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(GZ-11-2024 - 6. Juni)
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► Krankenhausreform:

 

Lauterbachs verpasste Chancen

 

Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern zu der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Krankenhausreform sind auch bei einem Treffen mit den Ministerinnen und Ministern der Länder nicht ausgeräumt worden. „Wir brauchen eine praxistaugliche Reform. Diese haben wir bisher nicht“, stellte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Schleswig-Holsteins Ressortchefin Kerstin von der Decken klar. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) knapp zwei Wochen zuvor beschlossen, obwohl das Bundesjustizministerium seine rechtliche Prüfung noch nicht endgültig abgeschlossen hatte.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Vorfeld aufgefordert, bei dem Bund-Länder-Gespräch über die Krankenhausreform die Bereitschaft zu deutlichen Nachbesserungen an seinem Gesetzentwurf zu zeigen: „Deutschland braucht dringend eine sinnvolle Krankenhausreform. Deshalb sollte Lauterbach seine starre Haltung aufgeben und im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren die wichtigen Vorschläge der Länder unterstützen!“

Entwurf mit gravierenden inhaltlichen Schwächen

Aus Gerlachs Sicht hat der bisherige Gesetzentwurf gravierende inhaltliche Schwächen. Leider sei Lauterbach aber nicht auf die vielen konstruktiven Vorschläge der Länder eingegangen. „Wir Länder werden im Rahmen des anstehenden parlamentarischen Verfahrens alle Möglichkeiten ausschöpfen, um doch noch Gehör für notwendige Korrekturen zu finden“, stellte die Ministerin klar. Es sei ein starkes Signal, dass alle Länder geschlossen und über Parteigrenzen hinweg ein gemeinsames Papier erarbeitet haben, das alle wesentlichen Forderungen enthält, die nunmehr im Bundesratsverfahren diskutiert werden. Die Einigkeit aller Länder mache deutlich, dass Lauterbach mit seinem Reformpaket kaum Unterstützer hat und Nachbesserungen unerlässlich sind.

Keine unkontrollierten Standortschließungen

Gerlach warnte: „Wenn es am Entwurf keine Korrekturen geben sollte, drohen noch schwierigere Zeiten für viele Krankenhäuser. Die Folge wäre eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten in manchen Regionen – vor allem auf dem Land. Unkontrollierte Standortschließungen aus finanziellen Gründen müssen vermieden werden.“

Bayern und den anderen Ländern gehe es zum Beispiel darum, dass der Bund seiner Verantwortung für die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken gerecht wird und eine auskömmliche Finanzierung sicherstellt. Denn ohne auskömmliche Finanzierung drohe eine Pleitewelle der Kliniken. Der Bund ist für die Betriebskosten zuständig. Überdies brauche es deutlich mehr Möglichkeiten für Krankenhäuser, um mit anderen Kliniken kooperieren und Strukturen zusammenlegen zu können.

Bisher sehe der Bund hier nur sehr begrenzte Regelungen vor. Es müsse aber möglich sein, Standorte durch sinnhafte Kooperationen zu erhalten und so eine bestmögliche medizinische Versorgung für die Menschen auch auf dem Land zu sichern.

Verfassungswidriges Gesetz

„Zudem betrachten wir das Gesetz in seiner aktuell geplanten Form als verfassungswidrig“, erläuterte Gerlach, „denn die Regelungen greifen viel zu stark in die Planungshoheit der Länder ein. Deshalb behält sich Bayern auch weiterhin das Instrument der Verfassungsklage vor, wenn der Bundesgesundheitsminister die Länder weiterhin ignoriert.“

Im Fokus stehe auch der Transformationsfonds. Der aktuelle Gesetzentwurf sehe nur sehr wenige Unterstützungsmöglichkeiten vor. Die Umstrukturierung könne aber nur dann erfolgreich sein, wenn weitreichende Fördermöglichkeiten bestehen. Zudem werde die hälftige Finanzierung durch die Länder klar abgelehnt. Denn sie berücksichtige nicht, dass der Bund die alleinige Verantwortung für die notwendigen Transformationsmaßnahmen trägt. Dies müsse sich auch in der Finanzierung widerspiegeln.

„Auch diesmal hat der Bundesgesundheitsminister eine weitere Gelegenheit verstreichen lassen, einen guten Kompromiss mit den Ländern zu finden“, machte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß deutlich. Die Kritikpunkte der Länder entsprächen im Großen und Ganzen auch denen der Praktiker aus den Kliniken: Das reformierte Vergütungssystem müsse so gestaltet sein, dass man von einer echten fallzahlunabhängigen Vorhaltevergütung reden könne.

Lauterbachs angekündigte Vorhaltefinanzierung befreie die Kliniken keineswegs aus dem Hamsterrad von immer mehr Fällen. Sie sichere auch nicht die Existenz der bedarfsnotwendigen kleinen Krankenhausstandorte, und sie fördere nicht die Konzentration hochkomplexer Behandlungen an Zentren. „Damit werden alle politischen Ziele der Finanzierungsreform verfehlt“, erklärte Gaß. Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft benötigten die Kliniken jetzt endlich den Inflationsausgleich.

Krankenhausinsolvenzen und Leistungseinschränkungen wegen der wirtschaftlichen Notlage gefährdeten zunehmend die Versorgung. Die Krankenhausträger müssten sich massiv verschulden, und die ohnehin klammen Kommunen hätten hohe Summen aufzuwenden, um ihre Kliniken zu subventionieren – Steuergeld, das an anderer Stelle fehlt. Auch hier schaue der Minister trotz aller Appelle weiter tatenlos zu.

Geisterfahrt aufgeben

„Minister Lauterbach muss endlich seine Geisterfahrt bei der Krankenhausreform aufgeben“, forderte Gaß. „Seine Hinterzimmerpolitik der verschlossenen Türen und handverlesenen widerspruchsfreien Diskussionszirkel ist krachend gescheitert. Seine Krankenhausreform verzögert sich immer weiter, obwohl sie so dringend gebraucht wird.“

Jüngstes Ergebnis seiner Ausgrenzungs- und Eskalationspolitik sei der Klinik-Atlas, der nach monatelangen großen Ankündigungen nichts anderes als „eine gefährliche Ansammlung gravierender Fehler und Falschdarstellungen“ sei. Ungezählte anerkannte Fach-Experten forderten mittlerweile, dass dieser Klinik-Atlas abgeschaltet wird, betonte Gaß. Die dort enthaltenen Fehler führten zu einer massiven Patientengefährdung. Statt mehr Transparenz fänden die Patienten im Lauterbach-Atlas fehlerhafte Fallzahlen, nicht mehr existierende Abteilungen und falsch zugeordnete Notfallstandorte.

Die Krankenhäuser appellierten nun an die Bundestagsabgeordneten, den Minister zum Kompromiss zu drängen. „Nach allen gescheiterten Kompromissversuchen ist nun das Parlament der letzte Ort, der noch in der Lage ist, eine praxistaugliche Reform durchzusetzen, die die Sicherung der Versorgung und die langfristige Finanzierbarkeit des Systems im Fokus hat“, unterstrich Gaß abschließend.

DK

 

 

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