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(GZ-15-16-2020)
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► Drei-Stufen-Modell:

 

Förderung von kommunalen Testzentren

 

Um die Pandemie einzudämmen, schafft die Staatsregierung weitere Testmöglichkeiten und unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte finanziell. Zudem hat der Ministerrat den Aufbau eines Pandemiezentrallagers beschlossen, um die Versorgung mit ausreichend Schutzausrüstung sicherzustellen. Ab September will Bayern auch wieder zum Regelbetrieb in der Kinderbetreuung zurückkehren. Ein Drei-Stufen-Modell soll bei Verschlechterung des Infektionsgeschehens garantieren, dass Einschränkungen möglichst gering bleiben ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen.

Ausreichende Testmöglichkeiten bezeichnet die bayerische Staatsregierung als einen zentralen Baustein zur Erkennung und Eindämmung der Corona-Pandemie. Der Freistaat weitet deshalb seine Teststrategie zum raschen Erkennen von Infektionen aus und fördert künftig kommunale Testzentren finanziell.

Damit sollen weitere Testmöglichkeiten geschaffen werden. Zusätzlich zur Testung in Arztpraxen und freiwilligen Reihentestungen zum Beispiel in Alten- und Pflegeeinrichtungen, bei Polizei, Justiz, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern unterstützt der Freistaat damit nun auch das Angebot in Testzentren.

Unterstützung für Städte

Kreisfreie Städte und Landkreise werden mit einem Betrag von 50 Prozent der Kosten für die Organisation und den Betrieb der Testzentren unterstützt. Hinzu kommt eine Pauschale für die Koordinierung insbesondere der Terminvergabe und eventuell anfallende Transportkosten für Proben. Die Kosten für Testungen in Testzentren, also ärztliche und labordiagnostische Leistungen, werden im Rahmen der Bayerischen Teststrategie komplett vom Freistaat Bayern übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Der Betrieb eines Testzentrums liegt in der Entscheidung der jeweiligen kreisfreien Stadt und des jeweiligen Landkreises entsprechend der bestehenden Nachfrage und dem konkreten Bedarf an Testungen vor Ort. Die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten von rund 4,7 Mio. Euro pro Jahr werden aus den Mitteln für die Umsetzung der Bayerischen Teststrategie (insgesamt 272 Mio. Euro) finanziert.

Kreisfreie Städte und Landkreise können ihre Anträge auf anteilige Kostenübernahme quartalsweise beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einreichen, das nach Prüfung die erstattungsfähigen Aufwendungen auszahlt.

Pandemiezentrallager mit Schutzausrüstung

Mit Blick auf eine mögliche zweite Corona-Welle, aber auch andere Pandemien in der Zukunft, arbeitet Bayern weiter intensiv für einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung. Der Gesundheitsschutz hat dabei immer Priorität.

Entscheidend für die Eindämmung und Bekämpfung einer Pandemie ist unter anderem die Verfügbarkeit von medizinischem Schutzmaterial. Die Erfahrungen der letzten Monate haben deutlich gemacht, dass dies zu einer großen Herausforderung werden kann. Für die Bedarfsträger, wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime, kann die Beschaffung nahezu unmöglich werden, wenn Lieferketten ganz oder zeitweise abbrechen. Der Ministerrat hat deshalb den Aufbau eines Pandemiezentrallagers beschlossen.

Das Zentrallager soll die Versorgung der medizinischen und pflegerischen Bedarfsträger in pandemischen Krisensituationen mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung garantieren. Bei der ersten Corona-Infektionswelle im Frühjahr hatte der Freistaat die Aufgabe der Beschaffung medizinischen Materials in großem Umfang für die Bedarfsträger übernommen. Das diente der Unterstützung im medizinischen und pflegerischen Bereich sowie im Rettungsdienst, in der Gefahrenabwehr und in der Öffentlichen Sicherheit.

Das Pandemiezentrallager wird Schutzausrüstung mit einem Lagerwert von rund 300 Mio. Euro enthalten. Das Geld wird in OP-und Atemschutzmasken des Standards FFP2 und FFP3, Pflegekittel- und OP-Kittel, Schutzanzüge verschiedener Schutzstufen, Infektionshandschuhe und Augenschutzbrillen investiert.

Standort noch nicht fix

Zur Berechnung der vorzuhaltenden Mengen an Schutzausrüstung wurde die Zahl der bayerischen Meldefälle während der Corona-Pandemie zugrunde gelegt und auf die Ausbruchsschwere im deutlich stärker betroffenen Spanien hochgerechnet. Ausgehend davon wurde der Bedarf für sechs Monate ermittelt, um vorausschauend eine größtmögliche Sicherheit im Pandemiefall zu schaffen. Der strategische Grundstock enthält zudem Desinfektionsmittel und Beatmungsgeräte. Auch bereits beschaffte CT-Geräte und Blutgas- Analysegeräte sollen in den Grundstock integriert werden.

Die bereits beschafften Ausrüstungsgegenstände zur Ausstattung etwaiger Notunterkünfte sowie zur Durchführung von Reinigungs- und Infektionsschutzmaßnahmen werden ebenfalls Teil des Grundstocks. Über den Standort des Pandemiezentrallagers soll zeitnah entschieden werden. Übergangsweise werden die bisherigen Lagerkapazitäten weiter genutzt.

Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb

Da sich das Infektionsgeschehen in Bayern in den vergangenen Wochen deutlich verbessert hat, will der Freistaat zum Regelbetrieb zurückkehren. Gerade Familien waren durch die Einschränkungen besonders gefordert.

