In Bayern wurden im Jahr 2015 insgesamt 15.295 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 80 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war 2015 der häufigste Anlass die unbegleitete Einreise aus dem Ausland in 12.685 Fällen.
Schnelle Intervention in Notsituationen
Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.
Auffällig viele minderjährige Jungen
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, war im Jahr 2015 die Zahl der Minderjährigen, die in Schutz genommen wurden, auffällig hoch. Mit 15.295 Fällen entspricht dies einem Plus von fast 230 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (4.675). Betroffen waren insgesamt 12.189 Jungen und 3.106 Mädchen.
Bei der überwiegenden Anzahl handelte es sich um Schutzmaßnahmen für 12.685 unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland. Im Vorjahr lag diese Zahl bei 1.986, was einem Plus von knapp 540 Prozent entspricht. Betroffen waren 11.043 männliche (87 Prozent) und 1.642 weibliche Kinder und Jugendliche (13 Prozent).
Überforderung der Eltern
Der zweithäufigste Anlass (1.179 Fälle) war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich hier ein Anstieg um knapp 22 Prozent. Von den 15.295 Maßnahmen wurden 1.022 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 14.273 Fällen lag eine Gefährdung vor. 85 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.
Individuelle Unterbringung
8.764 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (57 Prozent), 4.267 in einer betreuten Wohnform (28 Prozent) und.2 264 lebten bei einer geeigneten Person (15 Prozent).
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