Kommunale Praxiszurück

(GZ-21-2016)
Kommunale Praxis
Bayerischer Landesfrauenrat:
 
Anerkennung und Hilfe
 
Der Bayerische Landesfrauenrat stellte vor dem Hintergrund der besonderen Probleme von Frauen auf der Flucht eine Reihe von Forderungen auf: „Familien auf der Flucht – die besondere Situation und Rolle von Frauen und Mädchen“ (im Volltext abrufbar unter http://bit.ly/2fAuBAy) des Ausschusses für Familienrecht/-politik im Bayerischen Landesfrauenrat.

„Im Jahr 2015 wurden 30,8 Prozent der Asylanträge von Frauen gestellt. Frauen fliehen im Familienverbund, mit Angehörigen oder Freunden oder auch als allein Reisende mit und ohne Kind/-er. Für Frauen ist Flucht beschwerlicher und gefährlicher als für Männer. Diejenigen, die sich doch auf den langen Weg machen, sind während der Flucht einem hohen Risiko von sexualisierter Gewalt ausgesetzt.

Unklare Lebensperspektiven

Für Frauen im Familienverbund bedeutet die oft monatelange Flucht häufig den Verlust ihres Familiengefüges, ausgelöst durch existenzielle Entbehrungen, lebensbedrohende Erfahrungen, Sorge um die Kinder, permanente Ohnmachtserfahrungen und völlig unklare Lebensperspektiven. Angekommen in Flüchtlingsunterkünften finden sie sich in einer Situation wieder, in der sie ihre Familienstruktur und ihr Leben im Familienverbund wieder aufbauen müssen“, erklärte die Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrates, Hildegund Rüger, anlässlich der Veröffentlichung der jüngsten Stellungnahme.

Zentrale Forderungen

Der Bayerische Landesfrauenrat hat in seiner aktuellen Stellungnahme eine Reihe von Forderungen aufgelistet. Er besteht unter anderem auf

  •  der Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe bei der Erstanhörung und der Beurteilung der Asylanträge und der Berücksichtigung der Geschlechtsperspektive bei der Registrierung, der Verteilung und Betreuung;
  • der Entwicklung und konsequenten Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten, um dem Schutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften präventiv und auch in aktuellen Bedrohungssituationen Rechnung tragen zu können;
  • der separaten Unterbringung allein erziehender und traumatisierter Flüchtlingsfrauen in getrennten Gebäuden oder Gebäudeteilen (abschließbare Räumlichkeiten, ausreichende Schutz- und Rückzugsräume und ausreichende Sanitäreinrichtungen);
  • der Sicherstellung eines (klein-)-kindgerechten Umfeldes in den Sammelunterkünften, in denen Familien oder Alleinerziehende untergebracht sind;
  • der Sicherstellung der Einheit der Familien, des Schutzes von Kindern und der familiären Privatsphäre. Dazu gehört auch, dass der Familiennachzug zügig ermöglicht wird und Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland in deren Nähe untergebracht werden sowie
  • der Einrichtung spezieller Angebote der Sprachförderung, der beruflichen Beratung und der Bildung von Flüchtlingsfrauen.

Der Bayerische Landesfrauenrat (BayLFR) ist ein Zusammenschluss von 49 Landes-Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Landesverbände. Er vertritt insgesamt knapp vier Millionen Frauen in Bayern und ist  überparteilich und unabhängig.

RED

GemeindeZeitung

Kommunale Praxis

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung