Kommunalverbändezurück

(GZ-21-2019)
gz bayerischer staedtetag

► Bayerischer Städtetag:

 

Flächensparen und Klimaschutz

 

Die Bayerische Staatsregierung will den Flächenverbrauch in Bayern reduzieren. Hierzu soll die zusätzliche Landnutzung von zuletzt im Durchschnitt gut zehn Hektar pro Tag bis 2030 auf die Richtgröße von fünf Hektar absinken. Diesen (nicht verbindlichen) Wert lehnt der Bayerische Städtetag kategorisch ab, wie dessen Vorsitzender Kurt Gribl in München deutlich machte.

V. l.: Dr. Kurt Gribl und Bernd Buckenhofer.
V. l.: Dr. Kurt Gribl und Bernd Buckenhofer.

Gribl zufolge ist der Bayerische Städtetag für einen konsequenten Vorrang der Innenentwicklung. Nötig seien flächensparende Nutzungen in Landesplanung, Fachplanungen, kommunalen Planungen und im Förderwesen. Eine Flächenzuweisung nach mathematischen Formeln aber werde weder den vielschichtigen Bedarfen der über 2.000 Städte und Gemeinden, noch den Bedürfnissen der Menschen gerecht.

Kommunale Planungshoheit

Sie verstoße gegen die in der Bayerischen Verfassung verankerte kommunale Planungshoheit. „Eine starre Obergrenze ist keine Lösung, um Flächen effizienter zu nutzen“, betonte der Präsident. Einerseits fordere man von den Kommunen den Bau möglichst vieler Wohnungen, andererseits wolle man ihnen eine Zwangsjacke anlegen. „Ohne Flächen geht das nicht.“ Zudem werde übersehen, dass die Hälfte des Flächenverbrauchs in nicht versiegelten Flächen wie Sportplätzen, Grünstreifen und Parks besteht.

Bevor Verbrauchsgrenzen gezogen werden, müssen nach Auffassung des Bayerischen Städtetags qualitative Fragen der Flächennutzung und die für eine kompakte Siedlungsentwicklung nötigen baurechtlichen Instrumente entwickelt werden. Ansonsten blieben die Wünsche der Menschen nach Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Arbeitsplätzen und Erholungsflächen auf der Strecke. Jede zusätzliche Verknappung des Bodens ziehe steigende Immobilienpreise und Mieten nach sich.

Wirksame Instrumente

Um die Forderung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zu verwirklichen, fehlten den Kommunen noch wirksame, rechtliche Instrumente, stellte Gribl fest. Erforderlich seien ein verstärktes kommunales Vorkaufsrecht und die Möglichkeit, eine Grundsteuer C zu erheben, die brach liegende Flächen im Innenbereich stärker belastet und deren Höhe die einzelnen Kommunen selbst bestimmen könnten. Ein klares Bekenntnis gab Kurt Gribl zum ÖPNV-Ausbau ab. Der öffentliche Nahverkehr leiste einen Beitrag zum Klimaschutz und sei ein Garant dafür, dass die Mobilität in Stadt und Land funktioniert.

ÖPNV und Klimaschutz

Der ökologische Vorteil des öffentlichen Nahverkehrs müsse freilich noch besser genutzt werden, etwa mit dem Ausbau von Schienennetzen und Busspuren, grünen Wellen für Bus und Straßenbahn, effizienteren Fahrzeugflotten mit Gasantrieb, Nutzung von Elektromobilität mit regenerativer Energie, mit Hybridtechnik und alternativen Antrieben.

Nötig seien Verbesserungen in größeren Verkehrsverbünden und vernetzten Fahrplänen. Die Zukunft liege in der effizienten Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel mit attraktiven Umsteigemöglichkeiten: „Dynamische Leitsysteme geben an Haltestellen, in Bussen und Bahnen Informationen zum Umsteigen.

Verständliche Tarife mit übergreifenden Tarifsystemen und elektronischen Tickets machen den Nahverkehr attraktiver. Umsteigemöglichkeiten, barrierefreie Haltestellen, Park&Ride, Park&Bike verbessern die Mobilität; Rufbusse, Sammeltaxis und Sharingangebote können den ÖPNV sinnvoll ergänzen“, so der Städtetagschef.

Wesentliche Verbesserungen lassen sich laut Gribl nur mit weiteren Investitionen und einer dauerhaften staatlichen Mitverantwortung an den ÖPNV-Betriebskosten erreichen. Gute Anfänge seien gemacht, auf diesem Weg müssten Bund, Freistaat und Kommunen weitergehen. So stelle sich etwa die Frage, inwiefern der Freistaat ein 365-Euro-Jugendticket oder vergleichbare Konzepte dauerhaft mitfinanzieren kann.

Ein weiteres Thema, das den Kommunen auf den Nägeln brennt, ist die verlässliche Finanzierung der Kinderbetreuung. Der Bayerische Ministerrat hat am 3. September 2019 für das 4. Sonderinvestitionsprogramm zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren eine Ausdehnung um 8.000 auf 50.000 Betreuungsplätze beschlossen.

Nach nur knapp zwei Monaten schlagen viele Städte und Gemeinden Alarm, dass die den Bezirksregierungen zugewiesenen Platzkontingente schon jetzt deutlich überzeichnet sind und deshalb kein Förderzuschlag von 35 Prozentpunkten beim Bau von Betreuungseinrichtungen bewilligt werden kann. Konkret liegen Anträge von weiteren 15.000 neuen Plätzen vor. Gribl zufolge erwarten Eltern und Kommunen, dass der Freistaat für Planungssicherheit sorgt und die Kontinuität der Förderung für neue Kitaplätze garantiert.

Der Bayerische Städtetag bittet die Staatsregierung, das vor kurzem erhöhte – aber bereits wieder ausgeschöpfte – Sonderförderprogramm erneut mit zusätzlichen Landesmitteln auszustatten und eine Anschlussförderung vorzusehen. Ansonsten werden die Erfordernisse der Lebenswirklichkeit nicht gedeckt und die Erwartungen von Eltern enttäuscht.“ Mit Blick auf den unverändert hohen Investitionsbedarf setze der Bayerische Städtetag darauf, dass die Staatsregierung das Sonderinvestitionsprogramm für Kinderbetreuung fortführt.

DK

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