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(GZ-5-2020)
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► Strafverschärfungen:

 

Kabinettsbeschluss gegen Hasskriminalität

 

Bei Morddrohungen in Sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten - die Bundesregierung verstärkt ihren Kampf gegen Hasskriminalität. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln und Strafverschärfungen vorsieht.

Was ändert sich? Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte werden häufig über Soziale Netzwerke veröffentlicht. Die Anbieter großer Netzwerke werden verpflichtet, solche Inhalte zu melden. Dafür wird beim Bundeskriminalamt eine neue Zentralstelle eingerichtet. Bislang waren die Anbieter nur dazu verpflichtet, diese Inhalte zu löschen oder zu sperren.

Richtet der Anbieter ein unzureichendes Meldesystem ein, kann dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Zudem werden Hetze, Drohungen und Beleidigungen im Netz wegen der besonders hohen Reichweite härter und besser verfolgt. Um Tatverdächtige identifizieren und Beweise sichern zu können, werden klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Anbietern gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geschaffen.

Üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden künftig schärfer bestraft. Mit ihrem Engagement sind sie eine Stütze der Gesellschaft und verdienen besonderen Schutz.

Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, werden besser geschützt. Im Melderecht werden dafür entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet.

DK

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