Kommunalverbändezurück

(GZ-23-2019)
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► Notwendig, anspruchsvoll, topaktuell:

 

Cloud Computing für Kommunen

 

Die Innovationsstiftung Bayerische Kommune hat eine Neuauflage ihrer Studie zum IT-Outsourcing für Kommunen veröffentlicht. Im Rahmen der offiziellen Präsentation an der TUM School of Governance in München erklärten Projektleiter Prof. Dr. Dirk Heckmann sowie Vertreter der Innovationsstiftung rechtliche und technologische Entwicklungen im Bereich Cloud Computing und leiteten daraus Empfehlungen für Kommunen ab.

V.l.: Bernd Buckenhofer (Mitglied des Kuratoriums der Innovationsstiftung), Stefanie Krüger (Mitglied des Kuratoriums der Innovationsstiftung), Prof. Dr. Dirk Heckmann (TUM School of Governance), Gudrun Aschenbrenner (stv. Vorstand der Innovationsstiftung), Rudolf Schleyer, (Vorstand der Innovationsstiftung), Dr. Franz Dirnberger (Mitglied des Kuratoriums der Innovationsstiftung), Prof. Dr. Eugénia da Conceição-Heldt (Dekanin TUM School of Governance).
V.l.: Bernd Buckenhofer (Mitglied des Kuratoriums der Innovationsstiftung), Stefanie Krüger (Mitglied des Kuratoriums der Innovationsstiftung), Prof. Dr. Dirk Heckmann (TUM School of Governance), Gudrun Aschenbrenner (stv. Vorstand der Innovationsstiftung), Rudolf Schleyer, (Vorstand der Innovationsstiftung), Dr. Franz Dirnberger (Mitglied des Kuratoriums der Innovationsstiftung), Prof. Dr. Eugénia da Conceição-Heldt (Dekanin TUM School of Governance).

C3 Compliant Community Cloud: Bei der Bezeichnung mit hohem audiovisuellen Wiedererkennungswert handelt es sich um eine Studie der Innovationsstiftung Bayerische Kommune für sicheres IT-Outsourcing. Der Begriff compliant, zu deutsch mit dem Gesetz vereinbar, bringt dabei zum Ausdruck, dass neben technischen und organisatorischen Auflagen die rechtlichen Vorgaben erfüllt sein müssen, um dem Risiko bei IT-Outsourcing in seiner Gesamtheit Rechnung zu tragen. Erstmals erschienen im Jahr 2013 wurden im Zuge der Einführung der DSGVO und der daraus folgenden Novellierung diverser Fachgesetze rechtliche Anpassungen erforderlich. Technologische Entwicklungen im Laufe der letzten Jahre wurden ebenso berücksichtigt.

Prof. Dr. Dirk Heckmann, seit Oktober 2019 Inhaber des interdisziplinären Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der Technischen Universität München und Verfasser der Studie, präsentierte kürzlich die Neuauflage im Rahmen der Vorstellung seines neuen Lehrstuhls. Eingebettet in die Thematik um die aktuellen Diskussionen rund um Windows 10, Microsoft Office 365 und den Überlegungen zu einer Europäischen Cloud führte er vor Augen, dass man gar nicht mehr umhinkönne, sich mit den Themen Cloud Computing und vernetzte Dateninfrastrukturen auseinanderzusetzen.

Dabei stellte er heraus, dass der unbestrittene Mehrwert der Cloud in Form wirtschaftlicher Ersparnisse, komfortabler Services und höherer Datensicherheit in den Kommunen nur erzielt werden könne, wenn eine entsprechen technische Absicherung gegeben sei sowie Datenschutzvorschriften umgesetzt würden. Besonderheiten des IT-Outsourcings bei der öffentlichen Hand würden sich zudem aus haushaltsrechtlichen Bindungen sowie den staatlichen Schutzpflichten im Hinblick auf den vertrauenswürdigen Umgang mit Bürgerdaten und die sorgfältige Auswahl des Cloud-Anbieters ergeben.

In diesem Zusammenhang zeigte Heckmann auf, dass die Vorgaben der DSGVO, die in der Praxis oft als bürokratische Last empfunden würden, gerade bei Fragen zur Auftragsverarbeitung hilfreiche Antworten auf praxisrelevante Fragen liefern würden. Sein Fazit: „Datenschutz ist nicht das Problem, sondern die Lösung, wenn man einen interdisziplinären Blick auf den Sachverhalt hat.“

Rudolf Schleyer, Vorstand der Innovationsstiftung, wies auf die sehr hohen Anforderungen an die Informationssicherheit, die der Gesetzgeber an den Betrieb bestimmter Fachverfahren stellt. Gerade kleine Kommunen dürften diese Anforderungen bezüglich Kosten, IT-Expertise und -Infrastruktur sowie Aufwand bei autonomem Betrieb vor erhebliche Anstrengungen stellen. Outsourcing zu einem zuverlässigen öffentlich-rechtlichen IT-Dienstleister könne hierbei eine sicherere und kostengünstigere Lösung sein.

Wie bei all ihren Projekten verfolgte die Innovationsstiftung Bayerische Kommune auch hier das Ziel, innovative Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung in einem passend zugeschnittenen Rahmen an die Kommunen weiterzugeben. Beim Erstellen der Studie wurden daher von Anfang an Vertreter der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände und Verwaltungsmitarbeiter aller kommunalen Ebenen miteingebunden.

Die fundierte wissenschaftliche Betrachtung der Studie wird ergänzt durch einen kompakten Praxisleitfaden, der adressatengerecht Empfehlungen für die Umsetzung im kommunalen Alltag gibt. Dr. Franz Dirnberger, Mitglied des Kuratoriums der Innovationsstiftung, unterstrich das Bestreben, wissenschaftliches Know-how mit Praxisrelevanz zu verbinden und dabei gerade auch die kleinen Verwaltungen in Bayern im Blick zu haben.

 

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