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(GZ-4-2023)
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► Verwaltungsvorgang abgeschlossen:

 

Löschung oder Archivierung?

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns veröffentlichen gemeinsames Arbeitspapier

Jeder Verwaltungsvorgang bei einer bayerischen öffentlichen Stelle ist irgendwann abgeschlossen. Dann ist über die Archivierung – meist in einem staatlichen oder kommunalen Archiv – zu entscheiden. Für die Archivierung sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. So kann Personen, die mit ihren Daten in dem Verwaltungsvorgang aufscheinen, ein Recht auf Löschung, mithin auf „Vergessenwerden“ zustehen. Mitunter greift ein solches Recht sogar schon, wenn der Vorgang noch gar nicht zu archivieren ist. Sind personenbezogene Daten im Spiel, ist also eine Abstimmung zwischen Archiv- und Datenschutzrecht erforderlich.

Den damit zusammenhängenden Fragen widmet sich ein Arbeitspapier, das der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz als Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den bayerischen öffentlichen Sektor und die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns als zentrale staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens gemeinsam erarbeitet haben.

Das Papier erläutert das Verhältnis zwischen datenschutzrechtlicher Löschungs- und archivrechtlicher Anbietungspflicht. Es charakterisiert die Archivierung als Löschungssurrogat und geht – unter Berücksichtigung der je eigenen Perspektive von Datenschutz- und Archivrecht – auf die Frage der Aufbewahrungsdauer ein.

Darüber hinaus kommt mit der vorzeitigen Löschung personenbezogener Daten im Einzelfall ein besonderes Problem des Verhältnisses von Datenschutz- und Archivrecht zur Sprache. Schließlich werden die datenschutzrechtlichen Informationspflichten bei der Archivierung von Unterlagen erläutert. Die Herausforderungen einer sich digitalisierenden Verwaltung sind dabei durchgehend berücksichtigt.

Landesbeauftragter Prof. Dr. Thomas Petri und Generaldirektor Dr. Bernhard Grau: „Wir freuen uns, den bayerischen öffentlichen Stellen ein gemeinsames Arbeitspapier vorstellen zu können, das aus der Beratungspraxis unserer beiden Behörden erwachsen ist. Zugleich hoffen wir, dass die darin entwickelten Überlegungen im Verwaltungsalltag der bayerischen öffentlichen Stellen wie auch der staatlichen und kommunalen Archive umsetzbare Lösungen anleiten und in Zweifelsfragen die nötigen Hilfestellungen geben können.“

Das neue Arbeitspapier ist unter folgenden Links kostenfrei abrufbar:

https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018 und
https://www.gda.bayern.de/fachinformationen/behoerdenberatung

 

 

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