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(GZ-12-2024 - 20. Juni)
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► Langes Schweigen:

 

Immunisierung mit Folgen

Inzwischen wurde in Bayern in 141 Fällen ein Corona-Impfschaden anerkannt

 

Unvergessen sind die Worte von Karl Lauterbach am 13. Februar 2022 bei „Anne Will“. „Die Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei. Das muss immer wieder gesagt werden“, hatte der Bundesgesundheitsminister betont. Heute wissen wir: Es gibt Impfschäden. Es gibt sie ziemlich oft. Und einige sind höchst gravierend. Einzelne Impfgeschädigte in Bayern erhalten inzwischen auch Leistungen. Gezahlt werden sie vermutlich größtenteils aus Steuergeldern. Denn die Hersteller wollten nicht haften.

Millionen-Beträge wurden staatlicherseits in Propaganda investiert, um die Menschen zur mehrfachen Impfung zu motivieren. Großformatige Anzeigen-Kampagnen, Bratwurst-Einladungen und andere Skurrilitäten waren an der Tagesordnung. Bild: Pat Christ
Millionen-Beträge wurden staatlicherseits in Propaganda investiert, um die Menschen zur mehrfachen Impfung zu motivieren. Großformatige Anzeigen-Kampagnen, Bratwurst-Einladungen und andere Skurrilitäten waren an der Tagesordnung. Bild: Pat Christ

Relativ bald nach Beginn der Impfkampagne stellte sich heraus, dass die Corona-Impfungen nicht die Patentlösung zur Beendigung der Corona-Krise sein würden. Denn etliche sogar vielfach Geimpfte infizierten sich trotz Immunisierung. Zum Teil erkranken sie sogar schwer an Covid-19. Inzwischen sind aber auch so viele Fälle schwerer Impfschädigungen bekannt, dass niemand mehr das Thema „Nebenwirkungen“ als unwichtig abtun kann. Allein beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth gingen bisher fast 2.470 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens ein.

„141 Fälle wurden davon bisher anerkannt“, teilt Pressesprecherin Inge Wolff auf Anfrage der Bayerischen GemeindeZeitung mit. In etwas mehr als 1.900 Fällen wurden die Anträge abgelehnt – und zwar hauptsächlich deshalb, weil keine auf eine Impfung kausal zurückzuführende gesundheitliche Schädigung festgestellt werden konnte.

„In einigen Fällen lag auch eine vorübergehende, letztendlich aber abgeheilte Gesundheitsstörung vor“, erläutert Inge Wolff. Eine Leistung konnte dafür nicht gewährt werden, weil der Antrag außerhalb der dafür erforderlichen Frist gestellt worden war. In 76 Fällen wurden die Anträge zurückgenommen oder auf eine andere Weise erledigt. Zum Beispiel kam es vor, dass der Antrag an ein anderes Bundesland abgegeben wurde: „Offen sind aktuell noch 611 Fälle.“ Die Betroffenen schildern die unterschiedlichsten Beschwerden: „Nahezu alle denkbaren Erkrankungen werden als Impfkomplikation geltend gemacht.“ Statistisch erfasst werde dies nicht.

Dreimal Bestattungsgeld

In 40 Fällen werden monatliche Rentenleistungen oder weitere Leistungen gezahlt. In drei Fällen gab es ein Bestattungsgeld. Wie viel pro Monat gezahlt wird, kann höchst unterschiedlich sein. Unter anderem ist dies vom jeweiligen Einkommen abhängig.

„Die genauen Höhen der monatlichen Rentenleistungen sind nicht mit vertretbarem Aufwand anzugeben“, so Inge Wolff. Zudem stünden exakteren Angaben datenschutzrechtliche Gründe entgegen: „Bei weiterer Ausdifferenzierung von Einzelfällen könnten Rückschlüsse auf diese gezogen werden.“ Dies bedeutet, dass nicht klar ist, wie viel den bayerischen Steuerzahler die Corona-Impfschäden im Moment kosten. Ob und in welcher Höhe Hersteller bisher Leistungen für Impfschäden erbracht haben, kann das ZBFS nicht sagen: „Soweit uns aus der Presse bekannt ist, sind vor einigen Zivilgerichten Klagen anhängig.“

Über alle Impfungen hinweg erhalten aktuell in Bayern 437 Personen Versorgungsleistungen, die ihren Rechtsgrund im Impfschadensrecht haben: „Eine Differenzierung nach der Art der Impfung erfolgt nicht.“ Im vergangenen Jahr wurden insgesamt knapp 12 Millionen Euro an Rentenzahlungen für impfgeschädigte Personen erbracht. „Eine Differenzierung nach Art der Impfung ist nicht möglich“, so Inge Wolff.

