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(GZ-7-2020)
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► Bevölkerung sensibilisieren:

 

Abfallentsorgung in der Corona-Krise

 

Aktuell wird das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.

Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Es gilt, die Bevölkerung speziell für die immer bedeutender werdende Thematik der Entsorgung zu sensibilisieren. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat entsprechende Hinweise veröffentlicht, die sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientieren.

Hygieneregeln einhalten

Die Länder haben sich auf ein vergleichbares Vorgehen verständigt, wobei Abweichungen im Detail möglich sind. In Übereinstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ruft das BMU alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Restabfalltonnen nicht überquellen zu lassen und Hygieneregeln einzuhalten. Dies kann jedoch nur funktionieren, wenn von den dafür verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und dualen Systemen auch die Strukturen zur getrennten Entsorgung aller Abfallströme weiter vorgehalten werden.

Nach den BMU-Hinweisen sollen in privaten Haushalten, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, neben Restmüll ausnahmsweise auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt werden. Für alle anderen privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.

Wertstoffhöfe sollen offen bleiben

Laut bayerischem Umweltministerium ist die Bedeutung der Aufrechterhaltung aller einzelnen Entsorgungswege für eine funktionierende Abfallwirtschaft essenziell. Ministerialdirigentin Dr. Monika Kratzer zufolge „wurde uns im Lauf der letzten Woche jedoch zugetragen, dass in einzelnen Entsorgungsgebieten Bayerns die Entsorgung von Abfällen über Wertstoffhöfe und Wertstoffinseln nicht mehr gewährleistet wird“. In der Konsequenz würden Wertstoffe und vereinzelt auch Bioabfälle zunehmend über die Restmüllbehälter entsorgt, was zu überquellenden Mülltonnen und damit zu unhygienischen Zuständen führen kann.

Appell an Entsorgungsträger

„Deshalb appelliere ich in diesem Zusammenhang erneut ausdrücklich an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dass ausreichend Möglichkeiten für die Abgabe oder Abholung von Glas, Papier und Kunststoffen über die bisherigen Entsorgungswege zur Verfügung gestellt und diese Wege auch weiter bedient werden. Die Entsorgungsträger leisten damit ihren solidarischen Beitrag zu einer weiter funktionierenden, hygienischen Entsorgung des Abfalls und damit auch zur Eindämmung der Corona-Krise“, so Kratzer.

Kommunalaufsichtliche Maßnahmen

Die Regierungen werden gebeten, bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich darauf hinzuwirken, diese Empfehlungen umzusetzen und die nachgeordneten Behörden entsprechend zu informieren.

„Ist die Entsorgungssicherheit vor Ort gefährdet, sind von Seiten der Regierung auch kommunalaufsichtliche Maßnahmen zu prüfen.“

Die kommunalen Spitzenverbände in Bayern erhalten ein inhaltsgleiches Schreiben mit der Bitte, auf ihre Mitglieder entsprechend einzuwirken.

 

 

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