Kommunalverbändezurück

(GZ-14-2018) 
gz bayerischer gemeindetag

► Kommunale Selbstverwaltung und Finanzen:

 

Finanzautonomie stärken

Forderungen des Bayerischen Gemeindetags anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl 2018

Zur „Tour d’Horizon“ durch die vielfältigen kommunalpolitischen Themen wurde der umfangreiche Forderungskatalog, den der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Abensbergs Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, anlässlich einer Pressekonferenz in München präsentierte. Im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen in Bayern müssen sich die Kommunen rechtzeitig positionieren.

GZ 2018 14 Brandl

Dr. Uwe Brandl. RED 

Für ihre vielfältigen Aufgaben brauchen Bayerns Gemeinden eine ordentliche Finanzausstattung. Deshalb forderte Brandl, dass die Gewerbesteuer gesichert und auf freie Berufe ausgeweitet werden muss. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage soll nach Wunsch des Gemeindetags abgeschafft werden. Weiterhin soll die Grundsteuerreform zügig angegangen werden. Das Hebesatzrecht muss unangetastet bleiben. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Erhebung einer Grundsteuer C sind geschaffen werden. Von der Umsatzsteuer wünschen sich die Gemeinden einen dauerhaft höheren Kommunalanteil. Überhaupt dürfen kommunale Steuer- und Abgabenerhebungsrechte keinesfalls eingeschränkt oder abgeschafft werden.

Die Qualitätsverbesserung gemeindlicher Leistungen sieht der Präsident ganz klar im Vordergrund; nicht jedoch deren Kostenfreiheit.

Konnexitätsprinzip konsequent umsetzen

Meinungsverschiedenheiten gibt es immer wieder hinsichtlich vielfältiger Abrechnungsmodalitäten. Beim Gemeindetag spricht man von „kalter Kommunalisierung staatlicher Aufgaben mit den Mitteln des Förderrechts oder über Freiwilligkeitslösungen unter Umgehung des Konnexitätsprinzips“ und verlangt ganz klar deren Beendigung. Der vom verstorbenen ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog aufgesellte Grundsatz „Wer anschafft , muss zahlen!“ sei einzuhalten.

Das Konnexitätsprinzip müsse auch im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen zur Anwendung kommen.

Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs

Eine behutsame Evaluation und Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs sei das Gebot der Stunde.

Dabei sei besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Schlüsselzuweisungen, die Sicherung der Investitionskraft und das besondere Verhältnis von Umlagezahlern und Umlageempfängern zu richten.

Repräsentative Demokratie auf kommunaler Ebene stärken 

„Wir fordern ein unmittelbares Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände bei Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene. Hierfür soll sich der Freistaat Bayern einsetzen“, heißt es im Forderungskatalog weiter. Bis dieses Ziel erreicht ist, müsse der Freistaat Bayern unmittelbar oder über den Bund die Position der kommunalen Selbstverwaltung aktiv und frühzeitig vertreten.

Die repräsentative Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung durch die rund 39.000 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten kommunalen Mandatsträger soll wieder verstärkt ins Bewusstsein gerückt werden. So sei beispielsweise die Zweckmäßigkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in bestimmten Aufgabenbereichen wie der Bauleitplanung oder Kommunalabgabenerhebung zu hinterfragen.

Zudem gelte es die Kommunale Daseinsvorsorge vor Einschränkungen und Privatisierung zu schützen. Im kommunalen Wirtschaftsrecht verlangt Brandl eine kommunalfreundliche, dynamische und zukunftsfähige Auslegung.

Eine kartellrechtliche Aufsicht über gebührenfinanzierte Leistungen der Daseinsvorsorge wird abgelehnt. Die in der Bayerischen Gemeindeordnung gefundene ordnungspolitische Balance gelte es vielmehr zu wahren.

Interkommunale Zusammenarbeit fördern 

Für die vergabe- und umsatzsteuerrechtlichen Privilegierungen der interkommunalen Zusammenarbeit verlangt der Bayerische Gemeindetag eine möglichst gemeindefreundliche Auslegung. Überhaupt sei diese „konsequent und dauerhaft zu fördern“. Hierzu gehören nach Auffassung der Kommunalpolitiker neben der finanziellen und zwischen den Ressorts abgestimmten Förderung, auch die Unterstützung durch Vertragsmuster oder Hinweise auf Best-Practice-Beispiele. Dabei hofft man beim Gemeindetag auf den Aufbau einer staatlichen Internetplattform für interkommunale Zusammenarbeit.

Die Sicherstellung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Regionen des Freistaats ist eine Dauerforderung. „Der Staat muss die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, entsprechend dem Verfassungsauftrag in Art. 3 Abs. 2 BV (Staatsziel) durchsetzen. Bayern darf kein Land der zwei Geschwindigkeiten sein. Die Ansiedlung von Betrieben und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Räumen ist zu fördern“ so der Präsident.

Dorferneuerung und Städtebauförderung 

Dazu gehören ganz klar Maß- nahmen der Dorferneuerung und Städtebauförderung. Sie sind weiterzuführen und auszubauen, verlangen die Gemeindevertreter. Der Abschlussbericht der Enquête-Kommission des Bayerischen Landtags „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ enthält eine Vielzahl konkreter Forderungen. „Wir erwarten, dass sich der Freistaat unter Beteiligung des Bayerischen Gemeindetags umgehend und intensiv mit diesen Forderungen auseinandersetzt.“

LEP grundlegend überarbeiten

Eine weitere Forderung ist die grundlegende Überarbeitung des „Zentrale-Orte-Systems“, das an die Planungswirklichkeit angepasst werden müsse. Die Zuschnitte der Regionen seien dabei kritisch zu hinterfragen. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich völlig neue Vernetzungen und Interdependenzen ergeben, die durch die augenblicklich vorgegebenen Grenzen der Regionalen Planungsverbände nicht mehr abgebildet werden.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der Gemeindetag bei der Ärzteversorgung auf dem Land. Sie hat im Vergleich zum Ballungsraum eklatante Defizite. Versorgungslücken bestehen bzw. drohen in den nächsten fünf Jahren sowohl bei der Notfallversorgung, bei den Hausärzten als auch bei den Fachärzten. Mindeststandards der Versorgungsqualität müssen hier festgelegt und erfüllt werden.

Bauen und Wohnen

 In weiten Teilen des Freistaats ist ausreichender und qualitativ hochwertiger Wohnraum knapp. Die Gemeinden sehen für sich derzeit auch zu wenig Möglichkeiten, ausreichend Baugrundstücke zu mobilisieren. Hierfür benötigen sie gesetzliche Grundlagen. Der Bayerische Gemeindetag hat in seinem Positions- und Forderungspapier zur Minderung der Flächeninanspruchnahme zahlreiche Vorschläge zur Aktivierung bestehender Entwicklungspotenziale gemacht. Jetzt fordern die Verbandsvertreter den Freistaat Bayern auf, diese Vorschläge zügig umzusetzen und sich auf Bundesebene aktiv für die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen einzusetzen.

Auch erfordere die beschleunigte Schaffung günstigen Wohnraums weitere Erleichterungen auf Ebene des Planungsund Genehmigungsrechts. Zwingend bedarf es einer Beibehaltung des § 13b BauGB.

Baukostenauswirkungen müssen in der Normungsarbeit dargestellt und bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Der Freistaat Bayern ist aufgefordert, sich bei der Novellierung der Bayerischen Bauordnung sowie auf Fachkommissionsebene im Bund für das Anliegen einer Senkung der Baukostenstandards einzusetzen!

Aktivierung von Leerständen und Ortskernrevitalisierung 

Die für eine strategische Ortskernrevitalisierung zur Verfügung stehenden städtebaulichen und grundstücksrechtlichen Instrumente sind zu schärfen und auszubauen. Die Vertreter des Gemeindetags fordern den Freistaat auf, die diesbezüglichen Fördersysteme praktikabel auszugestalten.

Schulen, Bildung und Kinderbetreuung

An der Digitalisierung des kompletten Lebensumfelds führt auch nach Auffassung der bayerischen Bürgermeister kein Weg vorbei. Uwe Brandl verlangt deshalb ganz klar, dass die digitale Schule zügig eingeführt wird. Natürlich müssen auch hierfür genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Kosten für die Anschaffung der Hardware und deren Vernetzung in den Schulen zu fördern. Der Freistaat Bayern wird darüber hinaus aufgefordert, ein pädagogisches Gesamtkonzept zu erarbeiten, das als Grundlage für eine entsprechende Ausstattung der Schulen dient. Darüber hinaus sind einheitliche Standards für die verschiedenen Schularten festzulegen. Mit der Einführung der digitalen Schule ist die Systembetreuung an den Schulen in staatliche finanzielle und personelle Verantwortung zu überführen. Die entsprechenden Aufgaben sind durch pädagogisches, vom Staat finanziertes Personal zu erledigen. Dass im digitalen Zeitalter die gesetzlichen Vorgaben oftmals nicht mehr passen, zeige sich auch beim Schulfinanzierungsgesetz. Dessen Änderung sei überfällig.

Geändert haben sich im Freistaat auch die Zeiten, in denen die Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen. Die Ganztagesschule sei deshalb bedarfsgerecht auszubauen.

Zudem halten die Kommunalvertreter aus ihrer Praxiserfahrung heraus eine engere Verzahnung zwischen Schule und Jugendhilfe für wünschenswert. Ziel müsse ein passgenaues ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Stadt und Land sein. Bei Personal und Kosten plädiert man in der Münchner Dreschstraße hier für eine faire Aufteilung.

Einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder über das SGB VIII lehnen Brandl und seine Kollegen kategorisch ab. Es fehle an geeignetem Personal, an Geld, und an Räumlichkeiten.

Stärkung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

„Bund und Länder müssen sich verstärkt und dauerhaft an den Investitions- und vor allem an den Betriebskosten von Jugendhilfeeinrichtungen beteiligen“, verlangt der Präsident. Ausbildungszeiten für das notwendige Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen sollten verkürzt, die Ausbildungskapazitäten ausgebaut und im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt werden. Die bei einer eventuellen Kostenfreiheit der Eltern für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen geschätzten Mindereinnahmen (über 600 Mio. Euro pro Jahr) müsste der Freistaat im Rahmen der Konnexität übernehmen.

Integration von Flüchtlingen

Die in den Kommunen entstehenden nicht gedeckten Kosten für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sind durch den Freistaat unter Berücksichtigung der Ergebnisse im Rahmen des Open-book-Verfahrens zu übernehmen, fordern die Gemeinden. Deshalb sei eine anteilige Weiterleitung der Bundesgelder an die Kommunen unabdingbar. Zudem sei die Übernahme der Kosten für die Unterbringung (KdU) durch den Bund über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen.

Asylverfahren vereinfachen und beschleunigen

Die vorgesehene Einführung zentraler Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen wird im Bayerischen Gemeindetag unisono begrüßt. Eine Verteilung auf die Kommunen soll jedoch erst nach Feststellung einer entsprechenden Bleibeperspektive erfolgen.

Auch den Familiennachzug bei subsidiär Geschützten wünscht man begrenzt. Deshalb wird die Lösung auf Bundesebene, wonach bis zu 1.000 Familienangehörige bei diesem Personenkreis im Monat nachkommen dürfen, ausdrücklich begrüßt. Fehlbeleger in staatlichen

Unterkünften belassen

Ein großes Problem stellen die sog. Fehlbeleger dar. Nach Auffassung der Kommunalvertreter müssen diese weiterhin in staatlichen Unterkünften verbleiben dürfen. Ihre Unterbringung sei ausdrücklich keine kommunale Aufgabe.

Bildung und Betreuung sicherstellen

Bei der Verteilung bzw. Umsteuerung der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen ist auf ausreichende Kapazitäten in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu achten. Bei der Einhaltung von Standards bzw. Mindestanstellungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen wird bei kurzfristigen Überbelegungen durch Flüchtlingskinder eine flexible Handhabung seitens Finanzautonomie ... GZ 19. Juli 2018 KOMMUNALE PRAXIS 5 Wann Sie wollen. Wo Sie wollen. Wie Sie wollen: Wir sind auch online für Sie da. Erfahren Sie mehr über unsere digitalen Services in einer unserer Filialen oder auf bayern.vr.de Banking, wann, wo, wie Sie wollen. Über 80 digitale Services und unsere persönliche Beratung in Ihrer Filiale vor Ort. staatlicher Behörden erwartet.

Eine Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern verlangen die Gemeinden auch bei den Beförderungskosten für Flüchtlingskinder in Übergangsklassen.

Zudem müssten Deutsch- und Integrationskurse flächendeckend ausgebaut und Wartezeiten verkürzt werden. Die Gemeindevertreter verlangen eine „Entbürokratisierung“ des bürokratischen Aufwands z. B. bei Zulassungsverfahren, Dokumentationserstellung und Abrechnung.

Situation am Arbeitsmarkt verbessern 

Der permanente Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen und Regionen bedarf nach Auffassung der bayerischen Bürgermeister einer besseren Steuerung. Genau für diese fehlenden Fachkräfte brauche man eine neue Einwanderungspolitik. Das deutsche Asylrecht sei hierfür der falsche Weg. Lokale Bündnisse für Arbeit und Integration können einen wichtigen Beitrag leisten. Auch hier sei die Vernetzung vor Ort auszubauen und zu optimieren.

Zahl der Flüchtlinge begrenzen

Die Not der Menschen, die ihre Heimat verlassen, wird in den bayerischen Gemeinden durchaus gesehen. Deshalb machen sich die Kommunen auch stark für eine kontinuierliche Erweiterung der Entwicklungshilfe und des humanitären Engagements.

Jedoch verlangen sie einen konsequenten Schutz der europäischen Außengrenzen in enger, kooperativer Abstimmung aller EU-Mitgliedsstaaten.

Digitale Infrastruktur weiter ausbauen

Breiten Raum im Forderungskatalog der Gemeinden gilt dem Ausbau der landesweiten digitalen Infrastruktur. Dazu gehört der konsequente Ausbau der Glasfasertechnologie, die Breitbandförderung und die Schließung von Funklöchern.

Digitales Rathaus

Ein eigenes Förderprogramm fordert Brandl für den Ausbau der Online-Verwaltungsleistungen für Bürger und Wirtschaft. Im Rahmen des E-Governmentpakts muss der IT-Beauftragte der Staatsregierung im Hinblick auf kommunale IT-Belange mit echten Steuerungskompetenzen ausgestattet werden.

Informationssicherheit und Datenschutz sind substanziell für die weitere Digitalisierung: Kleine Kommunalverwaltungen müssen dabei durch das neue Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Digitalisierungsämter unterstützt werden. Die digitale Kompetenz in den Rathäusern ist fachlich und finanziell zu unterstützen. Kommunale Digitalisierungsprogramme sollen eine strukturierte Herangehensweise fördern.

Dem Erwerb digitaler Kompetenzen ist in der Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes ein größerer Stellenwert einzuräumen. Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, eine Strategie zur Stärkung der digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter zu entwickeln.

Verkehr und Mobilität

„Ohne adäquate Erschließung (Straße, Schiene) gibt es keine Entwicklung der ländlichen Räume“, erläuterte Dr. Brandl. „Diese Verkehre müssen nachhaltig vom Staat finanziell unterstützt werden.“ Bis 2023 soll in Bayern auch der ÖPNV grundsätzlich vollständig barrierefrei sein. Auch insoweit ist eine finanzielle Unterstützung in einem deutlich größeren Umfang als bisher notwendig.

Das Schienenwegenetz muss erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden. Streckenstilllegungen und Rückbau der bestehenden Schieneninfrastruktur dürfen kein Thema (mehr) sein. Die Reaktivierung von aufgegebenen Strecken ist angesichts von Verkehrskollapsen auf den Straßen neu zu überdenken. Eine adäquate finanzielle Unterstützung bei der Mammutaufgabe „Unterhalt der gemeindlichen Verkehrsinfrastruktur“, insbesondere auch der Brückenbauwerke, sei dringend notwendig.

Umwelt, Wasser und Natur 

Eine Obergrenze für Flächeninanspruchnahmen wird beim Bayerischen Gemeindetag strikt abgelehnt. Der zentrale Schlüssel zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme liegt in der Innenentwicklung, den hierfür notwendigen bauleitplanerischen Instrumenten, dem gemeindlichen Flächenzugriff auf Brachflächen sowie in Anreizsystemen, die zur Mobilisierung nicht genutzter Flächen führen. Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, diese strategischen Ansätze zu unterstützen.

Umgang mit Bauschutt und Bodenaushub erleichtern

Der Umgang mit Bauabfällen und Bodenaushub ist zu einem Baukostentreiber ersten Ranges geworden. Außerdem hat der bürokratische Aufwand ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr akzeptabel ist. Aus diesen Gründen fordert der Bayerische Gemeindetag eine Politik, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Recyclinganlagen, ein Verfüllen von Bauschutt in Gruben, Brüchen und den Tagebau sowie den Wiedereinbau in technische Bauwerke unter reellen Bedingungen ermöglicht.

Trinkwasser- und Gewässerschutz stärken

Der Bayerische Gemeindetag fordert den Freistaat Bayern auf, der Trinkwasserqualität den absoluten Vorrang vor den Interessen derjenigen einzuräumen, die aufgrund höherer Standards beim Grundwasserschutz ihre Bewirtschaftungsweisen anpassen müssen.

Bei der Klärschlammverwertung verlangt der Gemeindetag eine Begleitung staatlicherseits. Empfohlen wird die Gründung eines Klärschlammbeirats.

Klimaschutzpolitik stärken 

Bundes- und Landespolitik müssen Wege aufzeigen, wie die ambitionierten Klimaschutzziele bei Wärme und Mobilität erreicht werden können. Nur dann können die Gemeinden die örtlichen Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft aktivieren und vernetzen. Dazu sind praxisnahe Managementkonzepte erforderlich. Die bayerische Kommunalrichtlinie ist wieder aufzulegen.

Bei erneuerbaren Energien möchten die Gemeinden eine bessere Wertschöpfung erzielen. Die Entscheidung über den Ausbau flächenverbrauchender erneuerbarer Energieanlagen muss bei Gemeinden liegen. Es darf keine erneute Änderung der Rechtslage für die Windkraftanlagenplanung geben.

Die Standortgemeinden sind stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen zu beteiligen.

Energetische Sanierung anreizen

Die Sanierungsrate auch im kommunalen Liegenschaftsbestand wird im Hinblick auf das Klimaziel 2050 wachsen. Eine Zwangssanierungsquote lehnen die Kommunen aber strikt ab. Vielmehr fordern sie die Auflage eines neuen Kommunalinvestitionsprogramms für finanzschwache Kommunen sowie zusätzliche Anreize für alle Kommunen.

Elektromobilität belohnen

Für die Umrüstung ihrer Fahrzeuge auf Elektroantriebe wünschen sich die Gemeinden eigene Anreize durch den Freistaat.

Eine strategische Rolle der Kommunen beim Aufbau der öffentlichen E-Ladesäulenstruktur lehnen sie ab.

Polizeipräsenz auch in der Fläche ausbauen

Für den öffentlichen Raum fordert man beim Bayerischen Gemeindetag eine Ausweitung der Videoüberwachung „mit Augenmaß“. Notwendig sei überdies ein quantitativ und qualitativ verbesserter Einsatz der Polizei, eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden einschließlich kommunaler Dienste und die Weiterentwicklung von Sicherheitskonzepten.

Die Zunahme der sogenannten Hasskriminalität besorgt die bayerischen Bürgermeister. Leider kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen. Deshalb fordert Brandl einen effektiven Schutz von Kommunalpolitikern vor Hasskriminalität. Straftaten gegenüber Verwaltungsbediensteten, kommunalen Amtsträgern, Ratsmitgliedern sowie (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeistern müsse wirkungsvoll entgegengetreten werden. Insbesondere sollte der erhöhte Unrechtsgehalt als besonderer Umstand bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden.

Meldebehörden fehlen Mittel insbesondere gefälschte EU-Dokumente zu erkennen. Daher ist jede Meldebehörde mit geeigneten Dokumentenprüfgeräten auszustatten.

Dienstrecht weiterentwickeln

Das 10-jährige Jubiläum des neuen Dienstrechts sollte zum Anlass genommen werden, eine Evaluierung der bayerischen Regelungen und einen systematischen Vergleich mit dem Dienstrecht der anderen Bundesländer durchzuführen, schlägt Dr. Uwe Brandl vor. Die Bayerische Staatsregierung sollte eine Strategie zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes entwickeln, die sich auch auf den nichtstaatlichen Bereich erstreckt.

Dem Erwerb digitaler Kompetenzen ist in der Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes ein größerer Stellenwert einzuräumen. Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, eine Strategie zur Stärkung der digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der kommunalen Bedürfnisse zu entwickeln.

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