Nach seinen Worten betrug das Aufkommen der Grundsteuer B für Immobilien im Freistaat rund 1,8 Milliarden Euro und damit 10 Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen. Damit sei die Grundsteuer nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Gemeindesteuer.
Am 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bis spätestens Ende 2019 muss der Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer beschließen. Die Neubewertung aller – in Deutschland insgesamt 35 Millionen – Grundstücke muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Bayern bevorzugt ein wertunabhängiges Modell
Bislang sind sich die Bundesländer uneinig, wie die Reform aussehen soll. Auf einer Konferenz der Finanzminister kündigte daraufh in das Bundesfinanzministerium an, einen eigenen Vorschlag unterbreiten zu wollen. Im Gespräch ist ein so genanntes Verkehrswertmodell, das neben einem lageabhängigen Bodenrichtwert auch den Gebäudewert berücksichtigt. Bayern bevorzugt jedoch ein wertunabhängiges Modell, bei dem einzig die Fläche von Grundstück und Gebäude entscheidend ist.
Mitverantwortung für die digitale Infrastruktur
Mit Blick auf die digitale Ausstatt ung von Schulen betonte Gribl: „Der Freistaat trägt eine Mitverantwortung für die digitale Infrastruktur an Schulen. Die Digitalisierung des Unterrichtswesens ist mehr als die Weiterentwicklung von Kreide und grüner Tafel. Mit modernen Geräten ist es nicht getan: Technik hat eine dienende Funkti on für Pädagogik. Laptops, Tablets und interaktive Whiteboards müssen im Unterricht sinnvoll zum Einsatz kommen.“
Nach Auffassung des Vorsitzenden ist die Digitalisierung der Klassenzimmer eine Frage des pädagogischen Gesamtkonzepts. Dies erfordere einheitliche Standards für die Pädagogik und die dafür nötige technische Ausstatt ung und die Systembetreuung.
Digitale Lern- und Lehrstrategien
Nötig seien digitale Lern- und Lehrstrategien, die Qualifizierung der Lehrkräfte und der Zugriff auf geeignete Medien. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse bedeute für das Schulwesen: Damit Kinder an allen Schulen in allen Regionen Bayerns gleiche Chancen erhalten, brauche es ein Gesamtkonzept zu IT-Ausstattung und IT-Anwendung an Schulen.
Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen
Der Freistaat muss laut Bayerischem Städtetag dauerhaft die IT-Ausstattung der Schulen und ihren Betrieb mitfinanzieren. Gribl zufolge darf die Finanzierung dieser Zukunftsaufgabe nicht allein den Kommunen auferlegt werden. Die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologie sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Freistaat stehe in der Pflicht.
Konkret wird erwartet, dass sich Freistaat und Bund angemessen an den Kosten des Investitionsaufwands beteiligen. Darüber hinaus geht es um die laufenden Kosten für den Betrieb und die Systembetreuung der IT-Ausstattung, die Kosten für die Wiederbeschaffung von Geräten und die Aktualisierung der Software. „Ein befristetes Anschubprogramm zur Digitalisierung von Klassenzimmern kann nur ein erster Schritt sein, da die Ausstattung wegen des technologischen Fortschritts und der begrenzten Lebensdauer der Geräte eine Daueraufgabe ist. Die gemeinsame Aufgabe der digitalen Schule bindet Freistaat und Kommunen zusammen. Diese große Aufgabe müssen wir gemeinsam anpacken“, unterstrich der Städtetagschef.
Massiven Verbesserungsbedarf sieht der Städtetag zudem im CSU-Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die angesetzten 100 Mio. Euro zur dauerhaften Finanzierung reichtennicht, stellte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer klar. Der Betrag müsse daher „deutlich“ erhöht werden.
Vor einigen Wochen hatte die CSU-Landtagsfraktion beschlossen, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer und Wohnungsbesitzer rückwirkend zum 1. Januar 2018 abschaffen zu wollen. Bei den Straßenausbaubeiträgen handelt es sich um Geld, das Kommunen von Anwohnern verlangen können, wenn sie Ortsstraßen verbessern oder erneuern. Die Neuregelung sieht vor, dass alle Gebührenbescheide, die bis zum Stichtag verschickt wurden, noch bezahlt werden müssen.
