Wiederholt haben die Verbände vom Bund verbindliche Auflagen zur flächendeckenden Versorgung gerade auch des ländlichen Raums gefordert. Ohne diese Auflagen können die Mobilfunkbetreiber sonst „Rosinen picken“. Mit den jetzt bekannt gewordenen möglichen Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur wäre die flächendeckende Mobilfunkversorgung nicht gewährleistet. Dies ist nicht nur kritisch für die weitere wirtschaftliche Entwicklung, sondern steht auch anders im Koalitionsvertrag.
Leitmarkt für 5G in Europa
Deutschland soll – so der Koalitionsvertrag – Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden. Die geplanten Versorgungsauflagen bleiben hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags aber zurück. Die Ausbauverpflichtungen stellen weiterhin auf Haushalte ab und benachteiligen damit v.a. dünnbesiedelte ländliche Räume.
Die Versorgungsauflagen entlang von Straßen decken lediglich Bundesautobahnen und Bundesstraßen ab. Weitergehende Auflagen für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen werden explizit abgelehnt, mit der Begründung, dass „die hiermit verbundenen Ausbaukosten außer Verhältnis zum Wert der vergebenen Frequenzen stehen. Eine Verpflichtung zu nationalem Roaming (ein/mehrere Mobilfunkanbieter nutzen ein bereits vorhandenes Netz) wird als „Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber“ ebenfalls abgelehnt. Ein flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz ist damit in weiter Ferne.
Die Landkreistage Schleswig-Holstein und Bayern fordern vom Bund deswegen die von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Versorgungsauflagen dringend nachzubessern. In wirtschaftlich schwer zu versorgenden ländlichen Räumen muss zumindest der Ausbau eines Netzes erfolgen, das im Wege des nationalen Roaming (gegen angemessenes Entgelt) allen Netzbetreibern zur Verfügung steht.
|