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(GZ-4-2021)
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► Richtigstellung:

 

Zuhören erlaubt - auch nach 21 Uhr

 

In unserer Ausgabe Nr. 3 vom 28. Januar 2021 haben wir darüber berichtet, dass Zuhörer an Ratssitzungen  nur teilnehmen können, wenn sie sich an die in Bayern üblichen Ausgangssperren halten. Diese Information ist falsch.

In einer Verlautbarung des Bayerischen Innenministeriums vom 17.12.2020 heißt es:

„Auch die Öffentlichkeit ist durch die bestehende allgemeine Ausgangsbeschränkung und der nächtlichen Ausgangssperre nicht von der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist als triftiger Grund im Sinne von § 2 Satz 1 der 11. BaylfSMV und als ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Grund im Sinne von § 3 Nr. 7 der 11. BaylfSMV anzusehen.“

Wir bitten, unseren Fehler zu entschuldigen. Das Schreiben des Innenministeriums können Sie hier abrufen:

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/ims_vom_17-12-2020__b1-1414-11-17_.pdf

 

 

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