Asylbewerber werden künftig länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Beim Ausbau und Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen wird noch stärker auf mietkostenfrei zur Verfügung stehende Bundesliegenschaften zurückgegriffen. „Wir vollziehen die Umsteuerung in der Unterbringung von Asylbewerbern in enger Abstimmung mit unseren Kommunen. Deshalb habe ich in der vergangenen Woche Gespräche sowohl mit den Kommunalen Spitzenverbänden als auch mit Vertretern von Kommunen wie Bamberg oder Manching/Ingolstadt geführt, auf deren Gebiet sich größere Einrichtungen befinden, für die sich Änderungen ergeben werden“, so Müller.
Asylbewerber sind bis maximal sechs Monate verpflichtet, in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben, Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sogar bis zur Aufenthaltsbeendigung. Danach werden sie in der Regel in der sogenannten Anschlussunterbringung versorgt. Die Ministerin setzt dabei in Zukunft wieder verstärkt auf Gemeinschaftsunterkünfte statt auf dezentrale Unterbringung. In beiden Fällen trägt der Freistaat die Kosten. Gemeinschaftsunterkünfte werden aber von den Bezirksregierungen betrieben, während sich die Landratsämter oder kreisfreien Städte um dezentrale Unterkünfte kümmern.
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