„Hier in der Grenzregion stellen uns die geschlossenen Grenzen zur Schweiz und zu Österreich vor vielfältige Probleme“, heißt es in dem Schreiben. Zum einen würden sie der Lebenswirklichkeit der Menschen nicht gerecht, zum anderen seien die Regelungen des Bundes und der Länder bezogen auf den Grenzübertritt nicht ausreichend aufeinander abgestimmt.
Gleichzeitig sind aus Sicht der Landräte die Infektionsschutzregeln aufgrund des Corona-Virus in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland ähnlich, das Infektionsgeschehen sei nahezu identisch.
„Die Inzidenz in den Schweizer Grenzkantonen zu Deutschland liegt unter der unserer Landkreise; dasselbe gilt für Österreich. Es ist also nicht nachvollziehbar, warum zum Beispiel ausgerechnet zwischen Konstanz und Kreuzlingen, dem deutschen und schweizerischen Laufenburg oder auch zwischen Lindau und Lochau eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegeben sein soll im Vergleich zu rein innerdeutschen Nachbarorten bzw. benachbarten Landkreisen.“
Damit ist es nach Auffassung der Landkreischefs auch kaum vertretbar, die vom Bundesinnenministerium dargestellte rechtliche Grundlage für Einreisebeschränkungen anzuwenden:
„Es herrscht eine Infektionslage, keine äußere Bedrohungslage. Im Übrigen bedeuten nach EU-Recht zulässige Kontrollen an der Grenze nicht Einreiseverbote.“
Die Akzeptanz der Corona-Regeln gehe allgemein zurück, wenn diese hinsichtlich ihrer infektionsschützenden Wirkung nicht unmittelbar einsichtig oder gar widersprüchlich sind, zeigen sich die Landräte überzeugt. Nur mit akzeptierten Regeln lasse sich die völlig richtige, langsame und schrittweise Öffnung durchhalten.
DK