Ebenfalls über alle Impfungen hinweg wurde 2023 für 13 Kinder in Bayern erstmalig ein Antrag auf Leistungen nach dem bis Ende 2023 geltenden Infektionsschutzgesetz gestellt. Neun der Anträge wurden abgelehnt, vier sind noch in Bearbeitung. Heuer wurde für zwei Kinder ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XIV bei Impfschäden gestellt. Beide Fälle befinden sich in Bearbeitung.

Medizinische Befunde

Die auf die Corona-Impfung bezogenen Anträge zu bearbeiten, ist für das ZBFS nicht einfach. „Je nach Lage des Einzelfalls werden durch die Verwaltung die notwendigen Informationen eingeholt“, so Inge Wolff. Angefordert werden zum Beispiel medizinische Befunde, außerdem muss aus dem Antrag hervorgehen, wann genau und was genau geimpft wurde. All dies muss eindeutig nachgewiesen sein: „Zum Beispiel durch Eintragung im Impfpass.“ Bei Anträgen im Kontext der Corona-Impfungen sei das in aller Regel kein Problem.

Liegen alle Unterlagen vor, beginnt der ärztliche Dienst des Zentrums Bayern Familie und Soziales, die Akten zu prüfen. Im Vordergrund steht die Frage, ob die vom Antragsteller geschilderte, gesundheitliche Störung oder die gesundheitliche Schädigung tatsächlich, also kausal, auf die Impfung bezogen werden kann. „In komplexen Fällen kann auch ein externes ärztliches Gutachten eingeholt werden“, so die Pressesprecherin.

In jedem Fall muss ein kausaler Zusammenhang deutlich über den Zeitpunkt der Impfung hinausgehen. Gesetzlichen Vorgaben zufolge kann frühestens sechs Monate nach einem schädigenden Ereignis von einer dauerhaften Schädigungsfolge ausgegangen werden. Ergibt sich ein langanhaltender, kausaler Zusammenhang zur Impfung, werden die Schädigungsfolgen bezeichnet und ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgelegt: „Der festgestellte GdS ist dann Grundlage für zustehende Leistungen.“

Die Verfahrensdauer hängt davon ab, wie schnell die benötigten Informationen vorliegen. Oft seien Mitarbeiter des ZBFS auf Informationen der antragstellenden Personen angewiesen, so Inge Wolff. Ein eigenes Team zur Bearbeitung von Anträgen, die von Menschen gestellt worden, die einen Corona-Impfschaden bei sich befürchten, existiert nicht.

Freigeklagte RKI-Protokolle

Das Thema „Corona-Impfung“ gewinnt durch die freigeklagten RKI-Protokolle an Brisanz. Anders, als nach außen verkündet und medial wiedergegeben, scheint es im Robert-Koch-Institut diesen Protokollen zufolge erhebliche Bedenken der Impfung gegenüber gegeben zu haben. So soll die Ständige Impfkommission (STIKO) Ende Oktober 2020 erklärt haben, dass sie „ungern so ohne Phase III Studienergebnisse Empfehlungen verfassen“ möchte. Zur Erinnerung: Zu Beginn der Impfkampagne war die Phase III der Impfstoffentwicklung noch nicht abgeschlossen gewesen.

Am 1. Juni nahm sich das ZDF der RKI-Protokolle an. In ihrem Beitrag verweist die Redaktion auf eine brisante Stelle von Anfang 2021. „Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt“, steht im Protokoll mit Datum 8. Januar 2021. Der erste Impfstoff war damals schon mehr als zwei Wochen zugelassen. Anzunehmen ist, dass sich viele Menschen nicht hätten impfen lassen, hätten sie dies gewusst. Das ZDF allerdings relativiert in seiner Einordnung der RKI-Protokolle mit den Worten: „Manche der entschwärzten Stellen zu Impfstoffen und anderen Themen taugen nur zum Skandal, wenn man sie missversteht.“

„Erfahrungen sammeln“

„Der vermeintliche Widerspruch erklärt sich, da es an dieser Protokollstelle nicht um die grundsätzliche Wirkung eines Impfstoffs geht, sondern ausschließlich um Geimpfte, die sich doch infizieren“, beruhigt das ZDF. Entsprechend habe sich das RKI laut Protokoll deshalb auch damit schwergetan, eine vom Bundesgesundheitsministerium geforderte Empfehlung zu Quarantäne-Regeln für Geimpfte zu formulieren. „Wir müssen noch Erfahrungen mit Geimpften sammeln“, ist im Protokoll zu lesen.