Nachbesserungen sind Buckenhofer zufolge auch bei dem von der CSU angesetzten Zeitpunkt notwendig, ab wann Kosten für kommunale Baumaßnahmen gegenüber dem Freistaat abgerechnet werden können. Im Entwurf sei dies bislang erst nach der ersten Vergabe von Arbeiten möglich. Der Städtetag dagegen würde gerne bereits die Planungsausschreibung ansetzen, da bereits in diesem Schritt etwa für Architekten Kosten entstehen würden.
Schwierigkeiten sieht der Geschäftsführer auch im Umgang mit bereits erfolgten Vorauszahlungen von Anliegern: Man habe Sorge, dass es in einem Teil der Fälle Probleme geben kann. Nicht auszuschließen sei, dass die Abschaffung der als ungerecht empfundenen Straßenausbaubeiträge bei einzelnen Betroffenen neue Ungerechtigkeitsgefühle auslöst. Die Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dürften nicht die Illusion wecken, dass der Straßenausbau die Bürger nichts mehr kostet.
Ein klares Signal für mehr bezahlbare Wohnungen hat nach Auffassung des Bayerischen Städtetags die Staatsregierung mit ihrem jüngst beschlossenen Maßnahmenpaket gegeben. Dieses Zeichen sei für die Städte und Gemeinden sowie für deren Wohnungsunternehmen wichtig, weil sie Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen für neue Wohnprojekte benötigen. Dafür brauche es planungssichere und auskömmliche Mittel“, so Städtetagschef Gribl.
Kommunale und private Wohnungsunternehmen benötigten Planungssicherheit, wenn sie in den geförderten Mietwohnungsbau investieren. Gribl: „Investitionsentscheidungen für neue Wohnprojekte werden bereits mehrere Jahre vor dem Bau der Wohnungen getroffen. Zwar wurde mit dem Wohnungspakt Bayern ein starkes Förderprogramm aufgelegt. Hierfür erforderliche Landesmittel wurden aber wiederholt nur etappenweise beschlossen und ausgezahlt. Im Frühjahr 2018 mussten Projekte zurückgestellt werden, weil Fördermittel für den Wohnungsbau bereits ausgeschöpft waren. Diese Unwägbarkeiten hemmen die Investitionsbereitschaft der Wohnungsunternehmen.“
Wohnraumförderung
Die bayerische Wohnraumförderung muss aus Sicht des Bayerischen Städtetags für künftige Herausforderungen weiter ertüchtigt werden. Sie benötige Konstanz für Investitionsentscheidungen der Wohnungswirtschaft, die Fördermittel müssten längerfristig planbar sein. Zudem brauche es Flexibilität, um auf neue Nachfragesituationen wie etwa von kinderreichen Familien oder von Singlehaushalten reagieren zu können.
Gribl zufolge müssen Fördermodalitäten erarbeitet werden, die dem Umstand niedriger Refinanzierungsmöglichkeiten durch laufende Mieteinnahmen in ländlichen Räumen Rechnung tragen, um auch dort passenden Wohnraum zu gewährleisten. Neue Förderwege seien erforderlich, um Wohnungen, die aus der Sozialbindung fallen, wieder dem sozialen Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Die Verlängerung der Sozialbindung könne auf bestimmten Wohnungsmärkten zur Problemlösung beitragen, in anderen Wohnungsmärkten aber private Investitionen hemmen.
Nach Darstellung des Verbandsvorsitzenden kann die Gründung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim bei entsprechender Mittel- und Personalausstattung eine wichtige Maßnahme sein, um in überhitzten Wohnungsmärkten den Wohnraumbedarf zu decken und in defizitären Wohnungsmärkten barrierefreien, energieeffizienten und für verschiedene Lebenssituationen passenden Wohnraum zu schaffen. Dabei müsse sich die staatliche Wohnungsbaugesellschaft auf staatliche Grundstücke fokussieren. Bis 2025 sollen 10.000 neue Wohnungen entstehen, insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen.
Eine Zusammenarbeit der BayernHeim mit kommunalen Gesellschaften könne eine große Chance sein, gemeinsam frei werdende Flächen, etwa ehemalige Militärflächen und Kasernen, zu entwickeln und Wohnraum für Familien, Staatbedienstete, Pflegepersonal oder Alleinerziehende zu schaffen. Dabei muss der Freistaat laut Gribl bei allen Grundstücken, die in seinem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz sind, prüfen, ob eine Bebauung durch die BayernHeim oder eine Abgabe an kommunale oder soziale Wohnungsunternehmen zum geförderten Wohnungsbau möglich ist. „Gemeinsam müssen wir uns beim Bund dafür einsetzen, dass auch die Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergünstigt an Kommunen abgegeben werden.“
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