Mit der Wohnraumoffensive haben es sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die BImA, das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes, und die Kommunen wollen deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen. Hierzu haben die BImA sowie der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein gemeinsames Informationsschreiben unterzeichnet.
Eine wichtige Aufgabe nehmen die Kommunen wahr. Mit ihrer Planungshoheit schaffen sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau und die damit zusammenhängende Infrastruktur. Einen weiteren wichtigen Beitrag leisten dafür die für Bundeszwecke entbehrlichen Grundstücke im Eigentum der BImA. So können Kommunen oder kommunale Wohnungsbauunternehmen diese Flächen erwerben und darauf neuen Wohnraum schaffen. Auch ist es möglich, gemeinsame Projekte von BImA und Kommunen auf diesen Liegenschaften zu realisieren. Zudem plant erstere, eigene Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Wohnungsfürsorge für die Unterbringung von Beschäftigten des Bundes umzusetzen und dadurch ebenfalls zu einer Entlastung angespannter Wohnungsmärkte beizutragen.
Wertermittlung von Liegenschaften
In dem Informationsschreiben werden die wesentlichen Verbesserungen der neuen Verbilligungsrichtlinie beim Verkauf von bundeseigenen Flächen an Kommunen vorgestellt. Hierzu zählt zum Beispiel ein Preisnachlass in Höhe von 25.000 Euro je neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau. Ferner gibt es für die Städte, Landkreise und Gemeinden jetzt auch die Möglichkeit, verbilligt erworbene Liegenschaften ohne Rückzahlung des Preisnachlasses an private Dritte weiter zu veräußern, wenn diese sich verpflichten, den Verbilligungszweck zu erfüllen.
In dem Informationsschreiben wird darüber hinaus erläutert, wie die BImA den Wert von Liegenschaften ermittelt. Auch das angewendete Wertermittlungsverfahren, das den üblichen Gepflogenheiten auf dem Immobilienmarkt entspricht, wird genauer dargestellt. Werden die Voraussetzungen gemäß der Verbilligungsrichtlinie erfüllt, kann die BImA den Kommunen bei einem direkten Erwerb von entbehrlichen Grundstücken des Bundes Vergünstigungen auf den Kaufpreis gewähren.
Diese können im Einzelfall mehrere Millionen Euro betragen. Zudem existiert mit der neuen Verbilligungsrichtlinie keine Kappungsgrenze mehr. Der Abschlag beim Kaufpreis eines Grundstückes von 25.000 Euro pro neu geplanter Sozialwohnung kann sich bis zur Höhe des Gesamtkaufpreises addieren.
Mit Blick auf den europäischen Bankenmarkt haben sich die drei kommunalen Spitzenverbände zudem gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) für eine Stärkung der Vielfalt an Geschäftsmodellen, Rechtsformen und Angeboten für die Kunden ausgesprochen.
Spitzenvertreter aller vier Häuser unterstrichen, dass kommunale Kreditinstitute wie die deutschen Sparkassen sowohl in der Finanzmarkt- als auch in der Wirtschaftskrise Teil der Lösung, nicht Teil des Problems waren. Sie wirkten regelmäßig stabilisierend in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Bankenregulierung in Europa müsse daher – ähnlich wie in den USA – klarer zwischen Größe, Risiko und Geschäftsmodellen unterscheiden, um die Vielfalt auf dem europäischen Bankenmarkt zu stärken.
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