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(GZ-5-2021)
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► Hate-Speech-Bilanz 2020 der bayerischen Justiz:

 

1.648 Verfahren wegen Hass und Hetze im Internet

 

Mit Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb ernannte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich am 1. Januar 2020 Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten. Zusätzlich wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet eingerichtet. Im Rahmen einer Pressekonferenz gab Eisenreich nun Auskunft zu den bayernweiten Fallzahlen.

Wie der Minister erläuterte, haben die Hate-Speech-Spezialisten 2020 insgesamt 1.648 Verfahren wegen Hate Speech geführt. 1.251 Verfahren erfolgten gegen bekannte Beschuldigte und 397 gegen Unbekannt. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden bereits insgesamt 245 Beschuldigte angeklagt (116 Anklageerhebungen inkl. Anträge im vereinfachten Jugendverfahren, 129 Anträge auf Erlass eines Strafbefehls).

Gegen 102 Personen erging ein Urteil oder Strafbefehl, 94 sind bereits rechtskräftig. 462 Verfahren wurden eingestellt, z. B. mangels hinreichenden Tatverdachts oder weil der Täter nicht ermittelbar war. In 941 Verfahren dauern die Ermittlungen an.

Eisenreich bedankte sich bei den Hate-Speech-Experten: „Der Kampf gegen Hasskriminalität muss entschlossen geführt werden. Die ersten Erfolge sind dem großen Einsatz unserer Ermittlerinnen und Ermittler zu verdanken.“

Meinungsfreiheit dort, wo strafbarer Hass beginnt

Eisenreich zufolge endet die Meinungsfreiheit dort, wo strafbarer Hass beginnt. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung oder das Verwenden verfassungswidriger Symbole seien typische Straftatbestände der Hate-Speech. Etwa 80 Prozent der strafbaren Posts stammten aus dem rechten oder rechtsextremen Spektrum. Laut Minister kann Volksverhetzung bereits bei Ersttätern Geldstrafen von 120 Tagessätzen (vier Monatsgehälter) zur Folge haben – plus einen Eintrag ins Führungszeugnis. Bei Wiederholungstätern ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

Über Hate-Speech gegen Mädchen und Frauen werde immer wieder berichtet, führte Eisenreich weiter aus. Prominente Frauen, Journalistinnen, Politikerinnen oder andere Frauen, die sich öffentlich engagieren, würden allein wegen ihres Geschlechts Opfer sexualisierter Beleidigungen im Internet.

Hate-Speech gegen Frauen künftig gesondert erfassen

Dies sei erniedrigend und beschämend. Da man den Schutz von Mädchen und Frauen sehr ernst nehme, werde der Freistaat strafbare Hate-Speech gegen Frauen künftig gesondert erfassen. „Damit nehmen wir die Täter noch gezielter ins Visier“, so der Minister. „Ich möchte Mädchen und Frauen ausdrücklich ermutigen: Zeigen Sie Hasskommentare an, die Sie im Netz erleiden müssen.“

Urheber identifizieren

Nach Meinung Eisenreichs sollen künftig die Betreiber von sozialen Netzwerken stärker in die Pflicht genommen werden: „Facebook war oft nicht hilfreich. Wir können die Urheber von Hate-Speech nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn wir sie identifizieren können. Deshalb müssen Auskunftsersuchen unserer Strafverfolgungsbehörden von Netzwerkbetreibern ohne Wenn und Aber beantwortet werden. Nur so können wir Hate-Speech wirksam bekämpfen und den Einzelnen und unsere Demokratie schützen.“

DK

 

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