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(GZ-22-2020)
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► „Lock-Down light“:

 

Selbsthilfegruppen dürfen sich treffen

Eva Gottstein: „Wichtiges Signal an ehrenamtliche Basis!“

 

Im Zuge der verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden die Kontakte sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum abermals stark begrenzt, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten sind aber davon ausgenommen.

Doch wie verhält es sich mit Selbsthilfegruppen? Nach erfolgtem Austausch von Selbsthilfeaktiven, Selbsthilfekontaktstellen und der SeKo Bayern mit der Staatsregierung ist nun klar, dass sich Selbsthilfegruppen weiterhin physisch, d.h. in Präsenz, treffen können, wenn es medizinisch sinnvoll und notwendig erscheint.

Die allgemein gültigen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind dabei natürlich zu berücksichtigen.

Unmittelbarer Austausch entscheidet über den Erfolg

„Bayerns Selbsthilfegruppen, ganz gleich ob im sozialen oder im Gesundheitsbereich, sind extrem wichtig für viele Menschen in unserer Heimat. Als Ehrenamtsbeauftragte begrüße ich es sehr, dass sich nun zumindest ein Teil der ca. 11.000 Gruppen wieder treffen darf“, zeigt sich Eva Gottstein erfreut.

Videokonferenzen seien nur bedingt dazu geeignet, Menschen in Extremsituationen zu helfen, davon ist die Beauftragte überzeugt. „Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in der schulischen Drogenberatung weiß ich, dass der unmittelbare Austausch von Angesicht zu Angesicht entscheidend für den Erfolg ist“, so die ehemalige Realschulleiterin.

Weitere Informationen sowie den Originallaut des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gibt es auf der Homepage der SeKo Bayern.

 

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