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(GZ-13-2020)
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► Ergebnisse der 157. Steuerschätzung vom Mai 2020:

 

Dramatische Steuereinbrüche bei Städten und Gemeinden

 

Bund, Länder und Gemeinden müssen sich auf einen dramatischen Einbruch bei den Steuereinnahmen einstellen. Ob der Umkehrschwung bereits im Jahr 2021 wieder eintritt, bleibt wegen vieler Fragezeichen abzuwarten. Dies ist das Ergebnis der Mitte Mai veröffentlichten 157. Steuerschätzung.

Infolge der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden größten Wirtschaftseinbruch in der Geschichte der Bundesrepublik sinken die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen 2020 um knapp 100 Milliarden Euro gegenüber der letzten Steuerschätzung im Herbst 2019. Auch für den übrigen Schätzzeitraum (2021 bis 2024) nahmen die Steuerschätzer eine empfindliche Abwärtskorrektur von mehr als 50 Milliarden Euro pro Jahr vor.

Für die Gemeinden prognostizieren die Steuerschätzer bundesweit im Jahr 2020 einen Steuereinbruch in Höhe von -15,6 Milliarden Euro und für den übrigen Schätzzeitraum (2021 bis 2024) von insgesamt rund 30 Milliarden Euro im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2019.

Große Unwägbarkeiten

Die Schätzergebnisse sind mit großen Unwägbarkeiten behaftet: Ausgang und Dauer der Pandemie sind ungewiss. Die Schätzungen mussten den weltweiten finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die deutschen Staatseinnahmen Rechnung tragen. Dies macht den Umgang mit den absehbaren Steuerausfällen und deren Einarbeitung in die Haushalte sehr schwierig.

Die Steuerschätzer planen Anfang September eine Interims-Steuerschätzung. Dies wird für viele bayerische Städte und Gemeinde eine wichtige Planungsgrundlage für ihre Nachtragshaushalte 2020 sein.

Gewerbesteuer

Überträgt man die Schätzergebnisse auf die bayerischen Städte und Gemeinden, so ist bei den Steuereinnahmen (Netto) im laufenden Jahr mit einem Einbruch um -11,1 Prozent auf 18,26 Milliarden Euro zu rechnen. Bei der Gewerbesteuer (Netto) gehen die Steuerschätzer für das laufende Haushaltsjahr von einem Einbruch um knapp 20 Prozent aus. Damit würde das bayerische Gewerbesteuernettoaufkommen auf rund 6,8 Milliarden Euro sinken. Für 2021 kalkulieren die Steuerschätzer dann nach dem massiven Einbruch wieder mit einem Anstieg um +23,6 Prozent.

Ob dieser positive Effekt tatsächlich eintreten wird, bleibt abzuwarten. Die durch die Umsatzeinbrüche bedingten Vorauszahlungsanpassungen bei der Gewerbesteuer dürften in vielen Fällen auch für 2021 fortgelten. Dies erschwert zusätzlich die Haushaltsplanungen 2021.

Einkommensteuer

Bei der zweitgrößten Steuereinnahmequelle, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, zeichnet sich aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt (Kurzarbeit, Anstieg der Arbeitslosigkeit) im Jahr 2020 ebenfalls ein deutlicher Einbruch ab. Nach den ersten Prognosen soll der Anteil an der Einkommensteuer um knapp 8 Prozent sinken, was in Bayern zu einem Gesamtaufkommen von knapp 8 Milliarden Euro führen würde. Für die Jahre ab 2021 wird von einem Wachstumskorridor zwischen +5,5 Prozent und +8,4 Prozent ausgegangen.

Umsatzsteuer

Zwar kommt dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer am Gesamtsteueraufkommen eine untergeordnete Bedeutung zu (7 Prozent des Gesamtsteueraufkommens 2019), dennoch ist ein Hinweis auf die deutlichen Sprünge in den Jahren 2017 (+26,5 Prozent), 2018 (+29,2 Prozent) und 2019 (+10,9 Prozent) angebracht.

Dieser beachtliche stufenweise Aufwuchs resultiert aus Bundesmitteln zur Entlastung der kommunalen Ebene (5-Milliarden-Euro-Entlastungspaket), die in wesentlichen Teilen über den gemeindlichen Umsatzteueran-teil an Städte und Gemeinden transferiert werden.

Aufgrund einer weiteren Umschichtung innerhalb des 5-Milliarden-Euro-Entlastungspakets zu Gunsten des Umsatzsteueranteils 2020 wird der Einbruch beim Umsatzsteueraufkommen für die Gemeinden mit -1 Prozent nur gedämpft ausfallen.

IBdSt

 

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