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(GZ-14-2024 - 18. Juli)
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► Elementarer Bestandteil der Gefahrenabwehr:

 

Finger weg vom Rettungsdienst

 

Mit völligem Unverständnis reagieren der Deutsche Landkreistag und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf die Ankündigung von Bundesminister Karl Lauterbach und den Koalitionsfraktionen zur Reform des Rettungsdienstes. Dafür ist entgegen den ursprünglichen Absichten kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mehr geplant. Vielmehr will der Bundesgesundheitsminister nun über Fraktionsänderungsanträge im laufenden Verfahren zur Notfallreform Beteiligungsrechte umgehen und auf Abstimmungen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden verzichten.

„Die Landkreise machen einen hervorragenden Job beim Rettungsdienst, die Länder regeln alle Einzelheiten in ihren Rettungsdienstgesetzen. Eine Reform, die in Wahrheit nur darauf zielt, die Krankenkassen um die Investitionskosten zu entlasten und den Rettungsdienst genauso in die strukturelle Unterfinanzierung zu drängen wie aktuell unsere Krankenhäuser, braucht Deutschland nicht“, erklärt DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke in Berlin nach Beratungen mit dem Präsidium des NLT.

NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer führt aus: „Wir haben bereits 2019/2020 mit einem breiten politischen Bündnis vieler Partner zahlreiche Argumente gegen die unausgegorenen Reformpläne des Bundes vorgebracht. Der Rettungsdienst ist elementarer Bestandteil der kommunal getragenen Gefahrenabwehr für unsere Bürger vor Ort.“ Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz arbeiten auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts hoch professionell alle Lagen zusammen ab – vom Verkehrsunfall bis zum Hochwasser.

 

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