(GZ-20-2022) |
► Glauber: Wasserkraft in staatliche Hand nehmen |
Freistaat soll Energie produzieren |
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber spricht sich dafür aus, dass der Freistaat künftig selbst erneuerbare Energien erzeugen soll. Der erste Schritt einer staatlichen Energieversorgung könnte über die Wasserkraft erfolgen.
Glauber: „Der brutale Angriffskrieg in der Ukraine zeigt: Wir müssen die Energieversorgung der Zukunft neu denken. Wir brauchen eine Revolution im Energiesektor. Der Dreiklang dazu lautet: Von Bayern, in Bayern und für Bayern. Die zentrale Aufgabe heißt Versorgungssicherheit für die Menschen und die Wirtschaft. Insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien muss deutlich beschleunigt werden.“
Aktuell bietet die Übernahme von UNIPER SE durch den Bund die Möglichkeit, Wasserkraftwerke der UNIPER Kraftwerks GmbH zu übernehmen. Insgesamt geht es dabei um 97 Wasserkraftanlagen mit zusammen rund 970 Megawatt Leistung und rund 4.800 Gigawattstunden Stromertrag pro Jahr in den Kraftwerksgruppen Donau, Isar, Lech und Main. Die Wasserkraftanlagen erzeugen rund ein Drittel der bayerischen Stromproduktion aus Wasserkraft.
„Wir stehen für eine gemeinwohlorientierte, ökologisch nachhaltige und klimaneutrale Nutzung der Wasserkraft. Wichtig ist, dass sich jetzt schnell und konsequent etwas bewegt“, so Glauber.
Der Staat sollte in Zukunft laut Glauber auch über die Wasserkraft hinaus ein eigenständiger Energieproduzent werden. So könnten erneuerbare Energien ausgebaut werden, ohne dass dafür Investoren erforderlich sind.
„Der Freistaat hat eine Vorbildfunktion. Erneuerbare Energien sind Sicherung von Daseinsvorsorge und Arbeitsplätzen. Wir brauchen eine ganz neue Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Außerdem brauchen wir deutlich höhere Investitionen in die Verteilernetze“, bekräftigte Glauber.
So könnten beispielsweise Windräder auf staatlichen Flächen oder Photovoltaik-Anlagen durch den Freistaat selbst errichtet werden. Finanzielle Mittel dafür könnten über eine von Bayern bereits mehrfach geforderte Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes aus der CO2-Bepreisung gewonnen werden.
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