(GZ-8-2023) |
► 12. Katastrophenschutzkongress in Weiden: |
Gleichstellung Ehrenamtlicher |
„Katastrophenschutz: Realität und Zukunft“ lautete das Motto des diesjährigen Katastrophenschutz-Kongresses und Bayerischen Fachkongresses Rettungsdienst des BRK, Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz, in Weiden mit rund 1.000 Teilnehmern. Im Mittelpunkt standen die Erfahrungen aus den Krisen und Katastrophen der vergangenen drei Jahre.
Aus ihnen die richtigen Lehren und Maßnahmen abzuleiten, hat sich Dieter Hauenstein, Kongressleiter und Landesbereitschaftsleiter des Bayerischen Roten Kreuzes, zum Ziel gesetzt. Großen Handlungsbedarf sieht er bei regionalen Vorhaltungen für den Krisenfall, etwa bei Pandemie-Material, sanitätsdienstlichen Versorgungsgütern, Verpflegung oder Unterkunftskapazitäten. „All das ist nicht in dieser Weise in der Fläche da, wie es wünschenswert wäre. Eine unserer Forderungen ist daher die zentrale Vorhaltung gewisser Güter.“ Dabei rede man nicht nur von staatlichen Vorkehrungen. „Auch wir als Hilfsorganisation müssen unseren Anteil leisten“, erklärte Hauenstein.
Zeiten multipler Krisen und Katastrophen
„Wir leben in Zeiten multipler Krisen und Katastrophen. Jüngst haben uns die Corona-Pandemie, die Klimakrise, die Flutkatastrophe und der bewaffnete Konflikt in der Ukraine sowie das tragische Erdbeben in der Türkei und Syrien gezeigt, in welcher Komplexität und Reaktionsgeschwindigkeit wir als DRK einsatzbereit sein müssen, um Hilfe nach dem Maß der Not zu leisten“, betonte die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt.
System für die Zukunft sichern
Dabei erneuerte und bekräftigte sie ihre Forderungen nach einer Gleichstellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften: „Besonders wichtig bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen ist die rückhaltlose Unterstützung für die Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz, die zu über 90 Prozent aus dem Ehrenamt kommen. Das ist weltweit einzigartig. Deshalb muss es in unserem ureigensten Interesse liegen, dieses System für die Zukunft zu sichern. Dazu bedarf es der Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer im deutschen Bevölkerungsschutzsystem.“
Verständlicher Unmut
Durch eine bundesgesetzliche Regelung können Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerk für Einsätze und Lehrgänge von der Arbeit freigestellt werden. „Bei den Hilfsorganisationen hängt es davon ab, aus welchem Bundesland man kommt“, monierte Hasselfeldt und fügte hinzu: „Die Hilfsorganisationen müssen daher mit den Arbeitgebern verhandeln, teilweise gehen sie in Vorleistung in der Erstattung der Lohnfortzahlung und nicht selten werden sie allein gelassen. Das führt zu verständlichem Unmut unter den ehrenamtlich Tätigen und schafft Ehrenamtliche unterschiedlicher Klassen.“
Die Gleichstellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften ist auch in Bayern noch nicht vollumfänglich erreicht. „Die Freistellung von Ehrenamtlichen im Einsatzfall ist geregelt, bei Lehrgängen und Übungen besteht allerdings Handlungsbedarf. In diesen Fällen ist die Freistellung ausschließlich auf freiwilliger Basis des jeweiligen Arbeitgebers möglich“, machte BRK-Vizepräsidentin Brigitte Meyer deutlich. „Dabei sind Übungen, Fortbildungen und Lehrgänge Garanten für qualifizierte Einsatzkräfte. Es muss hier dringend nachgebessert und eine gesetzliche Verankerung erreicht werden!“
„Unsere Einsatzkräfte werden immer wieder vor neue und komplexer werdende Herausforderungen gestellt. Sich fachlich auszutauschen und rechtzeitig vorauszudenken, um den Rettungsdienst und unsere Vorbereitungen auf Katastrophen weiter zu stärken, ist daher elementar“, bekräftigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Es sei wichtig, aus den Krisen und Katastrophen der Vergangenheit die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen. Hierbei leiste der Kongress einen wichtigen Beitrag.
In Bayern könne man auf das leistungsfähige Gefahrenabwehr- und Hilfeleistungssystem mit einem starken Netzwerk aus Rettungs- und Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Technischen Hilfswerk, Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei stolz sein, unterstrich der Minister: „Wir haben in der Vergangenheit auch kräftig in den Katastrophenschutz investiert. Allein in den Jahren 2019 bis 2022 wurden 71 Millionen Euro für Investitionen bereitgestellt.“ Auch künftig werde man den Katastrophenschutz weiterentwickeln. „Wir haben Satellitensprechfunkgeräte für alle Katastrophenschutzbehörden beschafft und statten die Kreisverwaltungsbehörden künftig auch mit zusätzlichen Stromaggregaten in drei verschiedenen Leistungsstufen für Versorgungs-LKW aus“, erläuterte Herrmann.
Ein wichtiger Baustein sei auch das Konzept Katastrophenschutz Bayern 2025: Vorgesehen ist eine zielgerichtete Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen auf Grundlage von Gefahrenanalysen. Das Konzept schlägt außerdem die überörtliche Vorhaltung katastrophenschutzrelevanter Einsatzmittel und -güter in Katastrophenschutzlagen etwa in jedem Regierungsbezirk vor.
Ganz entscheidend seien aber die Einsatzkräfte, die zupacken und helfen, wenn andere in Not sind. „Selbst die beste Technik wird den Menschen nie ersetzen können. Ich danke daher allen Einsatzkräften im Rettungsdienst und Katastrophenschutz aufs Herzlichste für ihr großes und unermüdliches Engagement“, so Herrmann. Das Bayerische Innenministerium setze sich mit vielfältigen Maßnahmen für das sicherheitsrelevante Ehrenamt ein:
„Wir erstatten etwa den besonders stark vom Ehrenamt geprägten Berg- und Wasserrettungsorganisationen die Kosten zahlreicher Einsatzmittel. Für die Jahre 2021 und 2022 waren das insgesamt über 18 Millionen Euro. Für dieses Jahr sind weitere acht Millionen Euro im Haushalt eingeplant.“ Und auch bei der Nachwuchsgewinnung unterstütze das Bayerische Innenministerium, etwa mit einem jährlichen Zuschuss von 90.000 Euro für die Nachwuchskampagnen der freiwilligen Hilfsorganisationen. Denn für den Minister steht fest: „Ohne ehrenamtliche Einsatzkräfte, die auch unter widrigen Bedingungen abends und am Wochenende zur Verfügung stehen, funktioniert unser bewährtes Hilfeleistungssystem nicht.“
DK
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