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(GZ-23-2020)
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► 21. Bayerische Abfall- und Deponietage in Augsburg:

 

Kreislaufwirtschaft und Deponietechnik

 

Verwertung und Beseitigung: Diese beiden Säulen der abfallwirtschaftlichen Daseinsvorsorge bestimmten die diesjährigen Bayerischen Abfall- und Deponietage in Augsburg, veranstaltet vom Kumas-Umweltnetzwerk gemeinsam mit den Kooperationspartnern AU Consult, Bayerisches Landesamt für Umwelt und bifa Umweltinstitut.

Auf die wesentlichen Stellschrauben bei der Erfassung verwertbarer Abfälle und den Paradigmenwechsel in der Berechnung von Recyclingquoten ging eingangs Dr. Andreas Jaron (Bundesumweltministerium) ein. Nicht mehr nur die getrennt erfasste Menge an Wertstoffen sei nun maßgeblich, sondern die tatsächlich wieder in den Stoffkreislauf zurückgebrachten Mengen. Nun müssten also Verluste im Recyclingprozess berücksichtigt werden und dies habe laut Daten des Umweltbundesamtes zur Folge, dass bei Verpackungen die Recyclingeffizienz auf nur noch 20 % sinke.

Recyclingquoten

Insbesondere beim Recycling von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff stelle sich aber mehr und mehr die Frage nach dem ökologischen Nutzen immer höherer Recyclingquoten, erklärte Jaron. Die Recyclingquote von lediglich 20 % der erfassten Menge lasse sich bei der Vielfalt der eingesetzten Stoffe wohl nur schwer steigern. Eine thermische Behandlung mit entsprechender, optimierter Nutzung des freigesetzten Energieinhalts könnte ggf. gesamtökologisch wohl besser bewertet werden als die Produktion minderwertiger Sekundärrohstoffe, für die aktuell kein Absatzmarkt bestehe. Der erhebliche Energieeinsatz für Sammlung, Sortierung und Verarbeitung könnte vermieden und so auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Entsorgung gemischter Gewerbeabfälle

Otto Heinz, Vizepräsident des Verbands der Bayerischen Entsorgungsunternehmen (VBS) und Dr. Siegfried Kreibe, Mitgeschäftsführer des bifa Umweltinstituts, stellten die Studie zur „Entsorgung gemischter Gewerbeabfälle in Bayern“ vor. Wesentliches Ergebnis sei, dass in der Getrennthaltung und -erfassung von Gewerbeabfällen noch großes Potenzial steckt und sich die Recyclingquoten so steigern lassen. Dies führe in der Folge auch zu einer Entlastung der Anlagen für die thermische Behandlung. Als weiteres Potenzial wurde die bereits von Jaron geforderte strikte Trennung biogener Abfälle identifiziert.

Das Forschungsvorhaben „ProBio“ präsentierte Christian Letalik von der Gütegemeinschaft Kompost Region Bayern, München. Erstmalig arbeiten hier Fachleute aus der Wissenschaft, der ökologischen Landwirtschaft, der Kompostbranche und der Meinungsforschung über mehrere Jahre eng zusammen, um neue Erkenntnisse über den Einsatz von gütegesichertem Kompost im Ökolandbau zu gewinnen. Ziel des Projekts ist, auf der Basis wissenschaftlich abgesicherter Daten über die Wirkung von Komposten auf Boden, Pflanze und Umwelt und damit deren Akzeptanz im Ökolandbau zu steigern.

Kompostbranche im Visier

Da in dem höchst sensiblen Umfeld aus Nahrungsmittelproduktion (Landwirtschaft) und Verbraucher nur höchste Kompostqualitäten langfristig absetzbar sind, ist die Kompostbranche angehalten, diese bestmögliche Qualität auch bereitzustellen. Für eine optimierte Produktions- und Lieferkette einerseits und für die fachgerechte Anwendung im Ökolandbau andererseits sollen Leitfäden entwickelt werden, die bundesweit in der Kompostbranche und im ökologischen Landbau zum Einsatz kommen.

