Müller betonte: „Sexuelle und seelische Gewalt, aber auch körperliche Misshandlungen gehören zu den schrecklichsten Verbrechen, die Kindern angetan werden können. Die Betroffenen leiden häufig auch Jahrzehnte später noch unter den Folgen. Deshalb ist uns die Aufarbeitung der in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Missbrauchsfälle ein besonderes Anliegen. Wir lassen die Opfer nicht alleine, wir unterstützen sie.“
Ehemalige Heimkinder, die in Kinder- und Jugendheimen untergebracht waren, erhielten Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung. Kinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen waren davon jedoch nicht umfasst.
Besondere Verantwortung
„Der Freistaat bekennt sich von Anfang an zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber allen Opfern von Missbrauch und Misshandlung. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2014 als erstes Bundesland die Schaffung eines Hilfesystems auch für behinderte und psychisch erkrankte Kinder gefordert. Mit der heutigen Finanzierungszusage über rund 9 Millionen Euro wird der Freistaat seiner Vorreiterrolle im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung erneut gerecht“, so die Sozialministerin.
Die Betroffenen erhalten neben Beratungsangeboten auch finanzielle Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu 14.000 Euro.
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