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(GZ-1/2-2021)
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► Innenminister Herrmann und Digitalministerin Gerlach:

 

Online-Verfahren für ausländische Fachkräfte

 

Bayern erleichtert ausländischen Fachkräften, die in einem Unternehmen arbeiten möchten, die Beantragung von Aufenthaltstiteln mit einem neuen Online-Verfahren im BayernPortal (www.freistaat.bayern). Das betrifft die „Blaue Karte EU“ und die „Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit beruflicher und akademischer Ausbildung“. Das haben Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Digitalministerin Judith Gerlach bekanntgegeben.

„Wir stellen dieses Online-Verfahren allen Ausländerbehörden zur Verfügung“, erklärte Herrmann. „Unternehmen müssen ausländische Fachkräfte nicht mehr extra für langwierige Behördengänge freistellen. Arbeitnehmer wiederum sparen sich den Gang zur Ausländerbehörde, können ihren Antrag 24 Stunden, sieben Tage die Woche stellen und werden vom System leicht verständlich durch das gesamte Verfahren gelotst.“

Digitalministerin Judith Gerlach: „Wir treiben die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen weiter voran. Künftig sollen Bürger und Unternehmen noch einfacher auch online mit dem Staat in Verbindung treten können. Dieser Service ist eine echte Erleichterung und ein Plus für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Bayern.“

Beschleunigtes Verfahren

Die unkomplizierte Online-Beantragung ist laut Herrmann ein weiterer Baustein, um Bayern für Fachkräfte attraktiv zu machen. Die „Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ (ZSEF) als Außenstelle der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg hat ihre Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffenen „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ stellt sie ein zusätzliches Serviceangebot für bayerische Arbeitgeber bereits vor der Einreise von Fachkräften dar.

Zusätzliche Erleichterung

Mit dem Online-Verfahren hat Bayern eine zusätzliche Erleichterung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für ausländische Fachkräfte und damit nicht zuletzt auch für Unternehmen geschaffen. Die Online-Verfahren leisten zudem einen Beitrag zur Entlastung der bayerischen Ausländerbehörden.

Herrmann stellte klar, dass das Verfahren für ausländische Fachkräfte nach einer legalen Einreise bestimmt ist, nicht jedoch für die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen an Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber mit Duldung gilt.

 

 

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