(GZ-21-2024 - 7. November) |
► BdSt fordert Transparenz-Register zur Grundsteuer: |
Bayerische Steuerzahler brauchen Klarheit |
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Die Grundstückseigentümer tappen nach wie vor im Dunkeln, wieviel Grundsteuer sie ab 2025 bezahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler in Bayern forderte das Finanzministerium bereits mehrfach auf, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregister aufzuzeigen, mit welchem Hebesatz in ihrer Gemeinde Aufkommensneutralität gewährleistet wird.
Der Bayerische Finanzminister hat sich immer für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform ausgesprochen. Jetzt müsse, so Rechtsanwalt Klaus Grieshaber, Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler, den Bürgern auch die Möglichkeit gegeben werden, nachvollziehen zu können, ob ihre Gemeinde dieser Anforderung auch Rechnung trage.
Für Bayern liegen die Zahlen im Finanzministerium vor. Finanzminister Albert Füracker wolle lt. BdSt die Daten aber nur den Kommunen zur Verfügung stellen. Eine allgemeine Veröffentlichung in einem Transparenz-Register sei bisher nicht vorgesehen.
Begründet werde dies damit, dass in dieser Prognose naturgemäß bestimmte, von der Entscheidung der Kommune abhängige Faktoren nicht berücksichtigt werden und sich dadurch Abweichungen vom Hebesatz-Prognose-Intervall ergeben könnten. Nach Meinung des Bundes der Steuerzahler in Bayern wären trotz dieser Unschärfe die aufkommensneutralen Hebesätze für alle betroffenen Bürger ein wichtiger Schritt in Richtung Offenheit und Klarheit.
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