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(GZ-23-2024 - 5. Dezember)
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► Kooperationsveranstaltung in Neu-Ulm:

 

Altlastensymposium GAB und afBW 2024

 

In Neu-Ulm tagten die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) und das altlastenforum Baden-Württemberg e.V. zum dritten Mal gemeinsam mit dem Ziel, aktuelle Entwicklungen in Baden-Württemberg und Bayern zu präsentieren. Auf der Agenda standen die Themen „Recht und Vollzug der Altlastenbearbeitung“, „Praxiserfahrungen bei Erkundungen und Sanierungen“ sowie „Nachhaltigkeit in der Sanierung“.

Philipp Schwarz, 1. Vorsitzender des altlastenforums Baden-Württemberg, HPC AG, referierte zum Thema „Alles klar zum Umgang mit Boden und Bauschutt nach Ersatzbaustoff V und LAGA M23?“ Seit annähernd einem Jahr ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und regelt seither den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen bundesweit vollständig neu. Schwarz zufolge zeigen Erfahrungen aus der Praxis als Gutachter und Planer, dass es vielfältige Auslegungen und Interpretationen der neuen Regelungen gebe. Die Probleme äußerten sich im Detail, sei es bei unklaren Regelungen zur Probenaufbereitung, der Bewertung analytischer Ergebnisse oder bei der Auslegung von Einbauweisen nach ErsatzbaustoffV in technischen Bauwerken. So seien Aktualisierungen der Ausführungsvorschriften und konkretisierende, praxistaugliche Leitfäden dringend geboten. Lösungen und rechtsverbindliche Regelungen über Ländergrenzen hinweg seien hier äußerst hilfreich.

Bodenkundliche Baubegleitung

Mit den Herausforderungen in der Bodenkundlichen Baubegleitung bei linearen Großprojekten befasste sich Dr. Markus Dotterweich, R & H GmbH. Neu in der BBodSchV ist, dass bei Vorhaben, die eine Fläche von mehr als 3.000 qm umfassen, eine bodenkundliche Baubegleitung nach DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung bei Bauvorhaben“ verlangt werden kann und auch die Entwicklung eines Bodenschutzkonzepts miteinschließt. Vor allem bei Großprojekten wird dies künftig als Standardauflage zu erwarten sein.

Dotterweich stellte das Projekt SuedLink vor, bei dem entlang einer etwa 700 Kilometer langen Trasse von Nord- nach Süddeutschland zwei Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) geplant, gebaut und betrieben werden. Bei diesem komplexen Bauprojekt ist der Aufwand in der Planung und Durchführung durch die großen Distanzen, der Verlauf durch unterschiedliche Naturräume und zahlreiche administrative Einheiten enorm erhöht.

Bei einer Erdkabeltrasse komme erschwerend hinzu, dass hunderte oder sogar tausende Eigentümer, Besitzer und Betroffene mit einzubeziehen seien, so Dotterweich. Diese Aufgabe erfordere die Entwicklung zahlreicher standortspezifischer Bodenschutzmaßnahmen, die in enger Abstimmung mit den beteiligten Projektakteuren erarbeitet, kommuniziert und umgesetzt werden müssten.

Über Aktuelles aus dem LfU informierte Matthias Heinzel vom Bayerischen Landesamt für Umwelt. Die LfU-Merkblätter Altlasten Reihe 3.8/x sind bis auf das Merkblatt 3.8/2 „Ausschreibung und Vergabe HE und OU“ überarbeitet und im vergangenen Jahr veröffentlich worden. Des Weiteren ist eine Arbeitshilfe zum Altlastenkataster „ABuDIS“ mit einem dazugehörigen Schulungsvideo erschienen. Im März dieses Jahres wurden das überarbeitete „Prüfschema zur Plausibilitätsprüfung von Gutachten“ sowie die „Leitlinien zur Bewertung von PFAS“ veröffentlicht. Mit Letzteren wurden für den Vollzug in Bayern ein Bewertungsrahmen sowie beurteilungsrelevante Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich enthalten die Leitlinien Maßstäbe für die Bewertung von Untersuchungsergebnissen und Entscheidungen über ggf. erforderliche weitergehende Maßnahmen bei bestehenden Belastungen.

Sanierungen in der Praxis

Dr. Michael Reinhard, Arcadis Germany GmbH, ging auf PFAS im Baubestand ein und stellte die Frage: Ein Thema für den Rückbau? Aufgrund der Menge der Abfälle (der Anteil mineralischer Abfälle aus dem Rückbau von Bauwerken liegt grob geschätzt bei 70 Mio. Tonnen pro Jahr) und der Recyclingstoffe aus dem Rückbau erscheint es nach Reinhards Auffassung sinnvoll zu sein, die potenzielle PFAS-Belastung dieser Abfälle zu diskutieren. In seinem Vortrag gab er einige Denkanstöße zu Beschichtungen/Imprägnierungen, Spezialfarben, Zusätze (Additive), Löscheinrichtungen und Sekundärverunreinigungen im Beton. Mit aller Vorsicht zog er das Fazit, dass die tatsächliche Relevanz zahlreicher potenzieller Verunreinigungen in der Bausubstanz noch nicht systematisch erforscht sei und viele bekannte PFAS-Belastungen wohl derzeit nicht im Schadstoffmanagement bei Rückbau oder Erneuerungen des Baubestands berücksichtigt würden (z. B. Sprinkleranlagen). Zudem gebe es Regelungslücken bei der Verwertung von PFAS-haltigen Abfällen aus dem Rückbau von Anlagen oder Gebäuden.

CO2-Bilanz im Fokus

Bernadette Bohnert, HPC AG, die zum Thema „Verhältnismäßig und nachhaltig sanieren – mit CO2-Bilanz zum optimalen Minimum?“ referierte, wies dar-
auf hin, dass eine CO2-Bilanz nicht der Weg zur optimalen Sanierungsvariante sei. Ein wesentlicher Vorteil der Bilanz sei jedoch, dass sie eine quantifizierbare Entscheidungsgrundlage liefere, die objektiv nach allgemein anerkannten Standards verglichen werden könne. Darüber hinaus erlaube eine CO2-Bilanz auch, dass Umweltauswirkungen in die Kostenschätzung aufgenommen und dann ggf. ausgeglichen werden können. Neben dem Vergleich von Sanierungsverfahren sei sie aber auch bei der Bewertung langlaufender Maßnahmen, vor allem bei Pump & Treat-Verfahren, in Bezug auf ihre in der Regel abnehmende Effizienz und Verhältnismäßigkeit einsetzbar.

DK

 

 

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