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(GZ-13-2024 - 4. Juli)
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► Bayerische Landräte warnen:

 

Kommunale Handlungsunfähigkeit durch verschärfte Finanzsituation

 

Die Finanzsituation der bayerischen Landkreise verschärft sich weiterhin. 2023 waren die kommunalen Ausgaben 2,5 Mrd. höher als die Einnahmen. Für 2024 zeichnet sich eine weitere Verschärfung ab. Viele Landkreise sind in Bedrängnis. Die Landrätinnen und Landräte sehen zunehmend ihre Handlungsfähigkeit in Gefahr.

Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck, dazu in der Sitzung des Finanzausschusses beim Bayerischen Landkreistag, an der auch der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, MdL, teilgenommen hat: „Wir brauchen eine kurzfristige Stabilisierung der Finanzsituation und grundsätzlich muss auf allen politischen Ebenen ein Umdenken, das in einen echten Bürokratieabbau mündet, stattfinden. Wir sollten uns bei jedem Standard fragen, brauchen wir ihn? Und wenn ja, brauchen wir ihn so? Kommunen, Freistaat und Bund bleiben nur dann mittel- und langfristig handlungsfähig, wenn ernsthaft entbürokratisiert wird sowie Aufgaben und Standards hinterfragt werden. Die kommunalen Finanzierungsdefizite werden vielfach durch übertragene Aufgaben verursacht, für die kein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgt.“

Signifikante „Kostentreiber

„Signifikante „Kostentreiber“ sind der Sozialbereich und die Jugendhilfe sowie unter anderem Defizitausgleiche bei den Krankenhäusern und im ÖPNV. Im Sozialbereich leiden wir unter dem Hang der Bundespolitik zur Erfindung dauernd neuer Wohltaten. Der ständige Anstieg dieser Kosten ist gigantisch und dauerhaft kommunal nicht mehr zu bewältigen. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit vieler Beschlüsse sollte das Prinzip „Wer anschafft, der zahlt“ wieder mit Leben gefüllt werden“, so Karmasin.

„Bei den Krankenhäusern sieht es nicht besser aus. Obwohl der Bund für die Zahlung der Betriebskosten zuständig ist, können über 80 Prozent der Krankenhäuser ihren laufenden Betrieb nicht mehr decken. Sie alle rutschen in ein Defizit. Damit sie nicht Konkurs anmelden müssen, gleichen die Landkreise das mit Mitteln der Kreisumlage aus. Das bedeutet, es muss an anderer Stelle gespart werden. Die Gemeinden müssen das bei ihren Kindergärten und die Landkreise beim ÖPNV sowie an den Schulen, damit sie eine Zahlung vornehmen können, für die der Bund zuständig ist. Die kommunale Handlungs- und Zukunftsfähigkeit bleibt auf der Strecke und die Bürger sind die Leidtragenden“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Sparkassen, Landrat Stefan Rößle, Landkreis Donau-Ries.

 

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