Kommunalverbändezurück

(GZ-13-2017)
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► Bayerischer Städtetag:
 
Schritte in die richtige Richtung 

 BGZ Maly

Dr. Ulrich Maly. RED 

Bayerische Staatsregierung und bayerische Automobilunternehmen haben sich auf Maßnahmen zur Luftreinhaltung verständigt. Dazu hat der Bayerische Städtetag nunmehr ebenso Stellung bezogen wie zum aktuellen Stand des Landesentwicklungsprogramms.

Nach den Worten des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, „hätten die Städte weniger Probleme mit der Luftreinhaltung, wenn die Automobilindustrie die niedrigen Abgaswerte einhalten würde, die in ihren Prospekten für die Automodelle angegeben sind“. Eine bessere Luftqualität in den Städten lasse sich am effektivsten erzielen, „wenn an der Quelle angesetzt wird, damit Pkws, Lkws und Busse weniger Schadstoffe ausstoßen“. Daher begrüßten die Städte die Ansätze, die sich aus der Verständigung der Staatsregierung mit bayerischen Automobilunternehmen ergeben.

Städte benötigen freie Zufahrt

Maly zufolge sind Kommunalpolitiker keine Anhänger von Fahrverboten, denn Städte benötigten freien Zugang und freie Zufahrt. Städte lebten von und mit der Mobilität. „Fahrverbote wären nur ein letztes Mittel, um gefährliche Emissionen von Schadstoffen zu reduzieren.“

Der Ansatz von Staatsregierung und Automobilindustrie, für eine zügige Verbesserung der Flottenwerte zu sorgen, ist laut Maly vernünftig – „ein Schritt in die richtige Richtung, der Chancen eröffnet“. Vor allem müsse der Öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden, ist er doch „das bewährte Rückgrat der Mobilität in den Städten und Landkreisen“.

Interesse an Sonderprogrammen

Zusätzliche staatliche Fördermittel, etwa zur Erneuerung von städtischen Busflotten mit umweltfreundlichen Antrieben, sorgten mittelfristig für verbesserte Emissionswerte in den Städten. „Den Details für ein Sonderprogramm zum Ausbau von Parkand-Ride, Ride-and-Bike und zum erleichterten Umstieg auf öffentlichen Nahverkehr sehen die Kommunen mit Interesse entgegen. Wir freuen uns vorsichtig über die in Aussicht gestellten Verbesserungen, die wir seit Jahren unverdrossen anmahnen“, betonte der Städtetagspräsident.

Wie Maly hervorhob, sei die Automobilindustrie gefordert, auch bei Nutzfahrzeugen emissionsarme Antriebe anzubieten. Die Städte könnten ihre Fahrzeugflotten mit Bussen, Müllautos und Feuerwehrfahrzeugen nur elektrifizieren, wenn funktionierende und bezahlbare Technologie angeboten wird und Bund und Länder die erhöhten Anschaffungskosten deutlich fördern.

Fehlende Handlungsinstrumente 

Die Lage der Städte bezeichnete Maly als vertrackt: „Die Europäische Union setzt ehrgeizige Richtlinien zur Luftqualität, etwa mit Grenzwerten für Stickstoffdioxid oder Feinstaub. Allerdings fehlen die Handlungsinstrumente zur Umsetzung der Richtlinien. Somit wird letztlich das Problem den Städten wie eine heiße Kartoffel zugeworfen: Sie sollen die Luft rein halten, haben aber keine praktikable Möglichkeit, den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen zu reduzieren. Das ist eigentlich die Aufgabe der Automobilhersteller. Die Versäumnisse der Automobilindustrie dürfen nicht auf dem Rücken der Kommunen und ihrer Bürger abgeladen werden.“

Nach Auffassung des Verbandschefs ist die Verständigung der Bayerischen Staatsregierung mit den Automobilunternehmen „ein viel versprechender Ansatz, der jedoch im Detail konkretisiert werden muss, um praxisgerecht zu wirken“. Ob dieses Agreement ausreicht, um den Vorgaben der Rechtsprechung zur Einhaltung der Luftgrenzwerte schnell nachzukommen,wird sich zeigen. Ansonsten sei damit zu rechnen, dass die Gerichte als Akutmittel Fahrverbote verordnen.

