Der Ministerrat hat in seiner Sitzung den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz nach der Anhörung der Verbände beschlossen und dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.
„Das bayerische Modell ist von nahezu allen Verbänden mit großer Zustimmung aufgenommen worden. Die Grundsteuer im Freistaat wird ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche ausgerichtet – Steuererhöhungen „durch die Hintertür“, also allein aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Bayern nicht geben“, stellte Füracker fest.
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