Kommunale Praxiszurück

(GZ-21-2018)
gz kommunale praxis

► Landräte Christian Bernreiter und Reinhard Sager zur Mobilfunkversorgung:

 

Versorgungsauflagen nachbessern

 

„Bayern und Schleswig-Holstein brauchen endlich eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit 5G. Das ist unter anderem die Basis für autonomes Fahren und Industrie 4.0. Und es bedeutet, dass Verbindungsabbrüche beim Telefonieren mit dem Handy endlich der Vergangenheit angehören“, haben der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter und der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager, in der gemeinsamen Sitzung der beiden Verbände bei der BMW Group in München zum Ausdruck gebracht.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreistage aus Schleswig-Holstein und Bayern bei ihrer gemeinsamen Sitzung im Doppelkegel der BMW Welt. Bild: Bayerischer Landkreistag
Die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreistage aus Schleswig-Holstein und Bayern bei ihrer gemeinsamen Sitzung im Doppelkegel der BMW Welt. Bild: Bayerischer Landkreistag

Wiederholt haben die Verbände vom Bund verbindliche Auflagen zur flächendeckenden
Versorgung gerade auch des ländlichen Raums gefordert. Ohne diese Auflagen können die Mobilfunkbetreiber sonst „Rosinen picken“. Mit den jetzt bekannt gewordenen möglichen Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur wäre die flächendeckende Mobilfunkversorgung nicht gewährleistet. Dies ist nicht nur kritisch für die weitere wirtschaftliche Entwicklung, sondern steht auch anders im Koalitionsvertrag.

Leitmarkt für 5G in Europa

Deutschland soll – so der Koalitionsvertrag – Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden. Die geplanten Versorgungsauflagen bleiben hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags aber zurück. Die Ausbauverpflichtungen stellen weiterhin auf Haushalte ab und benachteiligen damit v.a. dünnbesiedelte ländliche Räume.

Die Versorgungsauflagen entlang von Straßen decken lediglich Bundesautobahnen und Bundesstraßen ab. Weitergehende Auflagen für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen werden explizit abgelehnt, mit der Begründung, dass „die hiermit verbundenen Ausbaukosten außer Verhältnis zum Wert der vergebenen Frequenzen stehen. Eine Verpflichtung zu nationalem Roaming (ein/mehrere Mobilfunkanbieter nutzen ein bereits vorhandenes Netz) wird als „Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber“ ebenfalls abgelehnt. Ein flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz ist damit in weiter Ferne.

Die Landkreistage Schleswig-Holstein und Bayern fordern vom Bund deswegen die von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Versorgungsauflagen dringend nachzubessern. In wirtschaftlich schwer zu versorgenden ländlichen Räumen muss zumindest der Ausbau eines Netzes erfolgen, das im Wege des nationalen Roaming (gegen angemessenes Entgelt) allen Netzbetreibern zur Verfügung steht.

r

GemeindeZeitung

Kommunale Praxis

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung