Kommunalverbändezurück

(GZ-14-2020)
gz deutscher landkreistag

► Forderung des Deutschen Landkreistags:

 

Planungssicherheit für Kommunen!

 

Der Deutsche Landkreistag begrüßt die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer im Rahmen des Konjunkturpakets und zeigt sich sehr zufrieden damit, dass der Bund die Städte, Landkreise und Gemeinden von den damit verbundenen Steuerausfällen freihält. Gleiches gilt für die Einbußen, die mit dem Kinderbonus verbunden sind.

Nach Ansicht des Verbandspräsidenten Landrat Reinhard Sager „trägt der Bund damit einem dringenden Bedürfnis der kommunalen Ebene Rechnung, in der Pandemie nicht mit weiteren Kosten belastet zu werden, und sichert gerade in der aktuellen Zeit deren Handlungs- und Investitionsfähigkeit. Dafür sind wir dankbar.“

Dabei handle es sich nicht nur um Maßnahmen von beiläufigem Interesse, erläuterte Sager:

„Für die kommunalen Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuersenkung und dem Kinderbonus erhalten die Kommunen insgesamt 911 Mio. Euro. Im Regierungsentwurf war eine diesbezügliche Kompensation durch den Bund noch nicht vorgesehen. Umso erleichterter sind wir, dass dafür nun Sorge getragen worden ist.“

Handlungsfähig in der Krise

Der DLT-Chef zeigte sich zuversichtlich, dass es den Kommunen gelingen werde, auch in der Krise handlungsfähig zu bleiben und mit ihren Investitionen einen Beitrag zur raschen wirtschaftlichen Erholung leisten zu können.
„Was wir bislang an Gesprächsbereitschaft des Bundesgesetzgebers in Richtung der kommunalen Haushalte wahrgenommen haben, ist äußerst positiv. Das wollen wir deutlich zum Ausdruck bringen und anerkennen, dass die Politik die Bedeutung der kommunalen Handlungsfähigkeit gerade in der jetzigen schwierigen Zeit erkennt und sehr aufnahmebereit für unsere Forderungen ist, um die Pandemiesituation auch für die Kommunen so gut wie möglich zu bewältigen. Dieses gemeinsame Ziel eint uns auf allen staatlichen Ebenen.“

Rechtssicherheit

Mit Blick auf die Beratungen von Bundestag und Bundesrat über die Kompensation der coronabedingten Gewerbesteuerausfälle sowie die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Wohnkosten um dauerhaft 25 Prozentpunkte pro Jahr sprach sich der Deutsche Landkreistag für Planungssicherheit aus, die es aus Sicht der Kommunen zu erreichen gelte.

Präsident Sager zufolge sind dies wichtige Hilfen für die Kommunen, die rechtssicher nach Hause gebracht werden müssen. Dies gelte insbesondere für die erhöhte KdU-Beteiligung des Bundes, die bereits vollumfänglich und nicht erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt im laufenden Jahr greifen soll.

Das sei ein wesentlicher Punkt, da die Umsetzung von der diesbezüglichen Grundgesetzänderung abhängt. Ebenso sprach sich Sager hinsichtlich der hälftigen Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch den Bund für eine belastbare Grundlage aus:

„Die Sonder-Steuerschätzung im September sollte einbezogen werden, um die zu erwartenden Steuerausfälle so genau wie möglich beziffern zu können.“

Für die Erhöhung des KdU-Bundesanteils muss aus seiner Sicht das Grundgesetz geändert werden, damit Landkreise und kreisfreie Städte diese kommunale Aufgabe auch künftig eigenverantwortlich wahrnehmen können und es nicht zur Bundesauftragsverwaltung kommt.

Aktuell greift das Umschlagen in Bundesauftragsverwaltung bei 50 %, die Bundesbeteiligung an den SGB II-Wohnkosten liegt bislang unter diesem Prozentsatz.

„Deshalb ist es aus Sicht der Landkreise von fundamentaler Bedeutung, diese Grenze im Grundgesetz auf 75 % heraufzusetzen. Dass dies nun gelingt, ist gar nicht hoch genug einzuschätzen“, so der DLT-Präsident.

Damit zeige die Koalition, dass sie verstanden habe und dafür Sorge trage, dass zusätzliche Bundesmittel bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ankämen, die kommunale Selbstverwaltung aber nicht beeinträchtigt werde.

Politische Zusagen müssen rechtlich halten 

„Wir gehen außerdem davon aus, dass die politischen Zusagen auch rechtlich halten, wonach die Landkreise und kreisfreien Städte die erhöhte Bundesbeteiligung auch vollumfänglich bereits für das laufende Jahr erhalten sollen. Das ist von der Gesetzgebung her allerdings anspruchsvoll. Wir brauchen deshalb schnell Rechtssicherheit, die Planungssicherheit verschafft“, betonte Sager. Die Kommunen würden sich auf die getroffenen Verabredungen verlassen.

Mit Blick auf die Umsetzung des Konjunkturpakets in Bezug auf die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch den Bund regte er an, die Steuerausfälle auf der Grundlage der Ergebnisse der Sonder-Steuerschätzung im September zu berechnen. Auf diesem Wege würde man ein realitätsnäheres Abbild der für 2020 zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle erhalten.

DK

 

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