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(GZ-5-2020)
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► Bundesrat gibt grünes Licht:

 

Meilenstein bei der ÖPNV-Förderung

 

Durch Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Regionalisierungsgesetzes haben Bundestag und Bundesrat umfangreiche Aufstockungen der Bundesmittel für Infrastrukturprojekte und Betrieb des ÖPNV beschlossen. Die Maßnahmen sind wichtige Bausteine für die Verkehrswende in den Städten und Gemeinden.

Laut Gesetzesbeschluss verdoppeln sich in diesem Jahr die Mittel für den ÖPNV von 332 auf 665 Millionen Euro. Ab 2021 stellt der Bund den Ländern 1 Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. 2025 wird der Betrag auf 2 Milliarden Euro im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 erhöht und in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen.

Bislang durften GVFG-Mittel ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Mit der Novelle dürfen die Mittel nachrangig nun auch für Sanierungsprojekte verwendet werden. Zudem werden die Förderquote auf bis zu 75 Prozent erhöht und die Förderschwellen von 50 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro, bzw. in Ausnahmefällen auf 10 Mio. Euro gesenkt. Ebenso sind Planungskosten künftig förderfähig.

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Christian Haase MdB: „Dass die Mittel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz deutlich angehoben werden, ist für die Kommunen mit schienengebundenem ÖPNV ein wichtiges Signal und ein wichtiger Beitrag für die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität. Wichtig ist, dass durch entsprechende Planungsfortschritte die zusätzlich bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen und investiert werden.“

Position des VDV

Auch der Branchenverband VDV begrüßt die Verabschiedung des GVFG und die damit verbundene Erweiterung des Förderkatalogs. Der Verband veröffentlicht parallel dazu seine aktualisierten Vorschläge zur weiteren Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken in Deutschland. „Die Elektrifizierung von Eisenbahnverkehr führt zu mehr Stabilität und Flexibilität im Schienennetz und unterstützt die Verlagerung auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene. Daher begrüßen wir diese Erweiterung der Fördertatbestände im GVFG ausdrücklich“, betont VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Der VDV hat passend hierfür sein Sonderprogramm zur Finanzierung von Elektrifizierungsvorhaben und Hybridlösungen im Eisenbahnnetz komplett überarbeitet und aktualisiert. Darin enthalten sind konkrete Vorschläge für insgesamt 8.093 Kilometer des derzeit aktiven Streckennetzes, wo eine Elektrifizierung mit Oberleitungen aus Branchensicht sinnvoll wäre.

Hinzu kommen Vorschläge für 4.251 Kilometer, die sich nach Ansicht des VDV und seiner Mitglieder für einen vollelektrischen Hybridbetrieb mit einer Mischung aus Oberleitungs- und Speicherbetrieb (Akku) eignen würden. „Damit wäre elektrischer Personen- und Güterverkehr auf 86 Prozent des heutigen Schienennetzes möglich. Auf diesem Netz finden 99 Prozent der Verkehrsleistung statt. Der Eisenbahnbetrieb wäre damit nahezu vollelektrisch“, meint Wortmann.

Durch die Änderung des Regionalisierungsgesetzes stehen künftig auch mehr Mittel für den Regionalverkehr in den Ländern zur Verfügung. Somit können zum Beispiel Taktverdichtungen im SPNV und neue Verbindungen durch die Aufgabenträger bestellt werden. Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhen den bereits gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres. Die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibt, womit die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 um insgesamt 5,25 Milliarden Euro steigen.

Nach Ansicht des DStGB sind die Mittelaufstockungen im GVFG und im Regionalisierungsgesetz für die Städte und Gemeinden ein positives Signal und stellen einen Meilenstein bei der ÖPNV-Förderung dar. Neben zusätzlichen Mitteln seien insbesondere die Aufnahme von Grunderneuerung und Senkung der Förderschwellen im GVFG dringend notwendig, um die vielerorts in die Jahre gekommenen ÖPNV-Systeme zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen. Die Gesetzesänderungen stellten allerdings nur Bausteine für eine umfassende Verkehrswende in Stadt und Land dar.

Planungen beschleunigen

Auch der konsequente Ausbau der Fahrradverkehrsinfrastruktur, die Verbreitung alternativer Antriebe, digitalisierter Verkehrssysteme und die stärkere Vernetzung der Verkehrsmittel sind aus Sicht des DStGB notwendig, um mehr Klimaschutz, saubere Luft und mehr Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu erreichen. Im vergangenen Jahr haben über 10,4 Milliarden Menschen den ÖPNV benutzt. Gerade in den Ballungsräumen sei die Kapazität insbesondere in der Rushhour ausgelastet. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten, dass Busse und Bahnen in enger Taktung pünktlich fahren, sauber und sicher sind.

Die großen Herausforderungen werden laut Kommunalverband allerdings mittelfristig nur zu meistern sein, wenn es auch gelingt, Planungen und Umsetzungen zu beschleunigen. Noch immer lähmten komplizierte Vergabeverfahren, lange Planungszeiträume und Engpässe in der Bauwirtschaft den zügigen Ausbau. Richtig wäre es deshalb, wenn Bund und Länder entsprechende Investitionsbeschleunigungsgesetze auf den Weg brächten. Dies wäre insgesamt ein positives Zeichen für den Wirtschaftsstandort und würde dazu beitragen, Deutschland wettbewerbsfähig zu halten.

Wie der Deutsche Landkreistag ausführt, sei es nun entscheidend, dass die Länder die zusätzlichen 5 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel für die nächsten zehn Jahre auch im Interesse von Klimaschutz und gleichwertigen Lebensverhältnissen einsetzen. Dies betreffe neben dem Schienenverkehr auch den Busverkehr. Zudem erwartet der Verband, dass der Bund nun zügig den Mechanismus zur Ermittlung der Trassen- und Stationsentgelte so anpasst, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich vollständig in eine Angebotsverbesserung fließen können.

DK

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