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(GZ-3-2023)
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► Förderung:

 

Genossenschaftliches Wohnen wird noch attraktiver

Das KfW-Förderprogramm für genossenschaftliches Wohnen erfreut sich großer Beliebtheit. Neue Zinskonditionen machen die Förderung nun noch lukrativer – bis zu 35.000 Euro Ersparnis in zehn Jahren sind möglich.

Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die eine Genossenschaftswohnung selbst nutzen wollen. Die Zinsen der KfW-Kredite, die bisher 1,5 Prozent unter dem durchschnittlichen Marktniveau lagen, werden nun auf 2 Prozent unter Marktzins angehoben. Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent der Kreditsumme. Insgesamt sind Kreditförderungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und damit Ersparnisse bis 35.000 Euro gegenüber der Hausbank möglich.

In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.

Am 4.10.2022 startete das von Bund und KfW neu angelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Es handelt sich um eine Kreditförderung. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein Teil der Darlehensschuld erlassen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Wohnung erforderlich sind.

 

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