Bayernweit gibt es etwa 9.800 Kindertageseinrichtungen, in denen etwa 590.000 Kinder betreut werden. Sollte das Infektionsgeschehen weiterhin stabil bleiben, soll der Regelbetrieb in der Kinderbetreuung wieder ab 1. September 2020 starten.
Weil sich die Situation schnell ändern könne, sieht das Konzept zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs deshalb auch Stufen bei Verschlechterung des Infektionsgeschehens vor.

Dabei sollen zunächst vorrangig lokale Einschränkungen greifen, um die Einschränkungen für Familien möglichst gering zu halten bei bestmöglichem Infektionsschutz. Alle Entscheidungen werden jeweils aktuell unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens getroffen.

Stufe 1: Rahmen-Hygienekonzept

Das Drei-Stufen-Modell für die Kindertagesbetreuung in Bayern zum neuen Kindergartenjahr ab 1. September 2020 sieht in der ersten Stufe vor, dass die Kinder mit möglichst wenig Einschränkungen die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle besuchen können. Im Regelbetrieb müssen die Einrichtungen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept einhalten, das sich an dem Rahmen-Hygieneplan Corona des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert. Dieser Rahmen-Hygieneplan für die Kindertageseinrichtungen wird aktuell überarbeitet und sollte noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden.

Ziel sei es, dass die Träger ihr Schutz- und Hygienekonzept vor Ort entsprechend der Personalausstattung, der Anzahl und der Größe der Räume sowie der Anzahl und des Alters der Kinder noch individueller ausgestalten können – was Flexibilität schaffe. Zudem sollen offene Betreuungskonzepte wieder zugelassen werden. Im Hinblick auf die üblichen Erkältungswellen ab Herbst sollen Kinder trotz leichten Schnupfens ihre Kindertageseinrichtung besuchen dürfen, wenn sie im Übrigen gesund sind.

Das LGL erarbeitet dafür gemeinsam mit Kinderärztinnen und Kinderärzten einen leicht verständlichen Leitfaden für die Kita-Praxis, der die Erzieherinnen und Erzieher bei der Einschätzung von Krankheitssymptomen bei Kindern unterstützen soll.

Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb

Um auf steigende Corona-Zahlen zu reagieren und eine Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen Einschränkungen vorrangig lokal beziehungsweise regional begrenzt erfolgen. Zudem soll möglichst ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich bleiben, dessen Rahmen die Träger ausgestalten können.

Flexibilität vor Ort soll vermeiden, dass einzelne Kinder über einen langen Zeitraum überhaupt keine Förderung und Bildung in der Betreuung in Anspruch nehmen können. Schließungen von Kindertageseinrichtungen bleiben das letzte Mittel und sollen auf das infektionsschutzmäßig unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt werden. Die Entscheidung über eine Reduzierung von Gruppengrößen und die anzubietende Notbetreuung trifft bei lokal begrenzten Ausbrüchen des Coronavirus‘ das jeweils zuständige Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.

Die individuelle Ausgestaltung der Betreuung erfolge dann vor Ort von den Trägern in Abstimmung mit den Eltern. So könnten die Kinder den Betreuungspersonen etwa in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden oder die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, etwa in Schichtmodellen.

Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung

Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtere, müsse eine Notbetreuung in einer Art „Baukastensystem“ in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen angeboten werden. Auch hier erfolge die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung (z.B. Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur) durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.

Sollte eine Einschränkung des Betriebs der Kindertagesbetreuung notwendig werden, sollen auch wieder Eltern-Betreuungsgruppen möglich sein, in denen mehrere Familien sich gegenseitig bei der privaten Betreuung der Kinder unterstützen können.

CleanTech Hub für Kreislaufwirtschaft der Zukunft

Der sparsame und effiziente Einsatz von Ressourcen leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Bayern fördert deshalb Produktionsweisen, die natürliche Ressourcen und das Klima schonen. Dafür soll das Ressourceneffizienz-Zentrum (REZ) Bayern zielgerichtet zum „CleanTech Hub für Kreislaufwirtschaft der Zukunft“ am Landesamt für Umwelt (LfU) ausgebaut werden. Der Freistaat stellt für das REZ von 2016 bis 2022 rund 3,6 Mio. Euro bereit.

Die Kooperation mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern und den Regionalpartnern des REZ soll dafür weiter intensiviert werden. Das REZ soll Zukunftsthemen wie die Digitalisierung im Kontext der Kreislaufwirtschaft aufgreifen, den neuen Projektverbund für Kreislaufwirtschaft der Zukunft koordinieren und den Wissenstransfer dieser neuen nachhaltigen Technologien in bayerische Unternehmen vorantreiben.

Um die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter zu stärken, soll das REZ künftig in einer innovativen Organisationsstruktur arbeiten. Mit dem Ausbau wird der 7-Punkte-Plan der Staatsregierung für einen effizienten Ressourceneinsatz in der bayerischen Wirtschaft weiterentwickelt.

Schutz vor Verkehrslärm

Die Staatsregierung will zudem die Belastungen für Anwohner durch Verkehrslärm so gering wie möglich gestalten. Der Vorschlag: die sogenannten Auslösewerte um mindestens drei Dezibel senken, ab denen Lärmsanierungen an bestehenden Bundesstraßen möglich sind. Dafür wird Bayern einen Entschließungsantrag im Bundesrat stellen. Auf Landesebene werden die Auslösewerte für die Lärmsanierung entlang der Staatsstraßen bereits jetzt um drei Dezibel gesenkt.

Die Maßnahmen sollen das unterschiedliche Lärmschutzniveau für Anwohner von bestehenden Bundes- bzw. Staatsstraßen und Anwohnern an neu geplanten oder wesentlich geänderten Straßen angleichen. Für neue Projekte liegen die Auslösewerte deutlich niedriger als für Lärmsanierungen.

 

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