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(GZ-24-2020)
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► Welttag der Menschen mit Behinderung:

 

Selbstbestimmung fördern

 

Am „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“ hat Holger Kiesel, Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, darauf aufmerksam gemacht, dass deren Selbstbestimmung stark vernachlässigt worden sei. Aus seiner Sicht dürfe und müsse man auch Menschen mit Behinderung zutrauen, „verantwortliche und abgewogene Entscheidungen in Bezug auf unsere Gesundheit zu treffen und selbst zu beurteilen, welche Risiken wir eingehen wollen und welche nicht“.

In einer weltweiten Aktion wurden am 3. Dezember Gebäude und Sehenswürdigkeiten rund um den Globus in der Farbe Lila beleuchtet, um auf den Beitrag von Menschen mit Behinderung zur Gesellschaft aufmerksam zu machen und um für mehr Chancengleichheit in allen Bereichen des alltäglichen Zusammenlebens zu sensibilisieren. Erstmals ausgerufen wurde der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“ von den Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 1993.

Zusammenhalt und Solidarität

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner rief zu Zusammenhalt und Solidarität in schwieriger Zeit auf: „Alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, haben die gleichen Rechte und sollen auch die gleichen Chancen in unserer Gesellschaft haben. Solidarität heißt aber auch, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung in der Corona-Pandemie zu achten und zu fördern. Sie dürfen nicht stärker belastet werden als die übrige Bevölkerung“, betonte die Ministerin.

Corona-Steuerungsgruppe

Die Corona-Krise ist für viele Menschen mit Behinderung eine besondere Herausforderung: Manche gehören zu dem gesundheitlich gefährdeten Personenkreis und müssen besonders geschützt werden. Durch die Kontaktbeschränkungen in den Einrichtungen sind die Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben begrenzt. Deshalb hat Trautner im vergangenen Juli die „Corona-Steuerungsgruppe Behindertenhilfe“ ins Leben gerufen. Ganz im Sinne der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sind in dieser Steuerungsgruppe neben den Fachministerien und anderen öffentlichen Stellen auch Selbsthilfeorganisationen und Verbände sowie Einrichtungen vertreten.

Mithilfe der Steuerungsgruppe wird ein schneller Informations- und Meinungsaustausch mit den Verbänden und Einrichtungen erreicht, um praxistaugliche Maßnahmen für alle Beteiligten sicherzustellen. Hier wurde auch das Rahmenkonzept für die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in Bayern abgestimmt. Es sieht die Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen unter Berücksichtigung Corona-spezifischer Anforderungen vor.

Möglichst wenig Einschränkungen

Generelle Schließungen sollten das letzte Mittel sein, machte Trautner deutlich: „Es ist mir ein großes Anliegen, dass es möglichst wenig Einschränkungen für Menschen mit Behinderung gibt, keine pauschalen Betretungs- und Besuchsverbote in den Heimen und keine pauschalen Schließungen.“

Wie der Sozialverband VdK Bayern mitteilt, trifft die Corona-Pandemie Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt besonders hart. Laut Landesvorsitzender Ulrike Mascher „müssen wir aufpassen, dass Corona die zaghaften Erfolge der Inklusion nicht wieder zunichtemacht. Die aktuellen Zahlen lassen das jedenfalls befürchten.“

Mehr Programme für Qualifizierung gefordert

Menschen mit Behinderung in Bayern seien in der Corona-Krise überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Oktober 2020 wiesen in Bayern knapp neun Prozent der arbeitslos Gemeldeten das Merkmal „Schwerbehinderung“ auf, das ist der höchste Anteil aller Bundesländer. Zudem stieg in Bayern die Zahl arbeitsloser Menschen mit Schwerbehinderung im Jahresvergleich von Oktober 2019 und 2020 um 19 Prozent und auch damit stärker als in allen anderen Bundesländern.

Mascher zufolge darf Inklusion nicht auf der Strecke bleiben. Menschen mit Behinderung in Bayern benötigten mehr Programme für Qualifizierung und Weiterbildung, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen. Zudem müssten Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden.

„Wir fordern deshalb die Anhebung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die überhaupt keine Menschen mit Behinderung einstellen oder die Pflichtquote nicht erfüllen. Zudem müssen staatliche Fördermittel aus aktuellen Hilfspaketen an Zusagen zur Barrierefreiheit und anderen Maßnahmen der Inklusion geknüpft werden“, so die VdK-Landesvorsitzende.

DK

 

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