Kommunalverbändezurück

(GZ-11-2019)
gz kpv

► KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss:

 

Leitlinien in der Sozialpolitik

 

Zu einer Tour d‘Horizon lud Kerstin Schreyer, MdL, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, im Rahmen der jüngsten Sitzung des KPV-Landesvorstandes und Hauptausschusses in München. Unter der Leitung von Landesvorsitzendem Landrat Stefan Rößle wartete sie zunächst mit einer Erfolgsmeldung auf: Mit 2,8 Prozent verzeichne der Freistaat die niedrigste jemals in einem April gemessene Arbeitslosenquote. „Wir haben Vollbeschäftigung“, machte Schreyer deutlich.

Von links: Dr. Klemens Gsell, Kerstin Schreyer, Stefan Rößle, Christine Borst und Emil Schneider. Bild: DK
Von links: Dr. Klemens Gsell, Kerstin Schreyer, Stefan Rößle, Christine Borst und Emil Schneider. Bild: DK

Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2019/2020 konnte die Ministerin von einem um 20 Prozent gestiegenen Sozialhaushalt berichten. Allein die familienpolitischen Leistungen würden um gut zwei Milliarden Euro aufgestockt. Dabei werde aber auch an diejenigen Menschen in Bayern gedacht, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. „Ein inklusives Bayern, an dem jeder und jede gleichberechtigt teilhaben kann, ist mir ein besonderes Anliegen. Dazu gehört es auch, dass Menschen mit Behinderung mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten“, unterstrich Schreyer.

Damit auch Menschen mit Behinderung von der guten Arbeitsmarktlage und der steigenden Fachkräftenachfrage profitieren können, brauche es zu allererst einen Bewusstseinswandel in den Köpfen. Wenn den Personalverantwortlichen noch mehr bewusst wird, dass Menschen zunächst einmal Menschen sind, egal ob mit Behinderung oder ohne, dann sei ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion getan, stellte die Ministerin fest.

Inklusion voranbringen

Bei einer Sitzung des von ihr im vergangenen Jahr installierten Runden Tisches mit der bayerischen Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung sei vereinbart worden, die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung gemeinsam voranzubringen. Mit konkreten Maßnahmen wolle man aufzeigen, welche Vorteile Arbeitgeber haben, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen.

Einstellungs- und beschäftigungswillige Betriebe erhalten von den bayerischen Inklusionsämtern Beratung und Förderung. Allein im Jahr 2018 hat der Freistaat dazu fast 100 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Zudem wird regelmäßig das bestehende Infoportal verbessert, das sowohl Bewerbern mit Behinderung als auch potenziellen Arbeitgebern konkrete Informationen liefert und anhand zahlreicher guter Beispiele aufzeigt, wie Inklusion im Arbeitsleben funktionieren kann. Auch finden Betriebe Informationen über Fördermöglichkeiten.

Stichwort Kinderbetreuung: Statt kostenloser Kinderbetreuung setzt der Freistaat seit 1. September 2018 auf das Familiengeld. Es beträgt pro Kind zwischen ein- und drei Jahren 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Daneben erhalten Eltern rückwirkend zum 1. April während der gesamten Kindergartenzeit ihrer Kinder ab drei Jahren einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind. Bisher förderte der Freistaat nur das letzte Kindergartenjahr mit dieser Summe.

Kindergartenbeitrag entfällt

Familien mit geringem Einkommen müssen in aller Regel keinen Kindergartenbeitrag bezahlen: Denn wenn Familien der Elternbeitrag nicht zumutbar ist, werden sie auf Antrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise vom Elternbeitrag befreit (§ 90 SGB VIII). Ab 2020 soll der Zuschuss dann ausgeweitet werden – und auch für ein- oder zweijährige Kinder gelten, die eine Krippe oder vergleichbare Tagesbetreuung besuchen.

Zusätzlich zu den Plänen der Bayerischen Staatsregierung trat bereits im Januar 2019 das „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes in Kraft. Diese Gelder will der Freistaat für eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung einsetzen. Denkbar seien etwa die Entlastung und Unterstützung der pädagogischen Leitungen, die Gewinnung von Fachkräften sowie die Verbesserung der Rand- und Ferienzeitbetreuung.

Schreyer zufolge ist es wichtig, dass die Randzeiten aufgemacht werden, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. „Eher bringen bedeutet ja nicht länger dort lassen. Es kann auch heißen, ich bin im Schichtdienst und ich hole dann wieder eher“, erläuterte Schreyer. Kinder hätten ein Recht auf Zuhause. Hier müsse man „die Kirche im Dorf lassen“.

Mehr qualifiziertes Personal für die Kinderbetreuung

Obwohl sich von 2006 bis 2016 die Zahl der Fachkräfte in der Kinderbetreuung fast verdoppelt hat – von knapp 24.000 auf mehr als 46.000 –, werde schnell mehr qualifiziertes Personal für die Kindertagesbetreuung benötigt, fuhr die Ministerin fort. Dazu habe sie eine Fachkräfteoffensive ins Leben gerufen. „Wir wollen, dass Erzieherinnen und Erzieher leistungsgerecht bezahlt werden. Zusätzlich müssen wir die Ausbildung attraktiver machen, Quereinsteiger für den Beruf qualifizieren und die Kita-Leitungen entlasten. Unser großes Ziel lautet: Mehr Menschen für eine Erzieherausbildung begeistern. Nur so können wir die Betreuungsangebote ausbauen und die bereits hohe Qualität noch weiter verbessern.“ Gerade im Großraum München bestehe allerdings das „eklatante Problem“, kostengünstigen Wohnraum zu erwerben. Bei diesem Thema gelte es anzusetzen, so Schreyer.

Gewaltfreie Erziehung

Ende 2018 wurden in Bayern über 121.000 Kinder im Alter von null bis drei Jahren betreut – mehr als sechs Mal so viele wie vor der Umstellung auf das neue Förderrecht im Jahr 2005. Gleichzeitig konnte der Anstellungsschlüssel im selben Zeitraum bayernweit schrittweise verbessert werden und liegt inzwischen bei 1:9,3. So viele Kinder kommen durchschnittlich auf eine Betreuungskraft – dabei werden beispielsweise Kinder unter drei Jahren sogar doppelt gezählt. Wie Schreyer betonte, „müssen wir uns aber schon heute überlegen, wie die Kinderbetreuung morgen und übermorgen aussehen soll. Ich plane daher ein Bündnis für Frühkindliche Bildung in Bayern. Darin will ich auch über die Kita 2050 sprechen. Denn nur, wenn wir die Zukunft des Berufs der Erzieherinnen und Erzieher gestalten, bleibt dieser auch weiterhin attraktiv.“

Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Dazu gehört auch eine gewaltfreie Erziehung. „Belastungs- und Überforderungssituationen der Eltern dürfen hier nicht zum Risikofaktor werden. Deshalb wollen wir Eltern frühzeitig erreichen und sie in ihrer Erziehungskompetenz stärken“, machte die Ministerin deutlich. Bei der Jugend- und Familienministerkonferenz in Weimar habe sie betont, dass sie beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung noch Verbesserungsbedarf sieht.

Entscheidend sei, die Rechte von Kindern bedingungslos zu schützen: „Wir müssen auch im Bundesgesetz klarstellen, dass Informationen über eine akute Kindeswohlgefährdung unverzüglich an die zuständigen Stellen übermittelt werden müssen. Ein bloßes ‚Dürfen‘ reicht da einfach nicht! Die bestehende Schutzlücke im Bundesgesetz muss endlich geschlossen werden“, forderte Schreyer.

DK

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