Kommunalverbändezurück

(GZ-23-2019)
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► Bundes-SGK in Kassel:

 

Altschuldenhilfe und SGB II

 

Auf seiner Sitzung in Kassel hat der Bundesvorstand der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) einstimmig zwei Positionspapiere verabschiedet. Im Positionspapier „Altschuldenhilfe für finanzschwache Kommunen“ begrüßen die Kommunalpolitiker ausdrücklich die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, eine gesamtdeutsche Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu finden. Im zweiten Papier widmet sich die SGK der Frage nach der Weiterentwicklung des SGB II und seiner vorgelagerten Sicherungssysteme aus kommunaler Sicht.

Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen. Bild: Bundes-SGK / D. Bleicker
Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.
Bild: Bundes-SGK / D. Bleicker

Mit Blick auf die Altschuldenhilfe des Bundes für finanzschwache Kommunen werden die Kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, die entsprechende Initiative des Bundesfinanzministers zu unterstützen und sich gemeinsam für diese einmalige Solidaritätsaktion auszusprechen. Grundsätzlich, so die Bundes-SGK, seien die Länder für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Deshalb seien sie auch aufgefordert, die Initiative des Bundes zu unterstützen und sich an der Entschuldungsaktion in gleicher Höhe wie der Bund zu beteiligen. Im Rahmen der künftigen kommunalen Finanzausgleiche müssten sie für eine bessere Finanzausstattung der finanzschwachen Kommunen sorgen.

Um eine der wesentlichen Ursachen der Finanzschwäche von Kommunen zu begegnen, sei es unabhängig von der Altschuldenhilfe weiterhin erforderlich, die Kommunen von Soziallasten zu befreien. Dazu ist aus Sicht der Bundes-SGK nach wie vor eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach SGB II der zielführendste Weg.

Hilfe für ostdeutsche Wohnungswirtschaft

Das Eintreten einer Bundesauftragsverwaltung wird als akzeptabel erachtet. Darüber hinaus fordern die Sozialdemokraten eine erneute Hilfe für die ostdeutsche kommunale und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft zur Entlastung von ihnen im Zuge der Transformation des ostdeutschen Wohnungswesens zugeschriebenen Altschulden aus DDR-Zeiten.

Zu den zentralen Anforderungen an eine Weiterentwicklung des SGB II und seiner vorgelagerten Sicherungssysteme in einem modernen Sozialstaat zählen u.a. gerechte Entlohnung und die Anerkennung von Lebensleistung. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2014 zählt laut SGK zu den wichtigsten sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der letzten Jahrzehnte. „Die Festsetzung des Mindestlohns durch eine unabhängige Kommission in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien und unter wissenschaftlicher Begleitung hat sich als Erfolg herausgestellt. An diesem Prinzip sollte, um einen politischen Überbietungswettbewerb zu verhindern, weiter festgehalten werden.“

Gerechtigkeitsfrage

Bei der Anerkennung von Lebensleistungen handle es sich um „eine Gerechtigkeitsfrage, ob man 35 Jahre oder nur wenige Monate oder Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Daher sollten Leistungen des Dritten Sozialgesetzbuches länger wirken. Wer ein Jahr gearbeitet hat, sollte ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, je weiteres Jahr sollte ein Anspruch von einem weiteren Monat entstehen. Einem Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes folgend könnte die maximale Bezugsdauer 44 Monate betragen.“

Wem keine zeitnahe Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann, solle einen Rechtsanspruch auf eine adäquate berufliche Qualifizierungsmaßnahme bis hin zur Umschulung genießen. Während der Zeit der Weiterbildung sei ein Verbleib im Leistungsbezug nach dem SGB III unabdingbar. Nur so könne eine Konzentration auf die Weiterbildung gesichert werden, ohne dass gleichzeitig die Absicherung der Existenz alle Aufmerksamkeit bindet. Für Alleinerziehende sollten die Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung in Teilzeit gestärkt werden. Die Agentur für Arbeit sollte schrittweise in eine Agentur für Arbeit und Qualifizierung umstrukturiert werden, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden.

Weiter heißt es: „Durch das im Teilhabechancengesetz verankerte Förderinstrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ wurde durch die Bundesregierung bereits ein Regelinstrument für den sozialen Arbeitsmarkt implementiert.

Langzeitarbeitslose Menschen erhalten damit eine neue Perspektive, die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Arbeit und Teilhabe an der Gesellschaft. Dieses Instrument gilt es nun zu verstetigen und den Zugang durch Erweiterung des Personenkreises zu erleichtern. Vermittlungsbemühungen in den ersten Arbeitsmarkt sollen aus der Arbeit heraus geschehen.“

Kindergrundsicherung

Laut Bundes-SGK ist es „eine enorme Ungerechtigkeit, dass kinderbezogene Leistungen unterschiedlich verteilt werden und Kinder von Menschen mit höherem Einkommen über einen Steuerfreibetrag besser gestellt werden als Kinder mit Regelsatz, Kinderzuschlag oder Kindergeld“. Es sei falsch, Leistungen für die schulische und persönliche Entwicklung eines Kindes über ein Arbeitsmarktförderungsinstrument zu erbringen. Daher bedürfe es der Einführung einer Kindergrundsicherung, in der die vielfältigen, bereits existierenden kinder- und familienbezogenen Leistungen (wie z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) gebündelt werden können.

Steigende Wohnkosten, vor allem in den Ballungsgebieten, führen in immer mehr Fällen zur Abhängigkeit von Sozialleistungen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedürfe es der Schaffung von günstigem, bezahlbarem Wohnraum. Durch die Umstrukturierung und Erhöhung des Wohngeldes könnte hier übergangsweise Abhilfe geschaffen werden.

Das vom Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vorgelegte Konzept einer Grundrente, das die Lebensarbeitszeit, die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge und Pflege- und Erziehungszeiten berücksichtigt, garantiert aus Sicht der SGK nach dem Erwerbsleben ein Auskommen über dem Niveau der Grundsicherung im Alter.

Zur gesellschaftlichen Ablehnung der vergangenen arbeitsmarktpolitischen Reformen hätten maßgeblich die Regelungen zur Vermögensanrechnung beigetragen. Das Schonvermögen sollte deshalb angehoben werden. Neben dem bereits im Zweiten Sozialgesetzbuch verankerten, nicht verwertbaren Vermögen sollten Beiträge zur Altersversorgung sowie selbstgenutzter Wohnraum dem Schonvermögen zugerechnet werden. Dies stelle einen wirksamen Beitrag zum Schutz vor Altersarmut dar.

DK

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