Mit Blick auf das Landesentwicklungsprogramm wies der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, darauf hin, dass die Anträge der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag zum Anbindegebot und zum Zentrale Orte System zu begrüßen seien. Die Fraktion wolle damit einer ausufernden Gewerbeansiedlung in bislang unberührten Landschaften entgegentreten und gebe einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in Bayern den Vorzug.

LEP bleibt in der Debatte

Der LEP-Entwurf sieht bislang vor, dass sämtliche Gewerbe- und Industriegebiete mit Ausnahme vom Anbindegebot an Ausfahrten von Autobahnen und Fernstraßen ausgewiesen werden dürften. Der Bayerische Städtetag hatte dieses Vorhaben in der Expertenanhö- rung massiv kritisiert, weil dadurch eine ungezügelte Gewerbeausweisung an allen Autobahnund Fernstraßenanschlussstellen mit bandartigen Auswüchsen befürchtet wurde. Zudem wandte der Kommunalverband ein, dass allein durch die Flächenausweisung kein neues Gewerbe geschaffen würde, allerdings bereits Kosten bei der planenden Gemeinde entstünden.

Der Antrag der CSU-Fraktion sieht nun vor, dass eine Inanspruchnahme einer Ausnahme vom Anbindegebot nur dann möglich ist, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt würde und kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist. Wie Buckenhofer erläuterte, „gibt die CSU-Fraktion den Argumenten des Bayerischen Städtetags und der Experten in der Landtagsanhörung damit teilweise nach. Der Vorrang angebundener Flächen galt bislang als Abwägungsgrundsatz und wird nun zur Tatbestandsvoraussetzung, um eine Ausnahme vom Anbindegebot zu begründen. Damit wird den Entwicklungszielen der Kommune ausreichend Rechnung getragen, ohne eine Steuerung zum Wohle des kommunalen Miteinanders aufzugeben.“ Der Vorbehalt einer nicht wesentlichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sei in der Sache richtig, kann aber aus Buckenhofers Sicht zu „erheblichen Unsicherheiten in der praktischen Rechtsanwendung“ führen. Der Bayerische Städtetag hätte deshalb ein kooperatives Vorgehen durch Abstimmung in den Regionalen Planungsverbänden im Falle der Wahrnehmung einer Ausnahme vom Anbindegebot bevorzugt.

Die Auswirkungen der Einführung einer weiteren Zentralitätsstufe der Regionalzentren können nach Angaben des Geschäftsführers bislang schwer eingeschätzt werden, da der Antrag der CSU-Fraktion bis dato nur einen Grundsatz vorsehe, der an die Zentralitätsstufe anknüpft. Grundsätzlich sei die Einführung der neuen Zentralitätsstufe aber – wie die Einführung der Metropolen – sinnvoll, weil dadurch eine noch schärfere Differenzierung der Zentralitätsfunktionen der Städte und der damit einher gehenden Aufgaben im Gefüge des Zentrale Orte Systems erreicht wird.

Motoren für die Entwicklung Bayerns

Metropolen und die nun als Regionalzentren bezeichneten Städte seien wichtige Motoren für die Entwicklung Bayerns und nähmen Aufgaben für die ganze Region wahr. Sie stünden dabei in internationalem Wettbewerb mit anderen Großstädten und müssten hierfür ertüchtigt werden. Die Landesplanung habe durch die Zentralitätsstufen der Metropolen und der Regionalzentren die Möglichkeit, großstadtspezifische Belange gezielt zu steuern und dadurch Überhitzungserscheinungen entgegenzuwirken.

Allerdings, so Buckenhofer, müsse die Staatsregierung ihren Planungsauftrag in den kommenden Monaten wahrnehmen und in Absprache mit den Städten und Verbänden Ziele und Grundsätze entwickeln. Der Geschäftsführer bedauerte, dass eine derart differenzierte Betrachtung nicht beim gesamten Zentrale Orte System, insbesondere bei der infolge der Teilfortschreibung 2013 ausufernden Zahl von Zentralen Orten, zur Anwendung kam, um die Steuerungsfähigkeit des Zentrale Orte Systems langfristig zu sichern. 

DK

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