Allerdings steht am 8. Januar noch mehr in den Protokollen, als das ZDF widergibt. Nämlich nicht nur: „Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt.” Sondern auch, wie die „Schwäbische“ am 30. Mai diesen Jahres berichtet: „Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt“. Laut Statista hatten vier Wochen später bereits 2.370.735 Menschen in Deutschland die Erstimpfung erhalten. Weitere vier Wochen später waren es 5.420.388.

Die „Schwäbische“ gehört zu den bisher erst wenigen Zeitungen, die sich die RKI-Protokolle ganz genau anschauen. Aus dem Beitrag von Ende Mai erfährt der Leser, was unter dem Überpunkt „Update Impfung“ im Protokoll vom 19. Februar 2021 steht: „Wenn niedergelassene ÄrztInnen impfen, sind zeitnahe Infos über das Schicksal der Impflinge unwahrscheinlich. Wird das Monitoring dann eingestellt? Wie soll dann vorgegangen werden?“

Langes Schweigen

Aus den zunächst geschwärzten, nun öffentlich zugänglichen Stellen geht weiter hervor, dass die Möglichkeit von Impfdurchbrüchen mindestens seit 1. März 2021 bekannt war. Die „Schwäbische“ zitiert die entsprechende Stelle aus dem Protokoll: „Nach der Vorstellung von ZIG2 zur Evidenz von Reinfektionen und Infektionen von Geimpften sowie dem Vorgehen anderer Länder (Israel), EU-Plänen zu Impfausweis sollte die Empfehlung des RKI zu Quarantäne von Geimpften und Genesenen in Zukunft angepasst werden.“ In der Öffentlichkeit wurde hierüber vier volle Monate lang geschwiegen.

Auch über Impfnebenwirkungen wurde im Robert-Koch-Institut früh diskutiert. Schon in den ersten Wochen im ersten Quartal 2021 kam es bekanntlich zu zwölf Fällen von Sinusvenenthrombose bei Frauen im Alter 55+ nach einer Impfung
mit AstraZeneca. Später wurde AstraZeneca deshalb durch
mRNA-Stoffe ersetzt.

Brisant ist auch die Aussage vom 5. März 2021. Im Protokoll ist festgehalten: „Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein.“ Der „Nordkurier“ berichtete hierüber in einem langen Beitrag vom 24. März diesen Jahres. Der explizite Verweis darauf, dass das Impfzertifikat der „Erfassung von Spätfolgen“ dienen sollte, ist für Autor Philippe Debionne „brisant“: „Denn diese Gefahr gab es offiziell nicht.”

Keine Langzeitfolgen?

Er verweist auf Klaus Cichutek, der als Chef des Paul-Ehrlich-Instituts Anfang 2022 sagte: „In der Regel haben die Impfstoffe keine unerwünschten Langzeitfolgen, die im ursächlichen Zusammenhang mit den Impfungen stehen. Häufig meinen besorgte Bürgerinnen und Bürger mit Langzeitfolgen Nebenwirkungen, die erst spät auftreten. Diese Sorgen sind unberechtigt.“

Am 25. Oktober 2021 verlautbarte die Bild-Zeitung: „Wissenschaftlicher Konsens ist das, was Carsten Watzl (49), Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, so formuliert: ‚Was offensichtlich viele Menschen unter Langzeitfolgen verstehen, nämlich dass ich heute geimpft werde und nächstes Jahr eine Nebenwirkung auftritt, das gibt es nicht, hat es noch nie gegeben und wird auch bei der Covid-19-Impfung nicht auftreten.“ Mindestens 141 Fälle allein in Bayern sprechen hiergegen.

Verzweifelten eine Stimme geben

Mehr als zwei Millionen Klicks auf verschiegenen Plattformen hat inzwischen eine Dokumentation, die es Menschen ermöglicht, über ihre – teilweise sehr schweren – Schäden zu sprechen, die sie auf Impfungen zurückführen, mit denen sie sich vor einer Corona-Erkrankung schützen wollten – oder sollten. Denn viele von ihnen hätten ohne den angeblich „kleinen Pieks“ ihren Beruf nicht weiter ausüben dürfen, oder kranke Angehörige nicht mehr besuchen können. Die Einschränkungen, die Ungeimpfte hinnehmen mussten, waren vielfältig. Oftmals auch die Anfeindungen. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat inzwischen zugegeben, dass es zu Impfschäden gekommen ist und schnelle Hilfe versprochen. Darauf warten viele Betroffene nach wie vor.

Informationen: https://www.youtube.com/@COLLATERAL2024

Pat Christ

 

 

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