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(GZ-22-2023 - 23. November)
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► Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach und BKG:

 

Bund muss Kliniksterben verhindern

Nötig sind sofortige Finanzhilfen der Bundesregierung für Krankenhäuser und Korrekturen an Reformplänen

 

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach und die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) drängen gemeinsam auf sofortige Finanzhilfen der Bundesregierung für die Krankenhäuser und auf Korrekturen an der Krankenhausreform. Gerlach betonte während eines Gesprächs mit der BKG-Vorsitzenden, Landrätin Tamara Bischof, und BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen sowie Stellvertreterin Christina Leinhos: „Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss jetzt endlich handeln und verhindern, dass es wegen Finanzierungslücken und Liquiditätsengpässen bei den Betriebskosten zu einem Kliniksterben kommt. Ohne Finanzhilfe des Bundes wird es aber genau dazu kommen.“

Bischof warnte: „Die Lage in den Kliniken und bei den Krankenhausträgern spitzt sich immer weiter zu. Die Frage nach Defizitausgleichen und Existenzsicherung beherrscht derzeit die Diskussionen, weil die Inflation in den regulären Erlösen bisher nicht berücksichtigt ist. Die gute Versorgungsstruktur in Bayern gerade im ländlichen Raum ist jetzt durch die Verweigerungshaltung im Bund akut gefährdet. Spätestens nach Auslaufen des Hilfsfonds für Energiehilfen Ende April 2024 droht ein Scherbenhaufen. Dabei wäre es jetzt wichtig, dass sich die Krankenhäuser auf die Zukunft vorbereiten können, was aber durch die prekäre Finanzsituation derzeit nicht möglich ist. Damit gefährdet der Bund seine eigenen Reformpläne. Wir werden dagegen weiter protestieren.“

Leistungsabbau über Insolvenzen

Engehausen erläuterte: „Bereits seit Jahren sind die Betriebskostenerlöse durch den Bund und Krankenkassen für eine stationäre Behandlung im internationalen Vergleich zu niedrig. Durch den fehlenden Inflationsausgleich seit 2022 wird von Monat zu Monat der völlig ungesteuerte Leistungsabbau über Insolvenzen und Marktaustritte immer deutlicher, weil sich die Krankenhausträger keine unbegrenzten Defizitausgleiche leisten können. Der Irrweg einer kalten Strukturbereinigung durch systematische Unterfinanzierung bei jeder einzelnen Krankenhausbehandlung muss beendet werden. Die geplante Krankenhausreform sollte dagegen bei den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Krankenhaus, einer digital unterstützten Patientensteuerung und bei der Bürokratiebelastung nachgebessert werden, um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung zukunftssicher machen zu können. Dazu gehört auch eine auskömmliche Investitionsfinanzierung, die die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Daher muss jetzt auch der Bund bei den Betriebskostenerlösen handeln.“

Notprogramm

Die Ministerin kritisierte: „Es ist absolut unverantwortlich, dass von der Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser bis zum Eintreten der Krankenhausreform ausgeblendet wird. Es braucht jetzt ein Notprogramm für die Kliniken sowie eine dauerhafte Anpassung der Bundesregelungen zur Refinanzierung der Kostensteigerungen in den Krankenhäusern. Ich appelliere deshalb an den Bundesgesundheitsminister: Gehen Sie die strukturellen Finanzdefizite der Kliniken endlich an – nur dann kann die Krankenhausreform auch gelingen.“

Gerlach ergänzte: „Die bisher angekündigten Maßnahmen von Lauterbach sind unzureichend. Leidtragende sind nicht nur die Krankhausträger, sondern auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Patientinnen und Patienten. Das müssen wir vermeiden!“

Die Ministerin forderte zudem erneut Korrekturen bei der geplanten Krankenhausreform. Sie betonte: „Klar ist: Eine Krankenhausreform wird gebraucht. Allerdings darf die stationäre Versorgung in der Fläche durch eine Reform nicht gefährdet werden. Denn wir brauchen eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung auch auf dem Land.“

Flächendeckende Versorgung sicherstellen

Gerlach ergänzte: „Wir als Länder benötigen bei der Zuweisung der geplanten Leistungsgruppen an Krankenhausstandorte Beinfreiheit, um Gefahren für die flächendeckende Versorgung im Einzelfall verhindern zu können. Deshalb muss es in der Beurteilung der Länder verbleiben, wo und in welcher Weise Ausnahmen von den Strukturanforderungen der Leistungsgruppen gemacht werden und in welchen Fällen die Strukturanforderungen auch in Kooperation unter verschiedenen Krankenhäusern erfüllbar sind. Schließlich sind auch sachgerechte Sonderregelungen für Fachkrankenhäuser unabdingbar, damit die Expertise dieser spezialisierten Einrichtungen weiterhin für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen kann.“

 

 

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