Kommunalverbändezurück

(GZ-22-2019)
gz bayerischer staedtetag

► Bayerischer Städtetag:

 

Kritik an Sonderweg

 

Der Bundesrat hat kürzlich das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer und – auf Drängen der Bayerischen Staatsregierung – eine Grundgesetzänderung mit einer Öffnungsklausel für die Bundesländer verabschiedet. Diesen Sonderweg sieht der Bayerische Städtetag kritisch, da eine Wertkomponente bei der Besteuerung der Grundstücke fehlt. „Die Einbeziehung der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage für Grund und Boden würde zu einer sozial ausgewogeneren Grundsteuerbelastung beitragen“, unterstrich der Verbandsvorsitzende, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl.

Überlegungen der Staatsregierung, in großen Städten eine Zonierung für die Grundsteuer – etwa nach Größenklassen oder Zonentypisierungen – zu schaffen, erteilt der Kommunalverband eine klare Absage. Gribl zufolge würde eine Zonierung in den Städten einen hohen bürokratischen Aufwand, enorme Konflikte und rechtliche Risiken nach sich ziehen. Das nun vom Freistaat beabsichtigte bayerische Grundsteuergesetz müsse verfassungskonform gestaltet werden. Es sei darauf zu achten, „dass es nicht zu einer deutlichen Anhebung der Hebesätze kommen muss“.

Kommunales Steuerungselement

Auf Bundesebene schaffe die Reform der Grundsteuer eine Rechtsgrundlage für einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke, fuhr Gribl fort. Mit der Grundsteuer C erhielten die Kommunen ein Steuerungsinstrument zur Mobilisierung von Flächen für Wohnungsbau. Der Bayerische Städtetag erwarte, dass der Freistaat diese bundesrechtlich vorgesehene Möglichkeit in Bayern in einem Landesgrundsteuergesetz umsetzt. Das jährliche Aufkommen der Grundsteuer B für Immobilien betrug im Freistaat rund 1,8 Milliarden Euro, das sind 10 Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen (18,7 Milliarden Euro).

Mit Blick auf die Flächenspar Offensive der Staatsregierung, die auf eine freiwillige Richtgröße von fünf Hektar pro Tag für die Inanspruchnahme neuer Flächen im Landesplanungsgesetz setzt, stellte der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, fest: „Die Diskussion über Obergrenzen ist nicht zielführend. Obergrenzen lösen nicht das Problem der steigenden Flächenkonkurrenz. Sie geben keine Antwort, wie die vielschichtigen Bedarfe der Bevölkerung, der Natur und der Pflanzenwelt in ein ausgewogenes Verhältnis kommen. Die Nachfrage nach Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Arbeitsplätzen und Erholungsflächen ist in Bayern unverändert groß.“

Nutzung und Entwicklung

Bevor Verbrauchsgrenzen gezogen würden, müssten qualitative Fragen der Flächennutzung und die für eine kompakte Siedlungsentwicklung nötigen baurechtlichen Instrumente entwickelt werden. An dieser Stelle sei bislang zu wenig passiert. Wie Buckenhofer erläuterte, habe der Bayerische Städtetag ein Bündel von Maßnahmen im Baurecht, im Steuerrecht und im Förderwesen zur Ermöglichung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung vorgeschlagen. Trotz jahrelanger Diskussion sei eine Ertüchtigung der Vorkaufsrechte der Gemeinden nicht erfolgt, um Lücken im Innenbereich zu schließen.

Gemeindevorkaufsrecht

Landesplanerisch seien überdies Instrumente für die Innenentwicklung, etwa das Anbindegebot, gelockert statt angewendet worden. Flankierende steuerliche Anreize, um Grundstücke in Ortszentren zu nutzen, würden nicht mit der notwendigen Konsequenz vorangetrieben. Eine Möglichkeit biete sich aktuell im Freistaat mit der Einführung einer Grundsteuer C für baureife Grundstücke, solange sie nicht bebaut sind. Bislang zeige allerdings etwa der für Landesentwicklung zuständige Minister Hubert Aiwanger hierfür keine Initiative.

Verengter Fokus

Viele der Mitglieder des Bayerischen Städtetags erfüllten seit langer Zeit das Ziel, sparsam mit Flächen umzugehen. Die Diskussion über eine Obergrenze für Flächenverbrauch verenge ihren Fokus auf Städte und Gemeinden und erwecke dabei den Anschein fehlerhafter Siedlungsentwicklung. Buckenhofer:

„Der oft vermittelte Eindruck eines unbedachten Flächenverbrauchs wird den kommunalen Anstrengungen nicht gerecht. Viele Städte und Gemeinden nehmen das im Baugesetzbuch verankerte Ziel des Vorrangs der Innenentwicklung und des sparsamen Umgangs mit Fläche sehr ernst. Die Bundes- und Landespolitik hat die längst überfällige Diskussion über eine Ertüchtigung der planerischen und steuerlichen Instrumente nur halbherzig geführt.“

DK

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