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(GZ-10-2023)
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► Stadt München:

 

Kein Geofencing für das HandyParken

 

Bei eScootern bspw. rund um das Oktoberfest ist Geofencing bereits seit 2019 möglich. Das heißt, mittels GPS und GIS-Daten werden bestimmte Bereiche der Stadt für die eScooter gesperrt. Hier kann entweder nicht ausgeliehen oder abgestellt werden. Auch eine automatisierte Drosselung der Geschwindigkeiten, bspw. in Fußgängerzonen, wird praktiziert. Was bei eScootern eine einfache Sache ist, steht für das HandyParken der Stadt München nicht zur Verfügung.

HandyParken ist eine Smartphone-App, mit der elektronische Parktickets über das Handy gezogen und minutengenau abgerechnet werden. Die App zeigt den genauen Standort (inkl. Straßenname) des Ausleihers sowie den nächsten Parkscheinautomaten an. Allerdings wird nicht angezeigt, wenn man sich einer Anwohnerstraße befindet, in der einem das Parken nicht erlaubt ist. Auch hier ist ein Online-Parkticket-Kauf ohne weiteres möglich. Wenn aber jetzt die Polizei kontrolliert, kommt zu den Parkgebühren noch ein Bußgeld von 35 Euro.

Was auf den ersten Blick unlogisch erscheint, hat komplexe Hintergründe. Es läge an der technischen Ausstattung des Endgeräts. Je hochwertiger, desto besser, so die Rückmeldung der Stadtwerke München, Ressort Mobilität.

Der tatsächliche Parkort kann vom gemessenen bis zu 500 Meter abweichen. Deshalb werde vor dem Kauf ein Hinweis eingeblendet, dass Beschilderungen vor Ort zu beachten sein.

„Kurzgefasst, die Schwierigkeit mit der Standorterfassung ist kein HandyParken München spezifisches Thema, sondern alle Apps sind davon betroffen, weil die GPS-Verortung durch die Hardware des Smartphones erfolgt und es hierbei zu Abweichungen kommen kann“, heißt es in der Antwort der SWM.

CH

 

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