Ministerpräsident Horst Seehofer machte sich in Simbach am Inn ein Bild der Lage und sprach mit den örtlichen Kommunalvertretern, Betroffenen und Helfern.
Aktuell beschloss das Bayerische Kabinett, die Geschädigten in den besonders betroffenen Gebieten zu unterstützen. Nach derzeitigem Stand sind dies die Stadt Ansbach sowie die Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau und Weilheim-Schongau. Zur Linderung der ersten Not wird ein Sofortgeld in Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und Vereine erhalten bis zu 5.000 Euro Sofortgeld.
Daneben wird es für Gewerbetreibende, Freie Berufe sowie Land- und Forstwirte eigene, weitergehende Hilfsprogramme geben. Zudem kommen Hilfen, etwa für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat bis zu 5.000 Euro sowie für die Beseitigung von Ölschäden bis zu 10.000 Euro in Betracht. Darüber hinaus wird für besondere Härtefälle ein Härtefonds eingerichtet.
Das Sozialministerium hat ein zentrales Spendenkonto „Hochwasserhilfe Bayern“ und eine Spendenhotline eingerichtet:
IBAN: DE80700500000000082000 BIC: BYLADEMMXXX
Hotline: 089 1261-1660.
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