Kommunale Praxiszurück

(GZ-19-2019)
gz kommunale praxis

► Bayern und Bund sorgen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf:

 

Gute-KiTa-Vertrag unterzeichnet

 

Die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung schaffen bestmögliche Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund beteiligt sich mit rund 861 Millionen Euro bis 2022 an Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Kitas und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren in Bayern. Die entsprechende Vereinbarung wurde bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer unterzeichnet

Bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder unterzeichneten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer den Gute-KiTA-Vertrag. Bild: FStMAS/Alexander Göttert, PLAN-BILD
Bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder unterzeichneten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer den Gute-KiTA-Vertrag. Bild: FStMAS/Alexander Göttert, PLAN-BILD

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern ist Familienland Nummer 1. Wir bieten jungen Familien einen bestmöglichen Start: Krippengeld und Kindergartenzuschuss entlasten bei der Kinderbetreuung, dazu bauen wir die Betreuungsplätze weiter aus. Das Bayerische Familiengeld ist einzigartig und schafft echte Wahlfreiheit für unsere Eltern. Das sind starke Signale der Wertschätzung. Wir sorgen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern.“

Deutliche Wertschätzung

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „861 Millionen Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas und Kindertagespflege in Bayern – eine große Summe, die einen Unterschied für die Kinder im Freistaat machen wird. Kita leitungen werden sich noch gezielter auf die Weiterentwicklung der Einrichtungen konzentrieren können, durch die Stärkung der Kindertagespflege können zum Beispiel Randzeiten noch besser abgedeckt werden – ein wichtiger Schritt gerade für Menschen die besonders früh oder spät arbeiten müssen. Und durch die Ausweitung des Beitragszuschusses wird es für Familien mit kleineren Einkommen möglich, sich die Kita für ihre Kinder leisten zu können. So machen wir nicht nur Kinder, sondern auch Familien in Bayern stark.“

Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Mit der Ausweitung der Beitragsfreiheit sind wir in Bayern bereits in Vorleistung gegangen. Seit dem 1. April 2019 gibt es den Beitragszuschuss von 100 Euro für die gesamte Kindergartenzeit. Damit wird der Kita-Besuch für viele Familien beitragsfrei oder er reduziert sich spürbar. Sobald die Bundesmittel geflossen sind, werden wir auch im Bereich der Qualität weiter anpacken.

Wir entlasten die Leitungen mit unserem Leitungs- und Verwaltungsbonus und wir fördern die Festanstellung von bis zu 2.000 Tagespflegepersonen, die beispielsweise in Kindertageseinrichtungen zur Randzeitenbetreuung eingesetzt werden können. So unterstützen wir das pädagogische Personal vor Ort und schaffen einen großen Schritt zu noch mehr Qualität in den bayerischen Kitas.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Bayern:
Mit den Mitteln des „GuteKiTa-Gesetzes“ – rund 861 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – will Bayern folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Stärkung der Kita-Leitung

Durch den geplanten Leitungs- und Verwaltungsbonus erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, die Leitungsperson durch zusätzlichen Personaleinsatz zugunsten der vom Träger zu definierenden Leitungsaufgaben von sonstigen Tätigkeiten (bspw. vom Gruppendienst oder von Verwaltungstätigkeiten) freizustellen. Der Träger kann dabei durch Definition des Leitungsprofils individuell entscheiden, welche Aufgaben er als Leitungsaufgaben ansieht und welche Aufgaben von dem zusätzlich eingesetzten Personal übernommen werden sollen.

2. Stärkung der Kindertagespflege

Durch einen zusätzlichen Fördertatbestand für Träger von Kindertageseinrichtungen und für Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Tagespflegepersonen im Rahmen einer Festanstellung beschäftigen, sollen zusätzliche Personenkreise für die Tätigkeit als Tagespflegeperson gewonnen werden. Die Tagespflegepersonen können einerseits in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden und dort beispielsweise Randzeitenbetreuung übernehmen, darüber hinaus aber auch ganztägig das pädagogische Personal entlasten. Andererseits können die Tagespflegepersonen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschäftigt und von diesem in der Kindertagespflege eingesetzt werden.

3.  Ausweitung der Beitragsfreiheit

Mit der Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit werden Familien entlastet und mögliche Hürden für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kindergartenalter abgebaut. Bis zum 31. März 2019 wurde ein Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung gewährt. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 wurde der Beitragszuschuss auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet. Die Ergänzung des Leistungszeitraums um die dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung vorausgehenden Kindergartenjahre wird zum Teil mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz finanziert.

Ein Baukastensytem

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der insgesamt 10 Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

GemeindeZeitung

Kommunale Praxis

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung