Das 2017 aufgelegte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist bereits jetzt erschöpft. Dies wird von einzelnen Städten und Gemeinden moniert. Nach Auffassung des Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl ist es jetzt wichtig, dass der Freistaat für Planungssicherheit sorgt und die Kontinuität der Förderung für neue Kitaplätze sicherstellt.
Bereits Ende November 2018 waren rund 85 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden. In ersten Regierungsbezirken sind die Mittel bereits vollständig festgelegt. Städte und Gemeinden fürchten, dass der unverändert hohe Investitionsbedarf für den Ausbau von Kitas ins Stocken gerät, wenn sie keine Planungssicherheit bei der Finanzierung ihrer Bauprojekte haben.
Unverändert hoher Investitionsbedarf
Bereits im Januar 2019 zeichnet sich ab, dass die Mittel des bis 2020 laufenden Sonderprogramms erschöpft sein werden. Gribl zufolge setzt der Bayerische Städtetag darauf, dass die Staatsregierung im Doppelhaushalt 2019/2020 die Voraussetzungen schafft, um das Investitionsprogramm für Kinderbetreuung fortzuführen.
So habe der Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern versprochen, das Angebot der Kinderbetreuung weiter auszubauen und 42.000 neue Betreuungsplätze bis 2023 zu schaffen. Die Kommunen benötigten Planungssicherheit, damit sie die Erwartungen der Eltern auf verlässliche Kinderbetreuung erfüllen können.
2017 hatte der Bund ein Sonderprogramm zum Ausbau der Kinderbetreuung geschaffen. Noch bis 31. August dieses Jahres können Kommunen Anträge auf Mittel aus dem Sonderprogramm stellen; ausgelegt ist das Programm bis Ende 2020. Auf Bayern entfallen Bundesmittel in Höhe von 178 Millionen Euro, die neben der Förderung nach Artikel 10 des kommunalen Finanzausgleichs einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung neuer Betreuungsplätze leisten.
Bereits 2017 hatte der Freistaat den Förderbedarf bayernweit auf mehr als 500 Millionen Euro geschätzt. Im selben Jahr hatte der Bayerische Städtetag davor gewarnt, dass die Bundesmittel schnell ausgeschöpft sein werden und daher eine Ergänzung durch Landesmittel angeregt.
Kommunen vollziehen bestehendes Recht
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion in einzelnen bayerischen Städten und Gemeinden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für sogenannte Altstraßen erklärte der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer:
„Bei Debatten um die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für Altstraßen steht sehr schnell der Vorwurf im Raum, eine Kommune würde ,abkassieren‘. Dieser Vorwurf ist falsch. Die betroffenen Kommunen vollziehen bestehendes Recht.“
Mit dem Begriff Altstraßen werden Erschließungsstraßen bezeichnet, deren Beginn der erstmaligen technischen Herstellung zum 1. April 2021 mindestens 25 Jahre zurückliegen wird.
Gemeinden dürfen nicht auf Einnahmen verzichten
Der Bayerische Gemeindetag wies seinerseits nochmals darauf hin, dass die Gemeinden, Märkte und Städte weiterhin verpflichtet sind, Erschließungsbeiträge zu erheben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nach den Worten von Verbandspräsident Dr. Uwe Brandl dürfen sie nicht einfach auf ihnen zustehende Einnahmen verzichten – „sonst drohen ihnen rechtsaufsichtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen.“
Im Sinne einer Gleichbehandlung sei es nicht vertretbar, dass Grundstückseigentümer in bestehenden Baugebieten zu Lasten der Allgemeinheit die Erschließung „geschenkt“ bekommen, während in Neubaugebieten die Grundstückseigentümer die Erschließungskosten immer zu zahlen haben, betonte Brandl.
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