(GZ-8-2023) |
► Forum für fachlichen Austausch: |
50 Jahre Arbeitsgemeinschaft Historische Städte |
In diesem Jahr feiert die „Arbeitsgemeinschaft Historische Städte“ ihr 50-jähriges Bestehen. Am 14. September 1973 wurde in Bamberg die Arbeitsgemeinschaft der Städte Bamberg, Lübeck und Regensburg gegründet – als eine Interessenvertretung von Kommunen mit hochkarätigen denkmalgeschützten Altstädten. Mit der Wiedervereinigung kamen 1991 die drei ostdeutschen Städte Meißen, Görlitz und Stralsund hinzu. Der Zusammenschluss hieß fortan Arbeitsgemeinschaft Historische Städte und entwickelte sich bald zu einem wichtigen Forum für einen fachlichen Austausch auf Augenhöhe und das Finden gemeinsamer Antworten auf aktuelle Fragen der Stadtentwicklung.
Um das besondere Jubiläum zu würdigen, trafen sich die sechs Mitgliedstädte in Berlin zu ihrer Frühjahrstagung und begingen das Jubiläum im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund. Angemessen zum Jubiläum stand der direkte Dialog mit den Verantwortungs- und Entscheidungsträgerinnen des Bundes und der Länder im Fokus des Treffens. Der Jubiläumsabend wurde genutzt, um auch in der bundespolitischen Debatte ein Zeichen zu setzen – für eine behutsame und am Menschen orientierte Stadtentwicklung, für lebensnahe Lösungen in Sachen Klimagerechtigkeit und Mobilitätswende und nicht zuletzt für den Erhalt und die Pflege der Baukultur als wichtige Grundlage für all diese Ansätze.
Berliner Erklärung
Dazu verabschiedeten die Mitgliedsstädte ihre „Berliner Erklärung zum 23. März 2023“. Neben Bekenntnissen zu Klimagerechtigkeit und Mobilitätswende enthält das Papier konkrete Forderungen an den Bund, wie eine größere Flexibilität in Sachen Städtebauförderung, einem ganzheitlichen Bewusstsein für bauliche Themen oder die Eindämmung von Bodenspekulation, die Entwicklungsprozesse viel zu oft ausbremsen.
Umbaukultur etablieren
„Gebot ist es – wie von der Bundesstiftung Baukultur in 2022 angestoßen – eine Umbaukultur zu etablieren, die einen Umgang mit dem Bestand gegenüber Neubauten sichtbar priorisiert. Damit politische, ökonomische und ökologische Interessen an der Bewältigung der Klima- und Energiekrise wirksam werden, müssen als vierte Säule der Nachhaltigkeit auch baukulturelle Werte thematisiert werden“, heißt es in dem Papier. Überdies seien größtmögliche finanzielle Unterstützungen für eine behutsame Auseinandersetzung mit dem Bestehenden zu schaffen. „Im Detail sind u.a. stadtbildverträgliche Lösungen bei der Gewinnung solarer und thermischer Energie zu fordern und zu fördern. Es bedarf zudem der Anpassung der Rechtsinstrumente an die Aufgaben des Bauens im Bestand.“
Nachhaltige Mobilität
Da historisch gewachsene Städte sehr gute Voraussetzungen für die Umsetzung der Mobilitätswende und die Stärkung des Umweltverbunds (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV) besitzen, sei es wichtig, konsequent auf nachhaltige Mobilität zu drängen und öffentliche Räume zu stärken. Dies gelinge, indem Quartierslösungen in den Vordergrund rücken. Investitionen von Bund und Ländern in die kommunalen Infrastrukturen seien auszubauen. Temporäre oder versuchsweise bauliche Vorhaben (Experimentierräume) müssten Gegenstand von Förderungen werden.
Als Daueraufgabe ins Grundgesetz
Auch muss die Städtebauförderung nach Auffassung der AG Historische Städte grundlegend und verfassungsrechtlich als Daueraufgabe im Grundgesetz manifestiert werden. Eine zwingende Aufgabe wird weiter in einer wirkungsvollen Novellierung der aktuellen Förderlandschaft gesehen. Ein für alle Bundesländer und Programme geltendes, schlankes Förder-Ablaufschema sei anzustreben. Parallel dazu müssten die Städte aus bürokratischen Zwängen der Bund-Land-Förderung gelöst werden, um kommunale Kapazitäten besser einsetzen zu können.
Im Zuge der Weiterentwicklung des BauGB sollten das Vorkaufsrecht sowie die städtebaulichen Gebote noch mehr in den Fokus rücken. Deren aktuelle Anwendbarkeit in der Praxis sei im Besonderen bei der Stärkung bestehender urbaner Strukturen und der Bewältigung des innerstädtischen Strukturwandels unzureichend.
Städtebauliche Impulse blieben deshalb ungenutzt. „Nachhaltige und resiliente Stadterneuerung funktioniert, wenn auf die Aktivierung urbaner Immobilien und Grundstücke für öffentliche und private Nutzungen hingewirkt wird“, betont die Arbeitsgemeinschaft. Auch verweist sie darauf, dass bauhistorische und baukulturelle Bildung als öffentliche Aufgabe bei allen Bildungsträgern verankert werden müsse.
DK
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