Der zweite Veranstaltungstag widmete sich traditionell der Deponie als weiterhin unverzichtbarem Bestandteil einer geordneten Abfallentsorgung. Dr. Peter Kersandt von avr – Andrea Versteyl Rechtsanwälte gab zunächst einen Überblicksvortrag zur Entwicklung des Deponierechts in der EU und im Bund. Insbesondere ging er auf die im Jahre 2020 geänderte Deponieverordnung (DepV) ein, die mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ein Deponierungsverbot für Abfälle, die vorbereitend zur Wiederverwendung oder zum Recycling getrennt gesammelt werden und für Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können, umfasst.

Das Deponierungsverbot habe jedoch dort seine Grenzen, wo es „keinen ausreichenden Markt zur Aufnahme des gesamten Aufkommens für die technisch gesehen grundsätzlich verwertbaren Abfällen gibt“, erläuterte Kersandt. Als Beispiele nannte er hierfür vor allem mineralische Abfälle mit einem mengenmäßig hohen Aufkommen.

Optimierte Nutzung von Deponiestandorten

Die optimierte Nutzung bestehender Deponiestandorte erläuterte Xenia Mittermayr (AU Consult, Augsburg). Mit dem aus der technischen Anleitung Siedlungsabfall resultierenden Verbot der Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen ab 1. Juni 2005 seien die Ablagerungsmengen auf den bestehenden DK I- und DK II-Deponien stark zurückgegangen. Als Folge der geringen Ablagerungsmengen habe sich die Restlaufzeit der bestehenden Deponien erhöht und in den Folgejahren sei nur noch in geringem Umfang neuer Deponieraum benötigt worden. Zwischenzeitlich ist der ursprünglich vorhandene Deponieraum laut Mittermayr weitgehend verbraucht, so dass vermehrte Aktivitäten zur Schaffung neuen Deponieraums fest zustellen sind.

Ein weiterer Grund für das Erfordernis neuen Deponieraums sei die Mantelverordnung bzw. die darin enthaltene Ersatzbaustoffverordnung. Es werde erwartet, dass nach Inkrafttreten der Verordnung größere Mengen an Abfällen, die aktuell noch zur Verfüllung von Gruben und Brüchen eingesetzt werden, in DK 0- bzw. DK I-Deponien deponiert werden müssen. Nachdem die Genehmigung neuer Standorte für Deponien in der Regel aufwändig ist und häufig gegen den Widerstand der Anlieger durchgesetzt werden muss, gewinne die optimierte Ausnutzung von bestehenden Deponiestandorten an Bedeutung.

Deponie Burgau

Anhand von Praxisbeispielen aus der Planungstätigkeit von AU Consult verdeutlichte Mittermayr, dass bei vielen bestehenden Deponiestandorten ein erhebliches Potenzial für zusätzliches oder höherklassiges Deponievolumen besteht. Dies gelte unter anderem für die Deponie Burgau im Landkreis Günzburg (Hochstufung der Deponieklasse mit einer Zwischenabdichtung) ebenso wie für die Deponie Gosberg im Landkreis Forchheim (Einbettung eines neuen DK II-Bereichs in die bestehende Altdeponie).

Die Ertüchtigung der Deponie Gosberg ist aus Mittermayrs Sicht ein Beispiel dafür, dass durch die intelligente Kombination von – bei separater Ausführung kostenaufwändigen – Einzelmaßnahmen eine insgesamt wirtschaftliche Ausführung des Gesamtvorhabens erreicht werden kann.

Im vorliegenden Fall ergäben sich durch die Kombination der Ertüchtigung des Sickerwassererfassungssystems mit der Herstellung des neuen DK II-Abschnitts vielfältige Synergien, die zu erheblichen Kosteneinsparungen gegenüber der Einzelausführung führen. In Kombination mit der durchgeführten Optimierung der Deponieform sei davon auszugehen, dass sich die Baumaßnahmen für den Landkreis Forchheim mittelfristig zumindest kostenneutral darstellen werden.

 DK

 

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