(GZ-6-2023) |
► Antragsstart für Energiehilfen: |
51,5 Mio. Euro für Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich Kinos |
Bayernbonus ergänzt Kulturfonds Energie des Bundes |
Ab sofort können Kunst- und Kultureinrichtungen Energiehilfen beantragen. Die steigenden Energiepreise stellen die Kultureinrichtungen nach der Corona-Krise erneut vor existenzielle Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat der Bayerische Ministerrat bereits im Dezember 2022 Härtefallfonds-Hilfen in für Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos auf den Weg gebracht. Die Härtefallfonds-Hilfen stocken als sog. Bayernbonus den Kulturfonds Energie des Bundes auf.
„Keine halben Sachen: Wir stocken auf! Mit dem Bayernbonus in Höhe von 51,5 Millionen Euro ergänzen wir die Energiehilfen des Bundes. Der Freistaat steht an der Seite der bayerischen Kunst- und Kultureinrichtungen. Denn wir sagen klar: Kunst trotz Krise? Auf jeden Fall!“, so Kunstminister Markus Blume.
Digitalministerin Judith Gerlach ergänzt: „Bayern ist ein Kinoland. Mit dem Bayernbonus in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro für die über 280 bayerischen Kinos helfen wir den Betreibern da, wo das Geld derzeit am dringendsten gebraucht wird. Damit stehen wir unseren bayerischen Kinos auch weiterhin zuverlässig zur Seite. Bereits während der Corona-Krise haben wir für die Filmtheater insgesamt 24 Millionen Euro bayerische Mittel bereitgestellt. Die Kinos sind ein wesentlicher Bestandteil unserer heimischen Kulturszene – und das soll auch so bleiben.“
Förderanträge können ausschließlich über die Plattform www.kulturfonds-energie.de gestellt werden.
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