In der neuen Legislaturperiode müsse es ganz wesentlich darum gehen, die ländlichen Räume als Orte des Lebens und Arbeitens voranzubringen: Dazu zählen nach Auffassung des DLT tatkräftige wie gestaltungsstarke Landkreise und Gemeinden, um Entwicklungs- und Veränderungsprozesse betreiben zu können. Wesentlich hierfür sei eine ausreichende Finanzausstattung.
Mitgestaltung und Wohlstand als Schutz gegen Verunsicherung und Unzufriedenheit
Wichtig ist es Sager zufolge, die Kommunen in die Lage zu versetzen, maßgebliche Zukunfts-investitionen etwa im Zusammenhang mit Bildung, Digitalisierung oder Mobilität zu betreiben: „Mitgestaltung und Wohlstand sind zudem das beste Mittel gegen Verunsicherung, Unzufriedenheit oder das Gefühl des Abgehängtseins in einigen Teilen der Bevölkerung. Die Bundestagswahl hat uns mehr als bewusst gemacht, dass hier viel Engagement notwendig ist.“
Landkreise als Wirtschaftsstandorte voranbringen
Es gehe darum, die Landkreise als Wirtschaftsstandorte voranzubringen, um Digitalisierung und Flexibilisierung von Angeboten, den Ausbau des schnellen Internets, um die Sicherstellung des Öffentlichen Nahverkehrs auf Straße und Schiene auch in entlegeneren Gebieten, um attraktives Wohnen, eine flächendeckende medizinische Versorgung und passende Förderanreize bei Unternehmensansiedlungen.
Wesentlich sei hierbei die Frage der Digitalisierung, wobei den Basisinfrastrukturen Breitband und Mobilfunk besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse. Der DLT fordert vom Bund, Förderungen zum Breitbandausbau fortzuentwickeln und so zu dotieren, dass in allen Landkreisen flächendeckende, hochleistungsfähige Breitbandnetze als wichtiges Element der Daseinsvorsorge vor Ort entstehen können. Die Förderung müsse sich vor allem auf die Errichtung von Glasfasernetzen konzentrieren und alle gängigen Formen (Deckungslückenmodell und kommunales Betreibermodell) gleich behandeln.
Konzessionsvergabe
Darüber hinaus seien die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass in schwer zu versorgenden Gebieten exklusive Rechte („Konzessionen“) zur Errichtung und zum Betrieb flächendeckender Glasfaserinfrastrukturen vergeben werden können. Die Vergabe müsse auf der Grundlage fairer und diskriminierungsfreier Auswahlverfahren beruhen und zeitlich beschränkt erfolgen. Die so errichteten Infrastrukturen müssten allen Diensteanbietern offen stehen.
Laut Sager ist Glasfaser ein Innovations- und Wachstumstreiber, auch und gerade in den ländlichen Räumen. Neben mehr Mitteln müsse sichergestellt werden, dass das Geld schneller und deutlich unbürokratischer verteilt werde. „Es hat sich bewährt, dass 70 % der bisher gewährten Bundesmittel an die Landkreise ausgereicht worden sind. Dieser Modus sollte beibehalten werden.“
Vergabe der Frequenzen
Ferner müssten im Rahmen der Vergabe der Frequenzen für den Ausbau von Mobilfunknetzen der nächsten Generation (5G) Auflagen zur flächendeckenden Versorgung ausgesprochen werden. Eine digitale Spaltung sei von vorneherein zu vermeiden.
Mit Blick auf den Nutzen der Digitalisierung betonte Sager: „Für Unternehmen, digitale Bildungsangebote, moderne medizinische Anwendungen oder die Vernetzung von Mobilitätsangeboten ist schnelles Internet strukturelle Bedingung. Digitalisierung kann aber auch Verwaltungsdienste bürgerfreundlicher machen, wenn es gelingt, dem persönlichen Kontakt zur Kommunalverwaltung eine digitale Komponente hinzuzufügen. Online-Kommunikation kann und sollte allerdings nicht den Bürgerkontakt ersetzen, sondern diesen sinnvoll ergänzen.“ Daher sei besonderes auf eine Passfähigkeit in Bezug auf bestehende kommunale Zuständigkeiten und Abläufe zu achten.
Generell müssen nach Ansicht des DLT die vielfältigen Chancen der ländlichen Räume als unverzichtbare Wirtschaftsstandorte auch seitens des Bundes in der kommenden Legislaturperiode gleichberechtigt zu den urbanen Zentren unterstützt werden. Insbesondere das Handwerk sei als Stabilitätsanker auch für wirtschaftlich schwächere Räume mit einem gezielten Förderprogramm, das auch die Digitalisierung berücksichtigt, zu stärken. Darüber hinaus seien weitere Hürden durch gezielten Standardabbau und Deregulierung zu reduzieren.
Kompetenziell aufzuwertendes Ministerium für ländliche Entwicklung
Neue verwaltungsaufwändige Belastungen dürften nur dort zugelassen werden, wo es zwingend erforderlich ist und müssten von einer Entlastung an anderer Stelle begleitet werden. Außerdem seien die flächenbezogenen Belange seitens des Bundes weiter zu bündeln, und zwar in einem kompetenziell aufzuwertenden Ministerium für die ländliche Entwicklung, das daneben auch für Er-nährung und Landwirtschaft verantwortlich ist. Laut Präsident Sager sind öffentliche Infrastrukturen „wesentliche Standortfaktoren einer zukunftsfesten Wirtschafts- und Bevölkerungspolitik in den ländlichen Räumen“. Dafür brauche es tatkräftige und gestaltungsstarke Landkreise und Gemeinden. Von daher komme der kommunalen Finanzausstattung eine zentrale Bedeutung zu.
Gerade in Anbetracht weiter stark anwachsender Sozialausgaben, kommunaler Investitionserfordernisse etwa in Schulen und Digitalisierung sowie im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen werde die gestaltende Rolle der Kommunen für das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zunehmen. Dafür würden entsprechend ausgestattete kommunale Haushalte benötigt.
Aufgabengerechtere Steuerverteilung
Daher strebe der Deutsche Landkreistag eine bessere und aufgabengerechtere Steuerverteilung an, die nicht nur diejenigen begünstigt, die wirtschaftsstark sind. „Das kann und muss über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils erfolgen“, machte Sager deutlich. So würde es aus seiner Sicht gelingen, die kommunale Steuereinnahmebasis zu verbessern, anstatt zunehmend von Finanzzuweisungen der Länder und Investitionsprogrammen des Bundes abhängig zu sein.
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