Das Muster soll als unverbindliche, freiwillig anzuwendende Formulierungshilfe dienen, die die für Bayern typische Interessenlage der Vertragspartner gleichermaßen sachgerecht und ausgewogen berücksichtigt.
Inhalte der Vereinbarung
Begleitend zum Mustervertrag haben die Verbände eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, die weitere Hinweise zu seinen wesentlichen Inhalten und den Anforderungen für seinen Abschluss enthält. Diese beziehen sich insbesondere auf die allgemeine Erforderlichkeit von Konzessionsverträgen in der Wasserversorgung, Anmeldepflichten bei der bayerischen Landeskartellbehörde, wettbewerbsrechtliche Anforderungen bei Neuabschlüssen nach aktueller Rechtsprechung sowie auf die Berücksichtigungsfähigkeit von Konzessionsabgaben und sonstigen Leistungen (z.B. Löschwasser) bei den Wasserentgelten. Die Verbände befanden sich dabei auch im direkten Austausch mit der Landeskartellbehörde.
Der Musterkonzessionsvertrag sowie die Hinweise in der Einführungsvereinbarung tragen in den kartellrechtlich relevanten Punkten der Rechtsauffassung der Landeskartellbehörde Rechnung. Die kartellrechtliche Missbrauchsprüfung im Einzelfall behält sie sich allerdings weiterhin vor.
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