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(GZ-21-2024 - 7. November)
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► Akademie für Politische Bildung:

 

Fachtagung Verfassungspolitik und wehrhafte Demokratie

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:
Steigendes Risiko der Erosion demokratischer Grundsätze

 

„Die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ist heute mehr denn je Auftrag und Ansporn. Eine zunehmende Zahl an Extremisten und Verfassungsfeinden stellt unsere im Grundgesetz manifestierte demokratische Grundordnung oftmals unverhohlen infrage, daher müssen wir uns gegen solche Entwicklungen und Tendenzen wehren“, betonte Bayerns Innen- und Verfassungsminister Joachim Herrmann bei der Fachtagung „Forum Verfassungspolitik: Wehrhafte Demokratie“ der Akademie für Politische Bildung in Tutzing.

Die Gefahr für die Demokratie heutzutage liegt laut Herrmann weniger in einem gewaltsamen Umsturz: „Ich sehe das Risiko der Erosion demokratischer Grundsätze, und zwar durch politische Mehrheiten, die Verfassungsorgane einschränken oder behindern wollen.“ Neben den rechtlichen Instrumenten des Staates sei daher auch die Gesellschaft gefordert. „Jede und jeder Einzelne muss für unsere Werteordnung eintreten und uns gegenüber all denjenigen positionieren, die sie ablehnen“, appellierte der Minister.

Laut Herrmann müsse man das Konzept der „wehrhaften Demokratie“, das im Grundgesetz verankert ist, weiterdenken als lediglich Parteien- und Vereinsverbote sowie die Verwirkung von Grundrechten: „Es ist zentrale Aufgabe eines Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“ Hierfür brauche es wirksame Instrumente, um Gefahrenlagen frühzeitig erkennen zu können. Dass dem wichtigen Informationsaustausch von Verfassungsschutz, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden durch Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts immer engere Grenzen gesetzt werden, kritisierte Herrmann:

Zudem müsse auch hinterfragt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten ergriffen werden können, um Verfassungsgerichte, Parlamente sowie das Wahlrecht vor Instrumentalisierung und Missbrauch zu schützen. „In den Händen verfassungsfeindlicher Kräfte birgt die Überantwortung der Wahlsystemfragen in der Hand des einfachen Gesetzgebers die Gefahr, dass die jeweilige Regierungsmehrheit das Wahlrecht zum eigenen Vorteil ändert“ warnte der Innenminister.

 

 

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