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(GZ-20-2021)
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► 8. Bayerisches BreitbandForum in Gunzenhausen:

 

Neue Dimensionen

 

Gelungener Neustart: Nach zweijähriger Corona-Pause konnte das Team der Bayerischen GemeindeZeitung endlich wieder eine Präsenzveranstaltung für bayerische Kommunen sowie Vertretern aus Wirtschaft und Verbänden durchführen. Gastgeber des 8. Bayerischen BreitbandForums war nach 2019 erneut die mittelfränkische Stadt Gunzenhausen. Insgesamt folgten 400 Teilnehmer, davon 60 Aussteller aus acht Ländern, der GZ-Einladung. Als Medienpartner fungierte einmal mehr TV Bayern live.

V. l.: Theresa von Hassel; Gunzenhausens 2. Bürgermeister Peter Schnell; Peter Reisinger, Deutsche Glasfaser; Constanze von Hassel; Ministerialrat Bernd Geisler, StMFH; Direktor Stefan Graf, Bayerischer Gemeindetag.
V. l.: Theresa von Hassel; Gunzenhausens 2. Bürgermeister Peter Schnell; Peter Reisinger, Deutsche Glasfaser; Constanze von Hassel; Ministerialrat Bernd Geisler, StMFH; Direktor Stefan Graf, Bayerischer Gemeindetag.

„Der Breitbandausbau ist das Rückgrat der Digitalisierung, vor der sich heute niemand mehr verschließen kann“, betonte GZ-Chefredakteurin Constanze von Hassel in ihrer Begrüßung. Ohne dieses „breite Band der Sympathie“ und den Möglichkeiten der Digitalisierung hätte das gesamte Staatengebilde während der Corona-Pandemie noch weitaus größeren Schaden erlitten als es ohnehin der Fall war. Klar sei aber auch, dass das digitale Band noch breiter und schneller werden müsse, erklärte von Hassel und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Breitbandausbau in Bayern keine kommunale Pflichtaufgabe darstelle.

Riesenaufgabe

Laut Gunzenhausens Zweitem Bürgermeister Peter Schnell „wird von den Gemeinden und Städten erwartet, die digitalen und smarten Möglichkeiten zu nutzen und auszubauen“. Dies sei eine Riesenaufgabe für Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgemeinschaft. Vor diesem Hintergrund freue es ihn ganz besonders, dass die Stadt am Altmühlsee vor kurzem als eine von erst 25 Kommunen in Bayern mit dem Zertifikat „Digitales Amt“ des Bayerischen Digitalministeriums ausgezeichnet wurde.

Schnell machte deutlich, dass auf Kommunen immer mehr die Aufgabe zukommen werde, „für den Ausgleich zwischen digitaler und analoger Welt zu sorgen bzw. sich dieser Thematik anzunehmen“. „Denn in unseren Städten und Gemeinden treffen diese beiden Welten direkt aufeinander, und hier zeigen sich auch am deutlichsten deren Auswirkungen – sowohl positiv wie auch negativ.“

Wie Regierungsdirektor Bernd Geisler vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erläuterte, sei Bayern ist mit seiner im März 2020 in Kraft getretenen Bayerischen Gigabitrichtlinie europaweit Vorreiter bei der Förderung in Gebieten, wo bereits schnelles Internet mit mindestens 30 Mbit/s verfügbar ist (sog. graue Flecken). Für die bayerischen Kommunen bestünden damit beste Rahmenbedingungen, um den Ausbau der Highspeed-Netze voranzutreiben.

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie

Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung habe der Freistaat seit 2014 3.051 Förderbescheide übergeben und 1.815 Gemeinden rund 1,2 Milliarden Euro Förderung zugesagt, wobei der kommunale Eigenanteil 330 Mio. Euro betrage. 800.000 Haushalte würden erschlossen, davon über 155.000 direkt mit Glasfaser. Der Erfolg der vergangenen Jahre ist im Bericht Digitale Infrastruktur in Bayern 2021 mit regionalen Zahlen und Grafiken dargestellt (www.schnelles-internet-in-bayern.de). Am 1. August 2021 ist die neue bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR) zur Erschließung von Haushalten in grauen NGA Flecken in Kraft getreten.

Besonders mit einer kombinierten Markterkundung von Bundesverfahren und bayerischer Gigabitrichtlinie können die Möglichkeiten beider Verfahren nach Geislers Worten bestmöglich ausgeschöpft werden. Nur mit der Verwendung von Bundesfördermitteln in Verbindung mit bayerischer Kofinanzierung werde eine flächendeckende Gigabitversorgung in Bayern zu erreichen sein.

Mit Blick auf das Thema „Eigenwirtschaftlicher Ausbau und Gemeinden“ riet Direktor Stefan Graf vom Bayerischen Gemeindetag vom Abschluss von Kooperationsvereinbarungen ab, da wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche gemäß § 9 Satz 1 UWG drohten, und grundsätzlich zulässige Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. das Bereitstellen von Strukturdaten durch eine vertragliche Zusicherung zu Beihilfen werden könnten. Möglich seien rein wegerechtliche Vereinbarungen, da sie keine Kooperationen im engeren Sinne darstellten.
Unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorgeaufgabe Gigabitnetze könnten Gemeinden jedoch allgemein Daten zur Verfügung stellen, die TK-Unternehmen bei ihrer Ausbauentscheidung unterstützen, ihre wegerechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Prozesse für einen effizienten Ablauf optimieren sowie in der Bevölkerung Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Bedeutung von Gigabitnetzen betreiben.

In Ausgabe 24/2021 unserer Zeitung (Erscheinungsdatum: 16. Dezember) wird eine Sonderdokumentation der Tagung veröffentlicht. Unter www.bayerisches-breitbandforum.de können demnächst bereits freigegebene Vorträge mit dem Passwort „Das breite Band“ heruntergeladen werden.

DK

 

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