Zunächst: Bayern ist in allen Landesteilen gut mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten versorgt. Im Bundesvergleich steht der Freistaat sehr gut da, wie Huml berichtete. Gleichwohl ist jeder dritte Hausarzt in Bayern derzeit über 60 Jahre alt. Damit der Generationswechsel zum Wohle der Menschen im Land gelingt, hat Bayern die Weichen bereits frühzeitig gestellt und als eines der ersten Bundesländer ein Förderprogramm für Landärzte aufgelegt, das auf großes Interesse stößt. Damit sollen Mediziner für die Arbeit im ländlichen Raum gewonnen werden.
Niederlassung von Haus- und Fachärzten
Unterstützt wird unter anderem die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist insbesondere, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen, die nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.
Als weitere Säule des Förderprogramms wird auch das Stipendienprogramm bestens angenommen. Bislang konnten über 220 Medizinstudierende mit einem Stipendium unterstützt werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach ihrem Studium eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum als Arzt tätig zu sein. Ein gutes Stück vorangekommen ist der Freistaat ebenso im stationären Bereich, wie die Ministerin berichtete. Aktuell sei der Krankenhausförderetat um 140 Millionen Euro kräftig angehoben worden.
Zukunft Geburtshilfe
Auf Humls Initiative beschloss das bayerische Kabinett zudem ein „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“, das einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung legt.
So können Landkreise und kreisfreie Städte bereits seit 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen.
Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus können bereits freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen in Bayern einen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro beantragen, wenn sie mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind.
Zudem wurde im bayerischen Koalitionsvertrag ein Gründerpaket für Hebammen vereinbart, um diese bei der Niederlassung in Bayern zu unterstützen. Hebammen können dementsprechend seit 1. September 2019 eine einmalige Unterstützung in Form einer Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro beantragen, wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen und sich niederlassen.
Pflege, ein weites Feld
„Beim Thema Pflege ist es ein wichtiges Ziel, ausreichend Personal zu gewinnen. Ein Baustein ist dabei die Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes in Bayern“, fuhr Huml fort. Die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege seien zu einer generalistischen Ausbildung zusammengelegt worden. Künftig schränke also auch der Ausbildungsort – ob Krankenhaus, Altenheim oder ambulanter Pflegedienst – die Berufswahl später nicht mehr ein. Zudem setzt sich die Staatsregierung für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums ein.
Auch habe man die Menschen im Blick, die Angehörige zu Hause pflegen. Damit sie sich gelegentlich eine Auszeit gönnen können, werde eine ausreichende Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen benötigt. Bei der Schaffung und Modernisierung stationärer Pflegeplätze werde das neue Investitionskostenförderprogramm greifen, für das im Doppelhaushalt rund 120 Millionen Euro veranschlagt sind.
Derzeit sind in Bayern rund 160.000 Personen in der Langzeitpflege beschäftigt, davon aber nur knapp ein Drittel in Vollzeit. Die Ministerin geht von einem steigenden Bedarf in den kommenden Jahren aus. Dieser wird gerade im Rahmen einer Studie ermittelt. Aktuell leben im Freistaat rund 400.000 Pflegebedürftige, der größere Teil von ihnen wird zu Hause betreut.
Landespflegegeld
Ein wichtiger Bestandteil des Pflegepakets der Bayerischen Staatsregierung ist das Landespflegegeld, das seit 1. Oktober 2019 vom Bayerischen Landesamt für Pflege zum zweiten Mal ausgezahlt wird. Huml zufolge werden bis Mitte Oktober rund 260.000 Bürger, an die das Bayerische Landespflegegeld bereits im Jahr 2018 erstmalig ausgezahlt wurde, den Betrag von 1.000 Euro ein weiteres Mal erhalten. Zudem werden rund 30.000 bereits eingegangene Neuanträge für das Pflegegeldjahr 2018/2019 ausbezahlt. Die enorm positive Resonanz zeige, dass die Entscheidung für das Landespflegegeld richtig gewesen sei. Insgesamt gebe es mehr als 300.000 Anträge.
Weiterhin groß ist auch das Interesse am Förderprogramm „Gesundheitsregionen plus“: Das Erfolgsrezept liegt aus Humls Sicht darin, dass Städte und Landkreise passgenaue Lösungen für die örtliche Gesundheitsversorgung und Prävention entwickeln können. Gibt es Versorgungsprobleme in der Region, können die „Gesundheitsregionen plus“ die maßgeblichen Akteure über die Sektorengrenzen hinweg zusammenbringen, um so eine maßgeschneiderte Lösung für die Region zu entwickeln. Das Gesundheitsministerium fördert Landkreise und kreisfreie Städte, die „Gesundheitsregionen plus“ bilden.Bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren
(MVZ) werden die Kommunen künftig mit einem neuen praxisnahen Leitfaden unterstützt, teilte die Ministerin auf Nachfrage mit. Da es in den nächsten Jahren einen erhöhten Nachwuchsbedarf sowohl bei den Hausärzten als auch bei den Fachärzten gebe, „müssen wir neue Wege gehen, um die Patienten auch in Zukunft optimal und ortnah zu versorgen“.
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